Ratgeber 22.08.2016 rechtsanwalt.com

Häusliche Gewalt

Was ist häusliche Gewalt?

Bei häuslicher Gewalt handelt es sich um Gewaltausübungen zwischen Personen, die eine emotionale Bindung zueinander aufgebaut haben. Häufig findet die Gewalt in bestehenden Beziehungen statt. Sie wird aber auch im Rahmen von Trennungen zwischen Partnern, in Ehen und Familien ausgeübt. Oft wird sie innerhalb des gemeinsamen Wohnraums ausgetragen. Aber auch bei getrennt lebenden Paaren können gewaltsame Übergriffe beobachtet werden. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine homosexuelle oder um heterosexuelle Beziehung handelt.

Welche Formen der häuslichen Gewalt gibt es?

Die gewalttätigen Übergriffe können sich in Form von psychischer, physischer und sexueller Misshandlung zeigen. Häufig gibt es innerhalb dieser von Gewalt geprägten Beziehung einen Täter und ein Opfer. Es ist aber auch möglich, dass ein Täter gleichsam zum Opfer der Gewalt wird. Die Überschreitungen reichen von subtilen Bemerkungen bis hin zu sexuellen Übergriffen und sogar zu Tötungsdelikten. Somit können alle entwürdigenden und abwertenden Verhaltensweisen gegen eine andere Person als häusliche Gewalt gewertet werden. In den meisten Fällen werden Frauen zum Opfer von Gewalttaten von Männern. Trotzdem können auch Männer Opfer von gewalttätigen Übergriffen werden.

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Ist häusliche Gewalt strafbar?

Die meisten Gewalttaten, wie etwa sexuelle Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung sind strafbar nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Das Opfer hat dabei die Möglichkeit, eine Strafanzeige bei der Polizei zu erheben oder einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Im Fall von Vergewaltigung, Körperverletzung, Freiheitsentziehung oder Nötigung wird die Polizei selbst eine Anzeige aufnehmen.

Wie kann sich das Opfer in Akutsituationen schützen?

Zudem gibt es das Gewaltschutzgesetz (Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung), welches einen weiteren Verbleib der Gewaltopfer im gemeinsamen Wohnraum ermöglicht. Der gewaltausübende Täter wird demnach von der Polizei aus der Wohnung verwiesen und darf diesen für einen Zeitraum von zwei Wochen nicht mehr betreten. Falls Kinder in der gemeinsamen Wohnung leben, wird auch das Jugendamt verständigt.

Welche langfristigen Möglichkeiten hat das Opfer, gegen Gewaltanwendungen vorzugehen?

Um den Täter längerfristig aus dem unmittelbaren Nahraum des Opfers fernzuhalten, kann eine Schutzanordnung beim Familiengericht beantragt werden. Der Familienrichter kann somit anordnen, dass der gewaltausübende Täter den gemeinsamen Wohnraum dauerhaft verlassen muss und sich dem Opfer nur bis auf eine gewisse Distanz annähern darf. Außerdem kann eine Kontaktsperre verhängt werden. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, kann das Umgangsrecht des Täters durch eine Schutzanordnung ebenfalls eingeschränkt werden.

Wie hoch ist die Strafe bei häuslicher Gewalt?

Die Höhe der Strafe bei Gewalt ist abhängig von der Schwere des Delikts. Im schlimmsten Fall droht dem Täter eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Eine weitere Möglichkeit ist der gerichtliche Täter – Opfer – Ausgleich

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