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Ratgeber 11.04.2024 Christian Schebitz

Adoption in Deutschland

Die Adoption eines Kindes ist eine weitreichende Entscheidung, die sowohl für die Adoptiveltern als auch für das Kind zahlreiche rechtliche und persönliche Konsequenzen hat. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, was Sie über das deutsche Adoptionsrecht wissen müssen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie eine Adoption abläuft und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben.

Mit der Adoption wird ein nicht-leibliches Kind auf rechtlich bindende Weise angenommen. Die gesetzliche Grundlage bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG). Die Annahme soll in erster Linie dem Wohl des Kindes dienen und dafür sorgen, dass auch Waisen oder Kinder aus Problemfamilien in ein neues Umfeld wechseln können.

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Dafür müssen jedoch einige Vorgaben beachtet werden: Das Alter des Adoptivelternteils muss mindestens 25 Jahre betragen, außerdem müssen Paare bei einer gemeinsamen Annahme verheiratet sein. Für einen erfolgreichen Abschluss wird die Zustimmung der natürlichen Eltern benötigt, da diese auf alle rechtlichen Beziehungen zu ihrem Nachwuchs verzichten.

Das Kind erhält im Gegenzug den Status eines leiblichen Kindes und übernimmt den Familiennamen seiner neuen Eltern. Auf Wunsch kann auch der Vorname durch einen Antrag beim Vormundschaftsgericht geändert oder ergänzt werden. Eine Aufhebung der Kindesannahme ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das ist etwa der Fall, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder sich die gemeinsamen Eltern scheiden lassen und sich das Sorgerecht auf einen der beiden verschieben soll.

Formen von Adoption

Inkognito-Adoption

Die Inkognito-Adoption ist eine Form der Adoption, bei der die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern keine Informationen über die Identität des jeweils anderen erhalten. Dies soll die Privatsphäre und den Schutz aller Beteiligten gewährleisten. Eine Inkognito-Adoption kann jedoch auch Nachteile haben, wie das Fehlen medizinischer oder genetischer Informationen über die leiblichen Eltern oder die Gefahr von Inzest zwischen Geschwistern, die nicht wissen, dass sie miteinander verwandt sind. Eine Inkognito-Adoption ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen möglich, wenn das Wohl des Kindes oder der leiblichen Eltern gefährdet ist. Die Geheimhaltung kann mit dem Einverständnis aller Beteiligten jederzeit widerrufen werden.

Die offene Adoption

Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass die Eltern und die Adoptiveltern in direktem Kontakt stehen, bei der halboffenen Form findet dieser Austausch über das Jugendamt statt. Dabei können etwa Bilder oder Entwicklungsberichte über das Kind weitergeleitet werden. Dies ist in Deutschland die übliche Form.

Adoption von Erwachsenen

Neben minderjährigen Kindern können auch volljährige Personen adoptiert werden. Dabei wird jedoch keine Zustimmung der Vertreter oder Eltern benötigt. Ebenso wenig erlöschen die Beziehungen zu den leiblichen Eltern, sodass letztlich zwei Elternpaare existieren.

Diese können beide in Bezug auf Unterhalt oder das Erbrecht berücksichtigt werden. Die Voraussetzung für die Annahme ist eine bestehende Eltern-Kind-Beziehung. Die häufig angestrebte Adoption aus wirtschaftlichen Gründen kann daher nur bei einem zusätzlichen persönlichen Verhältnis realisiert werden. Sie wollen einen Erwachsenen an Kindes statt annehmen? Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt in Ihrer Nähe zum genauen Vorgehen beraten.

Was ist eine Adoption?

Eine Adoption ist die Annahme eines Menschen als Kind. Zwischen dem Adoptivkind und den Adoptiveltern wird ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis begründet, das dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern gleichgestellt ist.

Mit der Adoption erlöschen die bisherigen rechtlichen Beziehungen des Kindes zu seinen leiblichen Eltern und Verwandten. Das bedeutet, dass das Kind den Familiennamen der Adoptiveltern annimmt, deren Erbe wird und deren Unterhaltspflicht unterliegt. Gleichzeitig verliert es diese Rechte und Pflichten gegenüber seinen leiblichen Eltern und Verwandten.

Welche Adoptionsformen gibt es?

Das deutsche Adoptionsrecht unterscheidet zwei Arten der Adoption: die Volladoption und die Minderjährigenadoption.

