Ratgeber 12.10.2023 Christian Schebitz

Ehefähigkeit: Was Sie wissen müssen, bevor Sie heiraten

Die Eheschließung ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Doch nicht jeder, der heiraten möchte, ist auch heiratsfähig. Was bedeutet Ehefähigkeit und welche Voraussetzungen müssen für eine gültige Eheschließung erfüllt sein? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Ehefähigkeit wissen müssen.

Was ist Ehefähigkeit?

Ehefähigkeit ist die Fähigkeit, eine Ehe wirksam zu schließen. Das bedeutet, dass eine Person die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt, um eine Ehe eingehen zu können. Die Ehefähigkeit ist in den §§ 1303 bis 1306 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ehefähig zu sein?

Für die Ehefähigkeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Volljährigkeit: Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Ausnahme gilt für Minderjährige ab 16 Jahren, die mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und des Familiengerichts heiraten können.
  • Geschlechtliche Identität: Die Person muss einem bestimmten Geschlecht angehören oder sich diesem zuordnen lassen. Seit dem 1. Oktober 2017 können auch Personen gleichen Geschlechts oder Personen ohne Geschlechtsangabe heiraten.
  • Ledigkeit: Die Person darf nicht bereits mit einer anderen Person verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Eine Ausnahme gilt für Personen, deren Ehe oder Lebenspartnerschaft geschieden wurde oder für nichtig erklärt werden kann.
  • Verwandtschaftsgrad: Die Person darf mit keiner anderen Person in gerader Linie (z.B. Eltern, Kinder, Großeltern) oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad (z.B. Geschwister, Onkel, Tante, Nichte, Neffe) verwandt sein. Eine Ausnahme gilt für Adoptivkinder und -eltern, wenn das Verwandtschaftsverhältnis aufgehoben wurde.
  • Einwilligungsfähigkeit: Die Person muss in der Lage sein, ihren Willen frei und verständlich zu äußern und die Bedeutung und Tragweite der Eheschließung zu erfassen. Die Einwilligungsfähigkeit kann z.B. durch psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen oder Drogenkonsum eingeschränkt sein.

Wie wird die Ehefähigkeit nachgewiesen?

Um die Ehefähigkeit nachzuweisen, müssen die Eheschließenden ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Das ist eine Bescheinigung des Standesamtes des Wohnsitzes oder des letzten Wohnsitzes in Deutschland, dass der Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung beim Standesamt vorgelegt werden.

Für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes besitzen, gelten besondere Regelungen. Sie müssen ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates vorlegen oder sich von dieser Pflicht befreien lassen. Damit müssen sie nachweisen, dass sie nach dem Recht ihres Heimatstaates ehefähig sind und der Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht.

Was geschieht, wenn die Ehefähigkeit nicht gegeben ist?

Wenn eine oder beide Personen nicht ehefähig sind, ist die Eheschließung nichtig. Das bedeutet, dass die Ehe von Anfang an nicht besteht und keine Rechtswirkungen entfaltet. Die Unwirksamkeit der Ehe kann durch gerichtliche Feststellung oder durch Anfechtungsklage geltend gemacht werden.

Eine unwirksame Ehe kann jedoch unter bestimmten Umständen als wirksam behandelt werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Personen bei der Eheschließung gutgläubig waren und das Ehehindernis später wegfällt (z.B. durch Volljährigkeit, Scheidung oder Aufhebung der Verwandtschaft). In diesem Fall kann die Ehe durch eine erneute Erklärung vor dem Standesamt bestätigt werden.

Welche Beispiele gibt es für die Anwendung der Ehefähigkeitsgesetze?

