Ehefähigkeit – Was ist das?
Die Ehefähigkeit bezeichnet die Möglichkeit einer Person eine rechtskräftige Ehe zu schließen. Voraussetzung für die Ehefähigkeit ist, dass die Person Volljährig ist. Ausnahmsweise kann das Vormundschaftsgericht eine Person jedoch auch von dieser Voraussetzung befreien. Dies ist dann möglich, wenn derjenige, der die Befreiung beantragt, mindestens 16 Jahre alt ist und der zukünftige Ehegatte die Volljährigkeit erreicht hat.
Geregelt ist die Ehe(-fähigkeit) in den §§1303 ff. BGB. Voraussetzungen sind neben der Volljährigkeit auch die Geschäftsfähigkeit sowie das nicht-Vorliegen einer bestehenden Ehe. Außerdem darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den zukünftigen Eheleuten bestehen.
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Ehefähigkeitszeugnis
In manchen Ländern benötigen Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass eine Ehe gemäß deutschem Recht geschlossen werden darf. Ausgestellt wird das Zeugnis vom zuständigen, deutschen Standesamt. Manchmal wird ebenfalls eine Bescheinigung des deutschen Konsulates von den ausländischen Behörden verlangt. Das Zeugnis muss persönlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
Für Ausländer in Deutschland gilt, dass diese ebenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis der zuständigen Behörde ihres Heimatlandes benötigen. In diesem muss bestätigt werden, dass der Ehe keine gesetzlichen Regelungen des Herkunftslandes entgegenstehen.
Zu beachten ist, dass das Ehefähigkeitszeugnis vor der Hochzeit vorliegen muss. Dabei muss bedacht werden, dass die eingereichten Unterlagen von den deutschen Behörden und ggf. auch von ausländischen Behörden geprüft werden. Dies kann viel Zeit, unter Umständen einige Monate, in Anspruch nehmen.
Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis
Manchmal kommt es vor, dass Länder keine oder nur unzureichende Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen. In diesem Fall kann beim zuständigen Oberlandesgericht eine Befreiung von dem Zwang, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen, beantragt werden. Die erteilte Befreiung ist 6 Monate gültig.
Ablauf der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses
Das Ehefähigkeitszeugnis ist beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Dies muss persönlich oder schriftlich gemacht werden. Einmal ausgestellt ist das Ehefähigkeitszeugnis sechs Monate gültig. Benötigte Unterlagen sind ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, eine nicht mehr als vier Wochen alte Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, eine Geburtsurkunde oder (bei Geburt im Inland) ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch und ggf. ein Nachweis über eine frühere Ehe sowie deren Auflösung.