Ratgeber 08.11.2023 Christian Schebitz

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft, auch Miterbengemeinschaft genannt, entsteht, wenn der Verstorbenen keinen Alleinerben ernannt hat, und stattdessen eine Gruppe von zwei oder sogar mehreren Erben eingesetzt wird. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Gesamthandsgemeinschaft, bei der alle Erben zusammen das Vermögen des Verstorbenen besitzen und verwalten. Die einzelnen Miterben können dann nicht alleine über den Nachlass verfügen, sondern müssen jede Entscheidung mit den anderen Erben gemeinschaftlich treffen. Bei dieser sogenannten Gesamthandsgemeinschaft handelt  es sich um eine eigene Rechtsform gemäß § 2032 BGB.

Sie entsteht, wenn der Verstorbene kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat oder wenn er darin mehrere Erben benannt hat. In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge, die bestimmt, wer wie viel erbt, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und Familienstand des Verstorbenen. Die Erben bilden dann eine Gemeinschaft, die bis zur Verteilung des Nachlasses besteht.

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Welche Rechte und Pflichten haben die Mitglieder einer Erbengemeinschaft?

Die Mitglieder dieser Gruppe haben sowohl bestimmte Aufgaben als auch Rechte. Dazu gehören das Recht…

  • auf Informationen über den Wert und die Aufteilung des Vermögens des Verstorbenen.
  • sich an Entscheidungen über die Verwaltung der Erbschaft zu beteiligen.
  • Verfügungen über die Erbschaft zu genehmigen oder abzulehnen.
  • Entscheidungen anzufechten, die ohne Zustimmung getroffen wurden.
  • auf Aufteilung des Erbes, bekannt als Auseinandersetzung des Nachlasses.

Zu den Pflichten gehören:

  • Die gemeinsame Verwaltung des Erbes.
  • Rücksichtnahme und Treuepflicht gegenüber den anderen Erben.
  • Haftung für Schulden des Erbes.

Wie kann eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden? Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Erben haben die Pflicht, bei der Aufteilung des Nachlasses mitzuwirken.
  • Einigung der Erben über die Aufteilung des Nachlasses – Teilungsversteigerung, bei der das Vermögen öffentlich versteigert wird.
  • Ausschlagung der Erbschaft durch einen oder mehrere Erben.
  • Der Tod eines oder mehrerer Erben

Welche Vor- und Nachteile gibt es bei einer Erbengemeinschaft?

Zu den Vorteilen gehören:

  • Die Möglichkeit, gemeinsam das Vermögen des Verstorbenen zu nutzen und zu erhalten
  • Die Möglichkeit, gemeinsam über den Nachlass zu entscheiden
  • Man kann in einer Erbengemeinschaft von der Erfahrung und dem Wissen der anderen Erben profitieren.

Zu den Nachteilen gehören:

  • Die Verfügbarkeit über den eigenen Erbteil ist eingeschränkt.
  • Man ist von der Zustimmung und Mitwirkung der anderen Erben abhängig.
  • Es besteht die Gefahr von Streitigkeiten und Konflikten unter den Erben.
  • Man haftet auch für die Schulden des Nachlasses.

Wie kann man eine Erbengemeinschaft vermeiden?

Um eine Erbengemeinschaft zu vermeiden, sollte man frühzeitig eine individuelle Regelung für den eigenen Nachlass treffen. Auch eine Schenkung des Vermögens zu Lebzeiten kann eine Option sein.

Dazu gehört zu verfügen:

  • Die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags, um einen oder mehrere alleinige Erben zu bestimmen oder die Aufteilung des Vermögens festzulegen.
  • Die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten an bestimmte Personen
  • Die Einigung auf Vor- oder Nacherbschaft, bei der festgelegt wird, wer das Vermögen nach dem eigenen Ableben erbt.

Welche Beispiele gibt es zur Anwendung von Gesetzen für Erbgemeinschaften?