Die Gesetze über die Ehefähigkeit kommen in verschiedenen Situationen zur Anwendung. Hier drei Beispiele:

  • Beispiel 1: Anna (17) und Ben (18) möchten heiraten. Anna ist noch minderjährig, aber ihre Eltern stimmen der Eheschließung zu. Auch das Familiengericht stimmt zu. Anna und Ben sind heiratsfähig und können eine gültige Ehe schließen.
  • Beispiel 2: Clara (25) und David (26) möchten heiraten. Clara ist deutsche Staatsangehörige und lebt in Deutschland. David ist britischer Staatsangehöriger und lebt in Großbritannien. Clara muss ein Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Standesamtes vorlegen. David muss ein Ehefähigkeitszeugnis des britischen Standesamtes vorlegen oder eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen. Wenn beide über die erforderlichen Dokumente verfügen, sind sie heiratsfähig und können eine gültige Ehe schließen.
  • Beispiel 3: Eva (30) und Frank (31) möchten heiraten. Eva ist Frank’s Adoptivtochter. Das Verwandtschaftsverhältnis wurde nicht aufgehoben. Eva und Frank sind in gerader Linie verwandt und daher nicht ehefähig. Ihre Ehe ist nichtig.

Welche Tipps gibt es für das weitere Vorgehen?

Wenn Sie heiraten möchten, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen und Unterlagen für die Eheschließung. Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnortes oder des Ortes, an dem Sie heiraten wollen.
  • Prüfen Sie, ob Sie ehefähig sind oder ob der Eheschließung Ehehindernisse entgegenstehen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten.
  • Melden Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt an. Dazu müssen Sie persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erscheinen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
  • Vereinbaren Sie mit dem Standesamt einen Termin für die Eheschließung. Dazu müssen Sie beide persönlich erscheinen und Ihr Einverständnis zur Eheschließung erklären.
  • Viel Spaß an Ihrem großen Tag!

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Ehefähigkeit?

Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Ehefähigkeit suchen, können Sie die folgenden Links zu den einschlägigen Gesetzen nutzen:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
  • Personenstandsgesetz (PStG): https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/
  • Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB): https://www.gesetze-im-internet.de/egbgb/

Ehefähigkeit – Was ist das?

Die Ehefähigkeit bezeichnet die Möglichkeit einer Person eine rechtskräftige Ehe zu schließen.  Voraussetzung für die Ehefähigkeit ist, dass die Person Volljährig ist. Ausnahmsweise kann das Vormundschaftsgericht eine Person jedoch auch von dieser Voraussetzung befreien. Dies ist dann möglich, wenn derjenige, der die Befreiung beantragt, mindestens 16 Jahre alt ist und der zukünftige Ehegatte die Volljährigkeit erreicht hat.

Geregelt ist die Ehe (-fähigkeit) in den §§1303 ff. BGB. Voraussetzungen sind neben der Volljährigkeit auch die Geschäftsfähigkeit sowie das nicht-Vorliegen einer bestehenden Ehe. Außerdem darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den zukünftigen Eheleuten bestehen.

Ehefähigkeitszeugnis

In manchen Ländern benötigen Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass eine Ehe gemäß deutschem Recht geschlossen werden darf. Ausgestellt wird das Zeugnis vom zuständigen, deutschen Standesamt. Manchmal wird ebenfalls eine Bescheinigung des deutschen Konsulates von den ausländischen Behörden verlangt. Das Zeugnis muss persönlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt beantragt werden.

Für Ausländer in Deutschland gilt, dass diese ebenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis der zuständigen Behörde ihres Heimatlandes benötigen. In diesem muss bestätigt werden, dass der Ehe keine gesetzlichen Regelungen des Herkunftslandes entgegenstehen.

Zu beachten ist, dass das Ehefähigkeitszeugnis vor der Hochzeit vorliegen muss. Dabei muss bedacht werden, dass die eingereichten Unterlagen von den deutschen Behörden und ggf. auch von ausländischen Behörden geprüft werden. Dies kann viel Zeit, unter Umständen einige Monate, in Anspruch nehmen.

Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis

Manchmal kommt es vor, dass Länder keine oder nur unzureichende Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen. In diesem Fall kann beim zuständigen Oberlandesgericht eine Befreiung von dem Zwang, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen, beantragt werden. Die erteilte Befreiung ist 6 Monate gültig.

Ablauf der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses

Das Ehefähigkeitszeugnis ist beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Dies muss persönlich oder schriftlich gemacht werden. Einmal ausgestellt ist das Ehefähigkeitszeugnis sechs Monate gültig. Benötigte Unterlagen sind ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, eine nicht mehr als vier Wochen alte Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, eine Geburtsurkunde oder (bei Geburt im Inland) ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch und ggf. ein Nachweis über eine frühere Ehe sowie deren Auflösung.

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