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Ratgeber 02.05.2024 Christian Schebitz

Lebenspartnerschaft im deutschen Recht: Ein Rückblick

Die Lebenspartnerschaft war bis 2017 eine rechtliche Form der Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland. Mit der Einführung der “Ehe für allewurde die Lebenspartnerschaft abgeschafft und bestehende Lebenspartnerschaften konnten in Ehen umgewandelt werden. Dennoch gibt es nach wie vor viele rechtliche Fragen rund um das Thema Lebenspartnerschaft. In diesem Blogbeitrag wollen wir diese Fragen beantworten und einen Überblick über das deutsche Lebenspartnerschaftsrecht geben.

Was war eine Lebenspartnerschaft?

Sie war eine rechtliche Form der Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland. Sie wurde 2001 eingeführt und bot gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit, ihre Beziehung rechtlich anzuerkennen und sich gegenseitig Rechte und Pflichten einzuräumen. Mit der Einführung der “Ehe für alle” im Jahr 2017 wurde die Lebenspartnerschaft abgeschafft und bestehende Lebenspartnerschaften konnten in Ehen umgewandelt werden.

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Lebenspartnerschaft im deutschen Recht: Ein Rückblick erhalten

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Wie wurde die Lebenspartnerschaft rechtlich behandelt?

Sie war rechtlich der Ehe gleichgestellt. Die Partner hatten die gleichen Rechte und Pflichten wie verheiratete Paare, zum Beispiel in Bezug auf Unterhalt, Erbschaft und Adoption. Es gab jedoch einige Unterschiede, insbesondere im Adoptionsrecht und im Eherecht.

Was geschah mit bestehenden Lebenspartnerschaften?

Bestehende Lebenspartnerschaften konnten mit Einführung der “Ehe für alle” in Ehen umgewandelt werden. Die Umwandlung war jedoch nicht zwingend. Paare, die ihre Partnerschaft nicht in eine Ehe umwandeln wollten, konnten ihre Lebenspartnerschaft beibehalten. Sie werden rechtlich weiterhin als Lebenspartner behandelt und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie vor Einführung der “Ehe für alle”.

Welche Rechte und Pflichten haben Lebenspartner?

Lebenspartner haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Ehegatten. Sie sind zum Beispiel verpflichtet, einander Unterhalt zu leisten, und haben das Recht, nach dem Tod des Partners zu erben. Lebenspartner haben auch das Recht, gemeinsam Kinder zu adoptieren.

Wie werden die Gesetze in der Praxis angewendet?

Um dies zu veranschaulichen, betrachten wir drei Beispiele:

Beispiel 1: Ein Lebenspartner stirbt. Der überlebende Lebenspartner ist wie ein Ehegatte erbberechtigt. Das bedeutet, dass er oder sie einen Teil des Nachlasses des verstorbenen Partners erhält, auch wenn dieser kein Testament hinterlassen hat.

Beispiel 2: Ein Lebenspartner wird arbeitslos. Der andere Partner ist wie in einer Ehe unterhaltspflichtig. Das bedeutet, dass er für den arbeitslosen Partner finanziell aufkommen muss.

Beispiel 3: Ein Lebenspartnerpaar möchte ein Kind adoptieren. Sie haben das Recht, gemeinsam ein Kind zu adoptieren, genau wie ein Ehepaar.

Welche Gesetze galten für Lebenspartnerschaften?

Die wichtigsten Gesetze waren das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Das LPartG regelte die Begründung und Beendigung der Lebenspartnerschaft, das BGB die Rechte und Pflichten der Lebenspartner.

Welche Unterschiede gab es zwischen der Lebenspartnerschaft und der Ehe?

1. **Steuerliche Behandlung**: Lebenspartner wurden bis 2013 steuerlich schlechter behandelt als Ehepartner. Sie hatten nicht das Recht auf das Ehegattensplitting und das Steuerklassenwahlrecht. Diese Ungleichbehandlung wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft und seitdem haben Lebenspartner ein Recht auf Steuerklassenänderung und Splittingverfahren.

2. **Versorgungsrecht**: Lebenspartner haben das Recht auf betriebliche Hinterbliebenenversorgung für verpartnerte Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Dies gilt auch für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes.

3. **Sozialrecht**: Im Sozialrecht sind Lebenspartner Ehegatten gleichgestellt. Sie erhalten gegebenenfalls Rente wegen Todes und sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Ehegatten bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.

4. **Güterstand**: Lebenspartner leben – wie Ehegatten – im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes vereinbaren. Das bedeutet, dass im Falle einer Trennung das während der Lebenspartnerschaft erworbene Vermögen gleichmäßig aufgeteilt wird.

5. **Rechtliche Anerkennung von ausländischen Partnerschaften**: Die rechtliche Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen oder Partnerschaften ist in Deutschland strittig. In der Regel wird eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe in Deutschland als Lebenspartnerschaft anerkannt.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Unterschiede sich im Laufe der Zeit ändern können, abhängig von der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Bei Fragen sollten Sie sich daher immer an einen Rechtsanwalt wenden.

Welche aktuellen Entwicklungen gibt es im Bereich der Lebenspartnerschaft?

Durch diverse Entwicklungen in Bezug auf Lebenspartnerschaften  wie z.B. Gerichtsentscheidungen wurden die Rechte von Lebenspartnern gestärkt. Daraus entwickelte sich dann die “Ehe für alle“.

Welche konkreten Tipps gibt es für das weitere Vorgehen?

Wenn Sie in einer Lebenspartnerschaft leben und Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten haben, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Ein Anwalt für Familienrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und Sie bei rechtlichen Fragen unterstützen.

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