Die Volladoption ist der Regelfall und gilt für alle Kinder, die zum Zeitpunkt der Adoption noch nicht volljährig sind. Bei der Volladoption werden alle rechtlichen Beziehungen des Kindes zu seinen leiblichen Eltern und Verwandten aufgehoben und durch neue Beziehungen zu den Adoptiveltern und deren Verwandten ersetzt. Das Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Adoptivelternteil Deutscher ist.

Die Minderjährigenadoption ist eine Ausnahme und gilt nur für Kinder, die zum Zeitpunkt der Adoption volljährig sind oder innerhalb von sechs Monaten nach der Adoption volljährig werden. Bei einer Minderjährigenadoption bleiben die rechtlichen Beziehungen des Kindes zu seinen leiblichen Eltern und Verwandten bestehen, es entstehen aber zusätzlich neue Beziehungen zu den Adoptiveltern und deren Verwandten. Das Kind erhält nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern muss diese beantragen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Adoption?

Um ein Kind in Deutschland adoptieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal müssen potenzielle Adoptiveltern volljährig sein. Ein Altersunterschied von mindestens 25 Jahren zwischen dem Adoptivkind und dem jüngsten Adoptiveltern ist ebenfalls erforderlich. Wichtig ist auch, dass die Adoptiveltern in der Lage sind, dem Kind ein stabiles und förderliches Umfeld zu bieten. Die finanzielle Situation und die persönliche Lebensführung spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Die Adoptiveltern müssen

  • volljährig sein
  • mindestens 25 Jahre alt sein (bei verheirateten Paaren genügt es, wenn ein Partner 25 Jahre alt ist, der andere muss mindestens 21 Jahre alt sein)
  • das Kind mindestens ein Jahr lang in ihrem Haushalt aufgenommen haben (bei Auslandsadoptionen kann diese Frist verkürzt werden)
  • Einverständnis des anderen Ehegatten (falls verheiratet)
  • die Zustimmung des leiblichen Elternteils, der das Sorgerecht für das Kind hat (falls vorhanden)
  • Einverständnis des Vormunds oder Pflegers (falls vorhanden)
  • die Zustimmung des Jugendamtes
  • eine positive Adoptionspflegeerlaubnis haben
  • einen positiven Adoptionsbeschluss des Familiengerichts haben

Das Adoptivkind muss

  • minderjährig (bei Volladoption) oder zwischen 18 und 21 Jahre alt (bei Minderjährigenadoption) sein
  • die Zustimmung seiner leiblichen Eltern haben (falls vorhanden und wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist)
  • das Einverständnis seines Vormunds oder Pflegers haben (falls vorhanden)
  • die Zustimmung des Jugendamtes
  • die Zustimmung des Familiengerichts haben
  • dem Grunde nach adoptierbar sein (d.h. es dürfen keine wichtigen Gründe gegen die Adoption sprechen)

Wie läuft eine Adoption ab?

Das Adoptionsverfahren beginnt mit einem Antrag beim zuständigen Jugendamt oder einem anerkannten Adoptionsvermittlungsverein. Es folgen mehrere Gespräche und Hausbesuche, um zu prüfen, ob die potenziellen Adoptiveltern geeignet sind. Danach wird das Familiengericht eingeschaltet, das die endgültige Entscheidung trifft. Der gesamte Prozess kann mehrere Monate bis Jahre dauern.

Die einzelnen Schritte sind:

  1. Die Adoptiveltern wenden sich an eine Adoptionsvermittlungsstelle, die sie berät und prüft, ob sie für eine Adoption geeignet sind. Die Adoptionsvermittlungsstelle kann eine öffentliche Stelle (z.B. das Jugendamt) oder eine anerkannte private Stelle (z.B. ein freier Träger der Jugendhilfe) sein.
  2. Die Adoptiveltern erhalten von der Adoptionsvermittlungsstelle einen Vorschlag für ein zur Adoption geeignetes Kind. Dies kann ein Kind aus Deutschland oder aus dem Ausland sein. Die Adoptiveltern müssen dem Vorschlag zustimmen, bevor sie das Kind kennen lernen können.
  3. Die Adoptiveltern lernen das Kind kennen und entscheiden sich für die Adoption. Auch das Kind muss der Adoption zustimmen, wenn es mindestens 14 Jahre alt ist. Die Adoptiveltern müssen das Kind mindestens ein Jahr lang in ihrem Haushalt betreuen, bevor sie die Adoption beantragen können. Diese Zeit wird als Adoptionspflegezeit bezeichnet und dient dazu, dass sich das Kind und die Adoptiveltern aneinander gewöhnen und eine Bindung zueinander aufbauen können.
  4. Die Adoptiveltern stellen beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Adoption. Das Familiengericht prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Adoption vorliegen und ob die Adoption dem Wohl des Kindes dient. Dazu holt das Familiengericht Stellungnahmen der leiblichen Eltern, des Jugendamtes, der Adoptionsvermittlungsstelle und gegebenenfalls eines Sachverständigen ein. Das Familiengericht kann auch das Kind selbst anhören, wenn es mindestens 14 Jahre alt oder jünger ist und die erforderliche Reife besitzt.
  5. Das Familiengericht entscheidet über den Adoptionsantrag. Genehmigt das Familiengericht die Adoption, so wird diese mit der Zustellung des Beschlusses an die Adoptiveltern wirksam. Das Familiengericht informiert auch das Standesamt über die Adoption, damit die Geburtsurkunde des Kindes geändert werden kann.

