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Ratgeber 16.10.2023 Christian Schebitz

Was ist das Betreuungsrecht?

Das Betreuungsrecht ist ein Teilgebiet des Familienrechts und regelt die rechtliche Vertretung von Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das Betreuungsrecht soll die Selbstbestimmung und das Wohl dieser Menschen schützen und fördern.

Wer braucht einen Betreuer?

Ein Betreuer wird vom Amtsgericht bestellt, wenn eine Person aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder einer Suchterkrankung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann. Die Beeinträchtigung muss auf Dauer oder zumindest für einen längeren Zeitraum bestehen. Ein Betreuer wird nur für die Bereiche bestellt, in denen der Betroffene Hilfe benötigt. Das können zum Beispiel sein: Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten oder Postverkehr.

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Wie wird ein Betreuer bestellt?

Die Bestellung eines Betreuers kann vom Betroffenen selbst, von einem Angehörigen, einem Freund oder Bekannten oder von einer Behörde beim Amtsgericht beantragt werden. Das Amtsgericht prüft dann, ob eine Betreuung erforderlich ist und ob die betroffene Person einwilligungsfähig ist. Das heißt, ob sie die Notwendigkeit und die Folgen einer Betreuung versteht und darüber entscheiden kann. Ist die betroffene Person einwilligungsfähig, muss sie in die Betreuung einwilligen. Ist sie nicht einwilligungsfähig oder weigert sie sich, muss das Amtsgericht eine Betreuung anordnen, wenn dies zum Wohl der betroffenen Person erforderlich ist. Das Amtsgericht bestellt dann einen geeigneten Betreuer, der die Interessen und den Willen des Betroffenen vertritt. Dies kann ein Angehöriger, ein Freund oder Bekannter oder auch ein Berufsbetreuer sein.

Was sind die Rechte und Pflichten eines Betreuers?

Der Betreuer hat die Pflicht, den Betroffenen in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen zu vertreten und zu betreuen. Dabei hat er stets das Wohl und den Willen des Betroffenen zu beachten und zu versuchen, dessen Selbständigkeit zu erhalten oder zu fördern. Er darf für den Betroffenen nur insoweit entscheiden, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Er muss mit dem Betroffenen regelmäßig Kontakt halten und sich über dessen Situation informieren. Er hat dem Amtsgericht regelmäßig Bericht zu erstatten und Rechenschaft über das Vermögen des Betroffenen abzulegen.

Der Betreuer hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit. Diese wird entweder aus dem Vermögen des Betroffenen oder aus der Staatskasse gezahlt. Ein Betreuer hat außerdem das Recht, vom Amtsgericht entlassen zu werden, wenn er seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann oder will.

Welche Beispiele gibt es für die Anwendung des Betreuungsrechts?

Beispiel 1: Frau Müller leidet an Demenz und hat ihre Finanzen nicht mehr im Griff. Sie vergisst Rechnungen zu bezahlen und wird von Gläubigern bedrängt. Ihr Sohn beantragt beim Amtsgericht eine Betreuung für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge. Das Amtsgericht bestellt ihn zum Betreuer und erteilt ihm Bankvollmacht. Er kümmert sich nun um den Zahlungsverkehr und die Haushaltskasse seiner Mutter.

Beispiel 2: Herr Schmidt erleidet einen Schlaganfall und liegt im Koma. Er hat weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Patientenverfügung hinterlegt. Seine Ehefrau beantragt beim Amtsgericht eine Betreuung für den Aufgabenkreis der Gesundheitssorge. Das Amtsgericht bestellt sie zur Betreuerin und gibt ihr das Recht, über medizinische Maßnahmen für ihren Mann zu entscheiden. Dabei orientiert sie sich an dessen mutmaßlichem Willen.

Beispiel 3: Frau Meier ist psychisch krank und lebt in einer betreuten Wohngemeinschaft. Sie möchte in eine eigene Wohnung ziehen, ist aber nicht in der Lage, einen Mietvertrag abzuschließen oder sich um die Wohnung zu kümmern. Ihr Bruder beantragt beim Amtsgericht eine Betreuung für den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten. Das Amtsgericht bestellt ihn zum Betreuer und ermächtigt ihn, für seine Schwester einen Mietvertrag abzuschließen und die Wohnung einzurichten. Er begleitet seine Schwester beim Umzug und hilft ihr bei der Eingewöhnung.

Welche Bezüge gibt es zu anderen Gesetzen?

