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Ratgeber 28.08.2023 Christian Schebitz

Die Stiftung 2024 und wie man sie gründet.

Was ist eine Stiftung und wie kann man sie gründen?

Eine Stiftung ist eine rechtliche Person, die einen bestimmten Zweck verfolgt, der durch den Stifter festgelegt wird. Die Finanzierung der Stiftung erfolgt durch das Vermögen des Stifters, das in der Regel dauerhaft erhalten bleiben muss. Es gibt gemeinnützige und privatnützige Stiftungen, je nachdem, ob sie der Allgemeinheit oder einem bestimmten Personenkreis zugutekommen.

Um eine Stiftung zu gründen, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Der Zweck sollte klar und erreichbar sein und darf nicht gegen die guten Sitten oder die Verfassung verstoßen. Definieren Sie den Zweck der Stiftung: Mögliche Bereiche für den Zweck sind Kunst, Wissenschaft, Bildung, Soziales oder Umwelt.
  2. Stellen Sie das Stiftungsvermögen zur Verfügung: Das Vermögen sollte ausreichen, um den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen. Es kann aus Geld, Immobilien, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten bestehen. Das Vermögen der Stiftung soll in der Regel unverändert bleiben, es sei denn, der Stifter erlaubt eine Verbrauchsstiftung.
  3. Als nächstes muss die Stiftungssatzung erstellt werden, die die grundlegende Organisation und Aktivität der Stiftung regelt. Die Satzung muss den Namen, den Sitz, den Zweck, das Vermögen, die Organe und die Aufsicht der Stiftung beinhalten und notariell beurkundet werden.
  4. Die Satzung muss den Namen, den Sitz, den Zweck, das Vermögen, die Organe und die Aufsicht der Stiftung beinhalten und notariell beurkundet werden. Danach muss die Stiftung anerkannt werden. Die Anerkennung der Stiftung erfolgt durch die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat. Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für eine Stiftung erfüllt sind und ob der Stiftungszweck dem Gemeinwohl dient. Die Anerkennung ist der Beginn der Stiftung.
  5. Als nächstes werden die Stiftungsorgane bestellt. Diese sind üblicherweise der Vorstand und das Kuratorium. Der Vorstand vertritt die Stiftung nach außen und führt ihre Geschäfte. Das Kuratorium überwacht und berät den Vorstand und hat das Recht, diesen abzusetzen. Die Organe müssen aus zumindest einer Person bestehen und können vom Stifter oder von Dritten besetzt werden.

Welche Vorteile hat eine Stiftung?

Eine Stiftung kann Steuern sparen, ist unabhängig, nachhaltig und angesehen. Aber eine Stiftung benötigt auch viel Verwaltungsarbeit, strenge Kontrollen und eine langfristige Verpflichtung gegenüber dem Stiftungszweck.

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Wenn Sie mehr über Stiftungen erfahren möchten, finden Sie hier einige nützliche Links.

  • Stiftungzweck der Unternehmensstiftung Teil 1
  • Stiftungzweck der Unternehmensstiftung Teil 2
  • Stiftungzweck der Unternehmensstiftung Teil 3
  • Der Standortvorteil einer liechtensteinischen gemeinnützigen Stiftung
  • Was ist juristisch gesehen eine Stiftung?
  • Wikipedia “Stiftung” 

    Was ist neu am Stiftungsrecht?

    Das deutsche Stiftungsrecht wird ab dem 1. Juli 2023 durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts reformiert. Das Gesetz bringt unter anderem mehr Rechtssicherheit bei Haftungsfragen, Umwandlung und Zu- und Zusammenlegung von Stiftungen sowie ein bundesweites Stiftungsregister mit beschränkter Einsichtnahme Dritter.

    Zu den wichtigsten Gesetzen zum Thema Stiftung gehören:

    – Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 80-88 BGB, die die allgemeinen Vorschriften für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts enthalten.
    – Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts (StifVereinhG), das ab dem 1. Juli 2023 in Kraft tritt und das bisherige Landesstiftungsrecht ablöst.
    – Die Abgabenordnung (AO), insbesondere die §§ 51-68 AO, die die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Stiftungen regeln.
    – Das Gesetz über das Zentrale Testamentsregister und das Register der erbvertraglichen Verfügungen (ZTRG), das ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt und das bundesweite elektronische Stiftungsregister einführt.