Welche Rechte und Pflichten bringt eine Adoption mit sich?

Eine Adoption hat verschiedene Rechte und Pflichten zur Folge, sowohl für die Adoptiveltern als auch für das Adoptivkind.

Die Adoptiveltern haben

  • das Sorgerecht für das Kind
  • das Recht auf Umgang mit dem Kind
  • das Recht, das Kind zu erziehen
  • das Recht auf Auskunft über das Kind
  • die Pflicht, für das Kind zu sorgen
  • die Pflicht, dem Kind Unterhalt zu gewähren
  • die Pflicht zur Achtung des Kindeswohls
  • die Pflicht zur Achtung der Persönlichkeitsrechte des Kindes

 

Ein Adoptivkind hat nach der Adoption die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber seinen Adoptiveltern wie ein leibliches Kind. Dies schließt Unterhaltsansprüche und Erbansprüche ein. Die rechtlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern enden mit der Adoption, es sei denn, es wurde eine offene Adoption vereinbart, bei der Kontakt weiterhin möglich ist.

Das Adoptivkind hat

  • den Familiennamen der annehmenden Eltern
  • die deutsche Staatsangehörigkeit (bei Volladoption)
  • das Recht auf Umgang mit den Adoptiveltern
  • das Recht auf Erziehung durch die Annehmenden
  • das Recht auf Auskunft über die Abstammung
  • die Gehorsamspflicht gegenüber den Adoptiveltern
  • die Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber den Adoptiveltern
  • die Pflicht, den Adoptiveltern im Alter Unterhalt zu gewähren.

Kann man einen Erwachsenen adoptieren?

Ja, in Deutschland ist auch die Adoption von Erwachsenen möglich. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei der Adoption von Kindern. Es muss ein berechtigtes Interesse geben, und die Adoption muss dem Wohl des Anzunehmenden dienen. Ein häufiger Grund für eine Erwachsenenadoption ist der Wunsch, eine bestehende Eltern-Kind-Beziehung rechtlich zu festigen.

Beispiele aus der Adoptions-Praxis

1. Fallbeispiel Kindesadoption
Familie Müller möchte die 3-jährige Anna adoptieren, die seit ihrer Geburt in einem Kinderheim lebt. Nach eingehender Prüfung durch das Jugendamt und positive Bewertung ihrer Lebensverhältnisse erteilt das Familiengericht die Adoption. Die leiblichen Eltern hatten der Adoption zugestimmt.

2. Fallbeispiel Erwachsenenadoption
Herr Schmidt, 45 Jahre alt, wird von seiner langjährigen Pflegemutter Frau Bauer adoptiert. Die Adoption dient der Festigung der emotionalen und sozialen Bindung. Das zuständige Familiengericht prüft das berechtigte Interesse und genehmigt die Adoption nach § 1767 BGB.

3. Fallbeispiel offene Adoption
Die leiblichen Eltern von Timo geben ihn zur Adoption frei, möchten aber weiterhin Kontakt halten. Die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern einigen sich auf eine offene Adoption, bei der regelmäßige Besuche und Austausch stattfinden. Das Jugendamt unterstützt die Familien bei der Gestaltung dieser Vereinbarungen.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Adoption?

Wenn Sie eine Adoption in Erwägung ziehen, wenden Sie sich zunächst an Ihr örtliches Jugendamt oder eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle. Informieren Sie sich gründlich über die rechtlichen Anforderungen und das Verfahren. Es ist auch ratsam, frühzeitig rechtlichen Beistand von einem Fachanwalt für Familienrecht zu suchen, um Unterstützung während des gesamten Prozesses zu erhalten.

Wenn Sie mehr Informationen über Adoption suchen, können Sie sich an folgende Quellen wenden:

 

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