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Rechtsschutzversicherung
Ratgeber 02.05.2024 Christian Schebitz

Ehe für Alle 2024 – Rechte & Pflichten

Die Ehe für Alle, auch bekannt als gleichgeschlechtliche Ehe, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung und Akzeptanz von Menschen mit nicht-heterosexueller Orientierung (LGBT+-Personen) in Deutschland. Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Ehe für Alle in Deutschland gesetzlich verankert. Doch was bedeutet dies genau für die Betroffenen? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus? Und wie wird die Ehe für Alle in der Praxis angewandt?

Sie ermöglicht es grundsätzlich gleichgeschlechtlichen Paaren, die gleichen rechtlichen Vorteile und Schutzmaßnahmen zu genießen, die heterosexuellen Paaren zustehen.

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Was ist die “Ehe für alle”?

Die “Ehe für alle” ist ein Begriff, der verwendet wird, um die rechtliche Anerkennung der Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts zu bezeichnen. Vor der Einführung der “Ehe für alle” im Jahr 2017 konnten gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, die jedoch nicht die gleichen rechtlichen Vorteile wie die Ehe bot.

Was sind die Rechte und Pflichten einer Ehe für Alle?

Sie bringt dieselben Rechte und Pflichten mit sich wie jede andere Ehe auch. Dies bedeutet, dass gleichgeschlechtliche Paare denselben Schutz und dieselben Vorteile genießen wie heterosexuelle Paare. Zu den wichtigsten Rechten und Pflichten gehören das Recht…

  • auf gemeinsame Steuererklärung
  • auf Adoption
  • auf Erbschaft

Sowie:

  • Die Pflicht zur Unterhaltsgewährung
  • Die Pflicht zur Krankenversicherung

Wie wird die Ehe für Alle in der Praxis angewandt?

In der Praxis bedeutet es, dass gleichgeschlechtliche Paare dieselben formalen Schritte unternehmen müssen wie heterosexuelle Paare, um heiraten zu können. Dies umfasst die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt, die Durchführung einer Trauungszeremonie und die Ausstellung einer Heiratsurkunde.

Ein Beispiel dafür, wie sie in der Praxis angewandt wird, ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2017. In diesem Urteil wurde entschieden, dass das Verbot der Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare gegen das Grundgesetz verstößt. Seitdem können gleichgeschlechtliche Paare auch adoptieren.

Ein weiteres Beispiel ist die Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG) im Jahr 2017. Durch diese Änderung wurde es möglich, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln können.

Beispiele aus der Praxis

  1. Adoption: Ein homosexuelles Paar möchte ein Kind adoptieren. Durch die Ehe für Alle haben sie jetzt das Recht, ein Kind zu adoptieren und somit eine Familie zu gründen. (§ 1744 Abs. 1 BGB)
  2. Erbschaft: Ein Mann stirbt und hinterlässt seinem Lebenspartner sein Vermögen. Durch die Ehe für Alle hat der Lebenspartner jetzt Anspruch auf die Erbschaft. (§ 1931 BGB)
  3. Krankenversicherung: Ein homosexuelles Paar möchte gemeinsam eine Krankenversicherung abschließen. Durch die Ehe für Alle haben sie jetzt das Recht, eine gemeinsame Krankenversicherung abzuschließen. (§ 172 Abs. 1 SGB V)

Weitere Informationen zum Thema “Ehe für Alle”

Für weitere Informationen zum Thema sind folgende Links empfohlen:

Für rechtliche Fragen zu Ehe für Alle finden Sie hier einen Anwalt für Familienrecht

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der “Ehe für alle”?

Mit der Legalisierung haben gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Paare. Dazu gehören unter anderem:

  • Das Recht auf Adoption: Gleichgeschlechtliche Ehepartner können nun gemeinsam Kinder adoptieren. Vor der “Ehe für alle” war nur die sogenannte Sukzessivadoption erlaubt, bei der ein Partner das leibliche oder adoptierte Kind des anderen Partners adoptieren konnte.
  • Das Recht auf Ehegattensplitting: Dies ermöglicht es verheirateten Paaren, ihre Einkommenssteuer gemeinsam zu veranlagen, was in vielen Fällen zu einer geringeren Steuerlast führt.
  • Pflichten im Falle einer Scheidung: Wie bei heterosexuellen Ehen können auch bei der “Ehe für alle” Unterhaltsansprüche entstehen und das gemeinsame Vermögen muss aufgeteilt werden.

Wie wird die “Ehe für alle” in der Praxis angewandt?

Um zu verstehen, wie sie in der Praxis funktioniert, betrachten wir drei hypothetische Beispiele:

1. **Adoption**: Anna und Maria sind verheiratet und möchten ein Kind adoptieren. Nun können sie nun als Ehepaar auftreten und gemeinsam ein Kind adoptieren.

2. **Steuererklärung**: Thomas und Robert sind verheiratet und möchten ihre Einkommenssteuererklärung abgeben. Sie können nun das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen und so ihre Steuerlast reduzieren.

3. **Scheidung**: Sarah und Laura haben sich entschieden, ihre Ehe zu beenden. Sie müssen nun, wie bei heterosexuellen Ehen auch, das gemeinsame Vermögen aufteilen und etwaige Unterhaltsansprüche klären.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema?

Für weitere Informationen zur empfehle ich folgende Gesetze und Bestimmungen:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Einkommensteuergesetz (EStG)
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)

 

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