    Die Links zu den Gesetzen sind:

    BGB
    StifVereinhG
    AO
    ZTRG

    Eine Stiftung bietet die Möglichkeit, sich langfristig für einen bestimmten Zweck zu engagieren, Steuervorteile zu nutzen oder auch persönliche Wünsche umzusetzen. Ist das zu stiftende Vermögen einmal angelegt, hat der Stifter keinen Anspruch mehr darauf. Das Vermögen der Stiftung darf dann nur noch für den Stifterwillen, also den ursprünglichen Zweck der Stiftung verwendet werden. Die Regelungen bezüglich einer Stiftung sind im Bundesgesetzbuch (§§ 80 ff BGB) und in den Stiftungsgesetzen der Länder verankert.

Gründung

Jede geschäftsfähige, natürliche oder auch juristische Person kann eine Stiftung gründen. Dafür muss zunächst jedoch ein Stiftungsgeschäft abgeschlossen werden. Der Stifter sagt dabei verbindlich zu, das angelegte Vermögen ausschließlich für den angegebenen Zweck zu verwenden. In der Stiftungssatzung wird das Vorhaben des Stifters dokumentiert, indem die konkreten Aufgaben und Zielsetzungen der Stiftung aufgeführt werden. Das Stiftungsgeschäft wird erst dann rechtsgültig, wenn es durch die zuständige Stiftungsbehörde anerkannt wird.

Stifterwillen

Der Stifterwillen, der die persönlichen Wünsche und Vorstellungen des Stifters ausdrückt, ist ausschlaggebend für die Struktur und die Arbeitsweise der Stiftung. Schon bei der Gründung legt der Stifter die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Stiftung, indem er die Organe bestimmt und die Satzung festlegt. Auch nach dem Tod des Stifters wird die Stiftung seinen Wünschen entsprechend fortgeführt. Wenn sich die Verhältnisse ändern, können die Regelungen zwar angepasst werden, allerdings muss sich dabei immer so nahe wie möglich an dem Stifterwillen orientiert werden.

Selbstständige (rechtsfähige) Stiftung

Grundsätzlich lässt sich zwischen einer selbständigen und einer treuhänderische Stiftung unterscheiden. Die selbstständige, rechtsfähige Stiftung zählt als juristische Person, die über ein eigenes Vermögen verfügt und für ihre eigenen Rechte und Pflichten einstehen kann. Sie muss durch die staatliche Stiftungsbehörde anerkannt werden und steht auch unter deren Aufsicht. Da die selbstständige Stiftung ihre Finanzen selbst verwaltet, benötigt sie in der Regel ein größeres Vermögen. Ein solcher Mindestkapitalwert ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, beträgt in der Praxis jedoch meistens  50.000 bis 100.000 Euro.

Unselbstständige (treuhänderische) Stiftung

Im Gegensatz zu der selbstständigen Stiftung zählt die unselbstständige nicht als juristische Person. Sie darf ihre Rechte nicht selbst vertreten und lässt ihr Vermögen von einem Treuhänder verwalten. Dieser muss die Stiftungssatzung berücksichtigen und im Falle eines Vertragsbruches dafür haften. Die unselbstständige Stiftung braucht keine Anerkennung durch die staatliche Stiftungsbehörde und ist bezüglich ihres Vermögens auch nicht an einen Mindestbetrag gebunden.

Weitere Formen

Neben der selbstständigen und der unselbstständigen Stiftung existiert jedoch eine Vielfalt von weiteren unterschiedlichen Formen. So spricht man beispielsweise von einer sogenannten Familienstiftung, wenn die Erträge auf Personen übergehen, die in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu dem Stifter stehen. Diese Form soll oftmals der finanziellen Absicherung der Nachkommen dienen, ohne dabei das Vermögen durch mögliche Erbschaftsstreitigkeiten zu gefährden. Die Unternehmensstiftung unterstützt hingegen eine Firma oder kann sogar ein ganzes Unternehmen betreiben. Weitere mögliche Formen sind die kirchliche Stiftung, die Bürgerstiftung, die Kapitalstiftung, oder auch die Anstaltsträgerstiftung.

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