Beispiel 1: Anna stirbt ohne Testament und hinterlässt ein Haus und ein Bankkonto. Die gesetzlichen Erben sind ihr Ehemann Bernd und ihre beiden Kinder Clara und David. Sie bilden eine Erbgemeinschaft, in der Bernd 50% und Clara und David je 25% erben. Sie müssen sich nun über die Verwaltung und Aufteilung des Erbes einigen.

In Beispiel 2, Emil vererbt sein Vermögen zu gleichen Teilen an seine drei Geschwister Frieda, Georg und Hanna, die nun gemeinsam seine Erben sind. Frieda will das Auto von Emil behalten, Georg will das Geld von Emil haben und Hanna möchte das Haus von Emil verkaufen. Nun müssen sie sich über den Nachlass einigen.

Beispiel 3: Karin ist ohne Testament gestorben und hat eine Eigentumswohnung sowie mehrere Kredite hinterlassen. Ihre gesetzlichen Erben sind ihr Bruder Lars und ihre Nichte Mia. Sie bilden eine Erbengemeinschaft, die das Vermögen und die Schulden von Karin erbt. Lars möchte die Wohnung verkaufen, um seine Schulden zu begleichen. Mia will hingegen die Wohnung behalten und ihre Schulden abzahlen. Die beiden müssen nun eine Einigung über die Verwaltung und Aufteilung des Nachlasses erzielen.

Wo findet man relevante Gesetze zur Erbengemeinschaft?

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 1922 ff., 2032 ff. und 2042 ff.
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG), insbesondere die §§ 13 ff.
  • Das Gesetz zur Regelung des Verfahrens in Familienangelegenheiten und der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), speziell die Paragraphen 343 ff.

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Rechte und Pflichten

Jedem Erben kommen gewissen Rechte und Pflichten zu. So muss sich jedes Mitglied bei der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses einbringen und für deren ordnungsgemäßen Ablauf Sorge tragen. Sind im Nachlass Schulden, sog. Nachlassverbindlichkeiten, enthalten, werden diese anteilig auf die Erben aufgeteilt (nach sog. Erbquoten). Dafür hat jeder Miterbe das Recht, die einzelnen Objekte aus dem Nachlass zu nutzen, solange dies keinen der anderen Erben benachteiligt. Überträgt ein Erbe seine Anteile auf eine andere Person, haben die Miterben zwei Wochen Zeit, um von ihrem Vorkaufsrecht (z.B. bei einer Immobilie) Gebrauch zu machen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

Das Ziel der Erbengemeinschaft ist deren Auflösung. Dies erfolgt im Idealfall durch die einvernehmliche Auseinandersetzung des Nachlasses, bzw. der Erbschaft, die sogenannte Nachlassverteilung. Das bedeutet, dass die einzelnen Vermögenswerte unter den Miterben aufgeteilt werden. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: die Schuldrechtliche Erbauseinandersetzung, die Erbanteilsübertragung oder die einvernehmliches Ausscheiden eines Erbens. Die Auseinandersetzung von Immobilien (Grundstücke, Gebäude) muss  notariell beurkundet werden. Sie endet oft mit einer Teilungsversteigerung. Grundsätzlich kann jeder Erbe jederzeit eine Auflösung einfordern, ohne dafür einen konkreten Grund nennen zu müssen.

Verhinderung der Erbauseinandersetzung

Es gibt mehrere Gründe, warum die Auseinandersetzung des Erbes des Erblassers nicht stattfindet oder verschoben wird. Zum einen kann es zu einer Verzögerung kommen, wenn noch nicht alle Miterben ermittelt wurden oder noch nicht alle geschäftsfähig sind. Zum anderen kann der Erblasser auch in seiner letztwilligen Verfügung festlegen, dass er mit einer Erbauseinandersetzung nicht einverstanden ist. Können sich die Erben bei der Nachlassverteilung nicht einigen, wird meist das Nachlassgericht eingeschaltet. Dieses übernimmt jedoch nur die Rolle eines Vermittlers und kann keine endgültige Entscheidung erzwingen. Als letztes Mittel bleibt bei Streitigkeiten daher nur eine Erbauseinandersetzungsklage.

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