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Rechtsnews 14.11.2023 Alex

Verbraucherschutz: Wie kann ich mich vor unseriösen Angeboten oder Betrug schützen?

Der Verbraucherschutz. Verbraucher sind oft mit einer Vielzahl von Angeboten konfrontiert, die nicht immer seriös oder fair sind. Gerade in der jetzigen Zeit gibt es immer mehr Betrüger. Ein gutes Angebot auf eBay? – Das klingt doch super, wird der ein oder andere sich denken. Aber handelt es sich dabei auch um ein seriöses Angebot?

Ob es sich um unerwünschte Werbeanrufe, falsche Gewinnversprechen, irreführende Vertragsbedingungen oder gar Betrug handelt, die Gefahren für Verbraucher sind vielfältig. Wie kann man sich als Verbraucher vor solchen Angeboten schützen und welche Rechte hat man, wenn man bereits in eine Falle getappt ist? In diesem Artikel werden einige wichtige Fragen zum Verbraucherschutz und Vertragsrecht beantwortet.

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Was ist Verbraucherschutz und warum ist er wichtig?

Verbraucherschutz ist ein Sammelbegriff für alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Interessen und Rechte von Verbrauchern zu schützen. Dazu gehören unter anderem gesetzliche Regelungen, staatliche Aufsichtsbehörden, Verbraucherorganisationen, Schlichtungsstellen und Gerichte. Verbraucherschutz ist wichtig, weil er das Vertrauen der Verbraucher in den Markt stärkt, für faire Wettbewerbsbedingungen sorgt und vor gesundheitlichen, finanziellen oder sonstigen Schäden bewahrt.

Wie kann ich unseriöse Angebote erkennen?

Es gibt einige Anzeichen, die auf unseriöse Angebote hinweisen können. Zum Beispiel:

  • Das Angebot ist zu schön, um wahr zu sein. Zum Beispiel wird ein hoher Gewinn versprochen, ohne dass eine Gegenleistung erforderlich ist.
  • Das Angebot ist zeitlich oder mengenmäßig begrenzt und erzeugt Druck, schnell zu handeln.
  • Das Angebot enthält keine oder nur unvollständige Angaben zum Anbieter, zum Preis, zum Widerrufsrecht oder zu den Vertragsbedingungen.
  • Das Angebot erfordert eine Vorauszahlung, eine Anzahlung oder die Herausgabe von persönlichen Daten oder Bankdaten.
  • Das Angebot wird unaufgefordert per Telefon, E-Mail, SMS oder Post zugestellt.

Wie kann ich mich vor unseriösen Angeboten schützen?

Es gibt einige Maßnahmen, die man ergreifen kann, um sich vor unseriösen Angeboten zu schützen. Dazu gehört neben dem Verbraucherschutz auch:

  • Seien Sie skeptisch und prüfen Sie das Angebot genau. Vergleichen Sie es mit anderen Angeboten und recherchieren Sie im Internet nach Erfahrungen anderer Verbraucher.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie sich Zeit, um eine Entscheidung zu treffen.
  • Lesen Sie das Kleingedruckte und achten Sie auf versteckte Kosten oder Fallen.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten oder Bankdaten heraus, wenn Sie sich nicht sicher sind, wer der Anbieter ist und was er damit macht.
  • Nutzen Sie Ihre gesetzlichen Rechte, wie zum Beispiel das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen oder das Gewährleistungsrecht bei Mängeln.
  • Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, eine Schlichtungsstelle oder einen Rechtsanwalt, wenn Sie Hilfe oder Rat brauchen.

Was kann ich tun, wenn ich bereits betrogen wurde?

Wenn Sie bereits Opfer eines unseriösen Angebots oder eines Betrugs geworden sind, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Brechen Sie den Kontakt zum Anbieter ab und zahlen Sie nichts mehr.
  • Erstellen Sie eine Dokumentation des Sachverhalts mit allen Unterlagen, Belegen und Kommunikationsnachweisen.
  • Widersprechen Sie gegebenenfalls dem Vertrag schriftlich und widerrufen Sie Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.
  • Fordern Sie Ihr Geld zurück oder machen Sie Schadensersatz geltend. Dazu können Sie einen Mahnbescheid beantragen oder eine Klage einreichen.
  • Holen Sie sich Unterstützung von einer Verbraucherzentrale, einer Schlichtungsstelle oder einem Rechtsanwalt.
  • Informieren Sie den Verbraucherschutz.

Welche Strafen drohen dem vermeidlichen Verkäufer – also dem Täter?

Betrug ist nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert als die Täuschung eines anderen über Tatsachen, die zu einem Vermögensschaden führen. Dabei muss der Täter vorsätzlich handeln und einen rechtswidrigen Vermögensvorteil anstreben. Die Strafe für Betrug kann je nach Schwere der Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sein. In besonders schweren Fällen, wie zum Beispiel bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Betrug, kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren betragen. Betrug ist ein Antragsdelikt, das heißt, dass die Strafverfolgung nur auf Antrag des Geschädigten oder bei besonderem öffentlichen Interesse erfolgt.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema?

Hier sind einige Links zu einschlägigen Gesetzen und Informationsquellen zum Thema Verbraucherschutz und Vertragsrecht:

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