Juristisch betrachtet ist eine Stiftung eine Einrichtung zur Verwirklichung eines durch den Stifter festgelegten Zweckes, mit Hilfe seines Vermögens. Dies ist als eigene Rechtsperson möglich (rechtsfähige Stiftung oder Stiftung bürgerlichen Rechts), oder auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung). Anders als eine Körperschaft, welche Mitglieder hat, und eine Anstalt, welche Benutzer hat, gibt es bei rechtsfähigen Stiftungen lediglich Begünstigte, sogenannte Destinatäre. Es können Stiftungen zu jedem legalen Zweck errichtet werden, sofern das Gemeinwohl nicht gefährdet wird.
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