Das Betreuungsrecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die wichtigsten Vorschriften sind

Weitere Gesetze, die für das Betreuungsrecht relevant sind, sind:

  • Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  • Das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
  • Das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG)

Im Betreuungsrecht werden zunächst Maßnahmen des Schutzes von hilfebedürftigen, volljährigen Personen in den Vordergrund gestellt. Es gilt als Nachfolger der Vormundschaft und der Pflegschaft. Im Gegensatz zu diesen veralteten Konzepten werden Betroffene bei der Betreuung als selbstbestimmte und mündige Menschen angesehen.

Betreuer werden

Für die Betreuung kommen in der Regel

1. Angehörige des Betroffenen,

2. Selbstständige Berufsbetreuer,

3. Mitglieder von Betreuungsvereinen

4. Angestellte bei Betreuungsvereinen oder zuständigen Behörden in Frage.

Das Gericht beachtet bei der Auswahl einer Person die individuellen Wünsche des Betroffenen. Angehörige mit gewisser Eignung und der Bereitschaft, die Betreuung ehrenamtlich auszuführen, erhalten vor Berufsbetreuern den Vorrang. Im Normalfall wird lediglich eine Person ausgewählt.

Betreut werden

Betreuung kann nur bei hilfebedürftigen, volljährigen Personen erfolgen. Als Voraussetzungen dafür sind in § 1896 Abs. 1 BGB psychische Krankheit oder geistige, seelische oder körperliche Behinderungen festgelegt. Nur wenn ein Betroffener wichtige Aufgaben teilweise oder gar nicht selbst auf sich nehmen kann, wird die Betreuung erforderlich. Es wird getrennt überprüft, ob, in welchem Umfang, mit welchen Auswirkungen und in welcher Dauer ein Betroffener betreut werden muss. Betroffene können die Betreuung verweigern.

Wie finde ich einen Anwalt für Betreuungsrecht?

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Alternativen

Ist die Betreuung nicht notwendig, kann die Unterstützung des Betroffenen auch durch soziale Dienste oder Angehörige erfolgen. Sie können ihm dann bei alltäglichen Aufgaben wie dem Ausfüllen von Anträgen oder im Haushalt helfen. Ein Gericht kann für die Person einen Bevollmächtigten ernennen, der ohne gerichtliche Genehmigung z.B. über Vermögensangelegenheiten entscheiden kann.

Auswirkungen der Betreuung

In folgenden Aufgabenbereichen kann ein Betroffener betreut werden:

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitssorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Klärung von Wohnungsfragen
  • Vertretung vor Gericht oder Behörden
  • Entgegennahme von Post
  • Bestimmung des Fernmeldeverkehrs

Betreute bleiben geschäftsfähig, außer das Gericht ordnet einen Einwilligungsvorbehalt an (§ 1903 BGB). Es handelt sich dabei um eine Einschränkung zum Schutze des Betreuten bzw. des Vermögens, die bei bestimmten Entscheidungen die Einwilligung des Betreuers erfordert. Das Eingehen einer Ehe oder Lebenspartnerschaft, die Testierfreiheit und das Wahlrecht werden dadurch nicht eingeschränkt.

Auch bei medizinischen Fragen behalten Betreute zunächst das Recht auf Selbstbestimmung. Sie können also z.B. nicht zu einer Therapie gezwungen werden. Weist ein Arzt bei einem Betreuten eine Einsichtsunfähigkeit nach und liegt keine Patientenverfügung vor, kann der Betreuer über medizinische Angelegenheiten bestimmen. Ein Betreuungsgericht kann Zwangsmaßnahmen wie Fixierung genehmigen. Zwangsmedikation kann jedoch nicht angeordnet werden.

Gerichtliches Verfahren

Die Betreuung eines Menschen kann schriftlich oder mündlich beim zuständigen Betreuungsgericht beantragt werden. Das Gericht stellt mittels eines Sozialberichts und eines ärztlichen Gutachtens bei einer Anhörung des Betroffenen fest, ob und inwiefern eine Betreuung notwendig ist. Ein Betreuer wird dann – professionell oder privat – unter Berücksichtigung der Wünsche des Betroffenen ausgewählt. Zusätzlich kann ein Verfahrenspfleger ausgewählt werden, der auch über genehmigungspflichtige Bereiche im Leben des Betreuten bestimmen kann.

Neben den üblichen Aufgabenbereichen von Betreuern gibt es solche, über die nur mit einer gerichtlichen Genehmigung bestimmt werden darf.  Es handelt sich dabei u.a. um Arbeitsverträge, Erbstreitigkeiten, Grundstücksfragen, Hypothekenabschlüsse, Kreditaufnahmen, Wohnungskündigungen, dringende medizinische Behandlungen bzw. Unterbringung und Lebensversicherungsverträge.

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