Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 06.11.2023 Christian Schebitz

Was sind Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer?

Als Erbschaftsteuer bezeichnet man die Steuer, die im Erbfall auf den zu verteilenden Wert des Erbe gezahlt werden muss. I.d.R. kann ein Freibetrag davon abgezogen werden. Dasselbe gilt für die Schenkungssteuer, die bei einer Schenkung zu Lebzeiten anfällt. Denn, falls Ihnen nach dem Ableben eines Verwandten etwas vererbt wird oder Sie von jemandem ein Geschenk erhalten, müssen Sie womöglich Steuern bezahlen.

Wenn Sie etwas von einem Verstorbenen erben, müssen Sie diese Steuer zahlen.  In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was diese Steuern sind, wie man sie berechnet und wie man sie verhindern oder reduzieren kann.Die gesetzliche Grundlage bildet das Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Was sind Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Die Höhe der Abgaben an das Finanzamt ist vom Umfang des Erbes bzw. der Schenkung (Zuwendung)  und dem Verwandtschaftsgrad der Beteiligten abhängig. Dieser bildet die Grundlage für die Steuerklasse, die nicht mit den Steuerklasse der Lohnsteuer, die vom Familienstand abhängig sind, verwechselt werden sollten.

Was genau ist die Erbschaftssteuer?

Wenn Sie etwas von einem Verstorbenen erben, müssen Sie diese Steuer zahlen. Die Höhe der Steuer auf ein Erbe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert des Erbes, Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, Ihrem Wohnsitz sowie den Freibeträgen und Steuersätzen, die für Ihre Gruppe von Erben gelten.

Was bedeutet die Schenkungsteuer?

Die Schenkungsteuer ist eine Abgabe, die fällig wird, wenn Sie ein Geschenk von einer lebenden Person erhalten. Die Höhe der Schenkungsteuer richtet sich nach denselben Faktoren wie die Erbschaftsteuer. Der Unterschied besteht darin, dass eine Schenkung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden muss.

Wie werden die Erbschafts- und Schenkungssteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: zuerst wird das steuerpflichtige Erbe oder die Schenkung ermittelt.

Dieser Betrag ergibt sich aus dem Wert der Erbschaft oder Schenkung abzüglich von Schulden, Kosten und Freibeträgen.

  1. Feststellung der Steuerklasse: Die Steuerklasse wird durch Ihre Verwandtschaftsbeziehung zum Erblasser oder Schenker bestimmt. Es gibt drei verschiedene Steuerklassen mit unterschiedlichen Freibeträgen und Steuersätzen.
  2. Anwendung des Steuersatzes: Dieser Prozentsatz gilt für den steuerpflichtigen Erwerb und wird zur Berechnung der Steuerschuld verwendet.

Wie kann ich Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer vermeiden oder reduzieren?

Es gibt verschiedene Wege, um die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu vermeiden oder zu reduzieren.

Zum Beispiel können Sie die Freibeträge ausnutzen, die alle zehn Jahre zur Verfügung stehen. Die Höhe des steuerfrei ererbten oder geschenkten Betrags hängt von Ihrer Steuerklasse ab. Die Freibeträge variieren zwischen 20.000 Euro für Geschwister und 500.000 Euro für Ehepartner.

  • Vermögensnachfolge planen: Sie können festlegen, wer Ihr Vermögen erben und wie es aufgeteilt werden soll, indem Sie ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. So können Sie die Steuerbelastung für Ihre Erben optimieren.
  • Vermögensübertragung zu Lebzeiten: Sie können Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten auf Ihre Angehörigen übertragen, z. B. durch eine Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge. Auf diese Weise können Sie die Freibeträge mehrfach nutzen und die Progression der Steuersätze vermeiden.
  • Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen: Sie können einen Teil Ihres Geldes an Wohltätigkeitsorganisationen spenden, die von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit sind. Damit können Sie nicht nur etwas Gutes tun, sondern auch Ihre Steuerlast verringern.

Welche Beispiele gibt es für die Anwendung der Gesetze?

Um ihnen ein besseres Verständnis für die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zu geben, haben wir hier drei Beispiele für typische Fälle zusammengestellt:

  • Beispiel 1: Anna erbt von ihrer Mutter ein Haus im Wert von 300.000 Euro. Sie gehört zur Steuerklasse I und hat einen Freibetrag von 400.000 Euro. Da der Wert des Erbes unter dem Freibetrag liegt, muss Anna keine Erbschaftsteuer zahlen.
  • Beispiel 2: Bens Onkel schenkt ihm ein Auto im Wert von 50.000 Euro. Ben gehört zur Steuerklasse II und hat einen Freibetrag von 20.000 Euro. Da der Wert der Schenkung über dem Freibetrag liegt, muss Ben Schenkungsteuer zahlen. Der zu versteuernde Betrag beträgt 30.000 Euro (50.000 Euro abzüglich 20.000 Euro Freibetrag) und der anwendbare Steuersatz beträgt 15%. Somit beträgt Bens Schenkungsteuerschuld 4.500 Euro (30.000 Euro mal 15%).
  • Beispiel 3: Clara gibt ihrem Ehemann David eine Versicherung im Wert von 100.000 Euro. Clara und David sind in Steuerklasse I und haben jeweils einen Freibetrag von 500.000 Euro. Da die Geschenksumme unterhalb des Freibetrags liegt, muss David keine Schenkungsteuer bezahlen. David sollte jedoch die Schenkung innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden.

