Möchten Sie jemandem eine Freude machen und ihm etwas schenken? Das ist nett, aber denken Sie auch an die Schenkungssteuer. Das Finanzamt könnte einen Anteil an der Schenkung verlangen, abhängig davon, wie hoch ihr Wert ist und wie nah Sie mit dem Beschenkten verwandt sind.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was die Schenkungssteuer ist, wie sie berechnet wird, welche Freibeträge existieren und wie Sie Steuern sparen können.
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Schenkungssteuer: Was Sie wissen müssen erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Die Schenkungssteuer ist eine Art der Erbschaftsteuer, die auf Geschenke unter Lebenden erhoben wird, ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht wird. Wenn Sie jemandem etwas schenken, müssen Sie möglicherweise Steuern dafür bezahlen. Die Schenkungssteuer soll sicherstellen, dass Vermögen durch Schenkungen vor dem Tod des Schenkers nicht dem Zugriff des Fiskus entzogen werden kann.
Wie wird die Schenkungssteuer berechnet?
Die Schenkungssteuer hängt von drei Faktoren ab:
- dem Wert der Schenkung
- dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem
- der Steuerklasse des Beschenkten.
Je höher der Wert der Schenkung, desto höher die Steuern. Je näher die Verwandtschaft zwischen Schenker und Beschenktem, desto niedriger der Steuersatz. Außerdem gibt es verschiedene Freibeträge je nach Steuerklasse, die von der Schenkung abgezogen werden können.
Welche Arten von Freibeträgen existieren?
Die Freibeträge für die Schenkungssteuer sind identisch mit denen der Erbschaftsteuer. Sie gelten für zehn Jahre, das bedeutet, dass mehrere Schenkungen an dieselbe Person in diesem Zeitraum zusammengerechnet werden und der Freibetrag nur einmal gewährt wird. Die Freibeträge variieren je nach Steuerklasse wie folgt:
Steuerklasse I:
- Kinder und Stiefkinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro
- Enkel von 200.000 Euro
- Urenkel von 100.000 Euro.
- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben sie einen Freibetrag von 500.000 Euro.
- Eltern und Großeltern haben einen Freibetrag von 100.000 Euro, wenn sie vom Kind oder Enkel beschenkt werden, aber keinen Freibetrag, wenn sie selbst schenken.
Steuerklasse II:
- Freibetrag von 20.000 Euro für Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner
Steuerklasse III
- Alle anderen Personen, die nicht zu diesen genannten Gruppen gehören, haben einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Wie kann man Schenkungssteuern sparen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Schenkungssteuer zu reduzieren oder zu vermeiden. Hier sind einige Tipps:
- Nutzen Sie die Freibeträge optimal: Wenn Sie mehrere Personen beschenken möchten, verteilen Sie Ihre Schenkungen so, dass Sie die Freibeträge optimal ausnutzen. Beispielsweise können Sie Ihrem Kind 400.000 Euro schenken und Ihrem Enkel 200.000 Euro, ohne dass Steuern anfallen.
- Schenken Sie regelmäßig: Um alle zehn Jahre den vollen Freibetrag auszuschöpfen, müssen Sie nicht alles auf einmal schenken. Verteilen Sie kleinere Beträge über einen längeren Zeitraum, zum Beispiel jeden Monat oder jedes Jahr einen bestimmten Betrag. So können Sie auch Zinserträge sparen.
- Schenken Sie Sachwerte: Achten Sie darauf, dass sachkundige Werte wie Immobilien, Uhren, Schmuck oder Kunstwerke nicht zu hoch bewertet werden. Denn der Wert der Schenkung hängt vom Verkehrswert zum Zeitpunkt der Schenkung ab. Wenn Sie also ein Haus in einer begehrten Lage verschenken möchten und der Wert steigt, ist es ratsam dies früher als später zu tun, um Steuern zu sparen.
- Wenn Sie eine Schenkung mit einer Bedingung verknüpfen, zum Beispiel dass der Beschenkte Ihnen ein Wohnrecht oder eine Rente gewährt, können Sie den Wert der Schenkung reduzieren. Bitte achten Sie darauf, dass die Auflage angemessen ist und keine Gegenleistung darstellt. Andernfalls kann das Finanzamt die Schenkung als teilweise entgeltlich behandeln und Steuern erheben.
Wo finde ich weitere Informationen?
Wenn Sie mehr über die Schenkungssteuer wissen wollen, können Sie sich auf folgenden Seiten informieren:
- Das Bundesfinanzministerium bietet einen Überblick über die Erbschaft- und Schenkungssteuer
- Das Bundeszentralamt für Steuern bietet einen Online-Rechner zur Berechnung der Erbschaft- und Schenkungssteuer
- Die Seite rechtsanwalt.com bietet aktuelle News und Tipps zum Thema Erben und Schenken
Eine Schenkung ist als Empfangen eines Wertes ohne Gegenleistung definiert. Darauf werden in der Bundesrepublik Deutschland Steuern fällig. Die Steuersätze gleichen denen der Erbschaftssteuer und unterscheiden sich je nach Höhe der Schenkung und der Steuerklasse. Diese wird durch das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten definiert.
Steuerklassen
So werden die Beschenkten in die jeweiligen Steuerklassen eingeteilt.
Schenkungssteuer
Steuerklasse I
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Steuerklasse II
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Steuerklasse III
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Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Ehegatten
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Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten
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Lebensgefährte (nicht ehelich oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), Andere
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Freibetrag
Je nach Grad der Verwandtschaft gelten unterschiedliche Freibeträge bei Schenkungen, welche nicht versteuert werden müssen. Bei Ehegatten beträgt dieser Freibetrag 500.000€. Bei Kindern handelt es sich um 400.000€ und bei Enkeln um 200.000€. Für Mitglieder der Steuerklasse II und III gilt lediglich ein Freibetrag von 20.000€. Diese Freibeträge dürfen alle 10 Jahre ausgeschöpft werden. Bei einer Erbschaft innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung wird diese bei der Erbschaftssteuer berücksichtigt.
Steuersätze
Bewertung der Schenkung
Der Wert der Schenkung muss ermittelt werden, sodass die Höhe der Schenkungsteuer festgelegt werden kann. Bei Barvermögen geht man vom Nominalwert aus. Bei Wertpapieren wird der aktuelle Kurswert angenommen. Wenn Grundstücke oder Immobilien verschenkt werden, so geht man von deren Verkehrswert aus.
Immobilien
Für die Schenkung von Immobilien gelten bestimmte Steuervergünstigungen. Man kann beispielsweise eine Immobilie steuerfrei an seinen Ehegatten verschenken, solange diese als Ehewohnung genutzt wird. Dies ist vollständig unabhängig vom Wert der Immobilie. Wenn die Immobilie nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird, so bleiben 10% des Wertes der Immobilie steuerfrei.
Schenkung statt Erbschaft
Schenkungen sind gerade deshalb so beliebt, weil man hierdurch Erbschaftssteuer umgehen kann. Grundsätzlich sind die Erbschaftsteuersätze und die Schenkungssteuersätze identisch. Man könnte also denken, dass zwischen Schenken und Erben kein Unterschied besteht. Dies stimmt jedoch nicht. Denn bei Schenkungen genießt man alle 10 Jahre gewisse Freibeträge (siehe oben). Wenn man also seine Schenkungen strategisch plant, lässt sich viel Geld sparen. Dies ist vor allem bei großen Vermögen sinnvoll.
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