Wichtige Details

Neben den grundlegenden Infos über die Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es noch weitere nützliche Details.

Zum Beispiel: Diese beiden Steuern sind Ländersteuern, d.h. sie werden von den Bundesländern erhoben und verwaltet. Die entsprechenden Gesetze sind jedoch bundesweit einheitlich.

  • Die Steuern auf Erbschaft und Schenkung werden nach dem Wohnsitzprinzip berechnet. Falls einer von ihnen im Ausland lebt, kann es zu einer Doppelbesteuerung oder Steuerbefreiung kommen.

Das bedeutet, sie hängen davon ab, wo der Schenker oder Erblasser und der Beschenkte oder Erbe wohnen. – Die Erbschafts- und Schenkungssteuer können aufgeschoben oder erlassen werden, wenn die Bezahlung der Steuer unzumutbar für den Erben oder Beschenkten wäre.

Dies kann vorkommen, wenn das Vermögen, das vererbt oder geschenkt wird, Teil eines Unternehmensvermögens ist oder wenn der Erbe oder Beschenkte das Erbe oder die Schenkung für seinen angemessenen Lebensunterhalt benötigt.

Wie finde ich einen Anwalt für mein Anliegen?

Wenn Sie einen Anwalt für Ihr Anliegen rund um die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer suchen, können Sie auf rechtsanwalt.com fündig werden. Dort können Sie nach dem passenden Rechtsgebiet suchen. Die folgenden unserer Anwälte sind in der Lage zu helfen:

Sie können sich dann die Profile der Anwälte ansehen, die zu Ihrer Suche passen, und Kontakt mit ihnen aufnehmen.

Die Steuerklassen

Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Eltern, Großeltern und Enkelkinder gehören zur näheren Familie und haben daher die Steuerklasse I.

Andere Verwandte wie etwa die Geschwister, deren Kinder oder die Schwiegereltern werden in die zweite Steuerklasse für die Erbschaftsteuer eingeordnet.

Die dritte Steuerklasse umfasst alle nicht verwandten Erben und Begünstigten. Je nach Verwandtschaftsverhältnis existieren Freibeträge, für die keine Steuern fällig werden. Vergessen Sie nicht den Wert der Schenkungen und/oder de Erbes in der Steuererklärung anzugeben!

Berechnung der Steuer

Die Ermittlung der Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer ist abhängig vom Wert des Erbes bzw. der Schenkung. Handelt es sich um ein Barvermögen, wird vom Nennwert ausgegangen, bei Aktien gilt hingegen der aktuelle Kurswert.

Bei einer Immobilie oder Grundstücken bildet der sogenannte Verkehrswert die Basis. Im nächsten Schritt werden der Gesamtwert aller Gegenstände (das Vermögen)  ermittelt und die Steuersätze angewendet. Diese können je nach Höhe des Erbes oder der Schenkung und der Steuerklasse zwischen 7% und 50% schwanken. Hier finden Sie zum berechnen einen stets aktuellen Rechner.

Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer im Ausland

Bei einer Erbschaft oder einer Schenkung über Ländergrenzen hinweg müssen die Steuergesetze der jeweiligen Länder beachtet werden. Im Regelfall werden die Steuern bei einer internationalen Erbschaft oder Schenkung in beiden Ländern fällig. Um das zu umgehen, wird nach § 21 ErbStG die im Ausland gezahlte Steuer auf die Erbschaftssteuer angerechnet. Das ist jedoch nur möglich, wenn diese der deutschen Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer entspricht.

Außerdem bestehen in einigen Fällen Doppelbesteuerungsabkommen, die genau regeln, welches Steuerrecht angewendet wird. Nach deutschem Recht gilt ein unbeschränktes Erbschaftssteuerrecht, wenn es sich bei dem Schenkenden oder dem Erblasser um einen Inländer handelt.

Dabei werden die Steuern auf das gesamte Vermögen fällig, auch solches, was sich im Ausland befindet. Befindet sich der Wohnsitz eines Staatsangehörigen außerhalb von Deutschland, wird die Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer noch bis zu fünf Jahre nach dem Umzug erhoben.

So soll verhindert werden, dass der Erblasser aus Steuergründen kurzfristig ins Ausland übersiedelt. Handelt es sich beim Erblasser oder Schenkenden und dem Empfänger hingegen um Ausländer, die in Deutschland nicht steuerpflichtig sind, wird nur der Teil des Vermögens besteuert, der sich tatsächlich in Deutschland befindet. Sie haben Fragen zur Besteuerung Ihrer Erbschaft oder Schenkung im internationalen Bereich? Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für internationales Erbrecht beraten.

Weitere korrespondierende Ratgeber

Rechtsberatung zur Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zum Thema Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer auch direkt am Telefon zum Festpreis! Zur “Anwaltshotline Erbrecht“.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Dr. Brigitte Glatzel - rechtsanwalt.com
Dr. Brigitte Glatzel ist Rechtsanwalt für Erbrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Dr. Brigitte Glatzel - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive