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Rechtsnews 25.03.2024 Christian Schebitz

Garantie und Gewährleistung 2024: Wie unterscheiden sie sich?

Häufig werden die Begriffe “Garantie” und “Gewährleistung” verwechselt – auch in der Presse und im TV! Wir schaffen Klarheit und zeigen Ihnen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Garantie und Gewährleistung auf.

Definition von „Gewährleistung“

Die sogenannte Gewährleistung wird dem Käufer einer Ware gesetzlich zugesichert. Das heißt, die Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, die Garantie zu gewähren. Dies dient dem Schutz des Verbrauchers. Kunden haben somit das Recht, mangelhafte Ware bis zu 24 Monate lang zu reklamieren.

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Definition von „Garantie“

Die Garantie geht meist über das gesetzlich geforderte Maß hinaus und wird von Herstellern und/oder Händlern freiwillig angeboten. Sie kann aber weder die Gewährleistung ersetzen noch vermindern.

Was bedeutet Gewährleistung?

Gewährleistung ist die Haftung des Herstellers/Händlers für Mängel der gelieferten Ware. Treten innerhalb der Gewährleistungspflicht (nach § 438 BGB innerhalb von 24 Monaten) Mängel auf, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren, auch wenn sie erst später bemerkt werden (die gelieferte Sache muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein), so hat der Käufer die unten genannten Rechte. Während der ersten sechs Monate nach Übergabe wird vermutet, dass die Sache bereits bei Übergabe mangelhaft war. Es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht vorhanden war.

Danach wird es für den Käufer deutlich schwieriger zu beweisen, dass der Mangel schon ursprünglich vorhanden war. Denn in diesem Fall muss der Verbraucher beweisen, dass die Sache bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Dies wird in den meisten Fällen nicht möglich sein. Namhafte Hersteller zeigen sich hier aber oft kulant.

Achtung: Bei gebrauchten Waren kann die Gewährleistung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder durch freie Vereinbarung zwischen den Parteien auf zwölf Monate verkürzt werden. Dies ist z.B. häufig bei generalüberholten Mobiltelefonen der Fall. Ausnahme:

Erfolgt der Verkauf durch eine Privatperson, kann diese die Gewährleistung ausschließen (häufig bei Ebay der Fall)! Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) gilt nur eine Gewährleistung von 12 Monaten, unabhängig davon, ob neue oder gebrauchte Waren verkauft werden.

Was ist ein Sachmangel?

Die §§ 434 ff BGB regeln, wann eine Sache mangelhaft ist. Dies ist der Fall, “wenn die Kaufsache nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder wenn die Montage nicht ordnungsgemäß erfolgt ist”.

Tritt ein Sachmangel auf, so ergeben sich aus dem Kaufrecht gem. § 437 BGB die folgenden, gesetzlichen Rechte:

Das vorrangige Recht ist die Nacherfüllung, die durch Lieferung einer neuen Sache (Ersatzlieferung) oder durch Beseitigung des Mangels (z.B. Reparatur, Nachbesserung) erfolgen kann.

Achtung: Der Käufer hat das Recht zu bestimmen, welche der oben genannten Möglichkeiten für ihn in Frage kommt. Er hat also ein Wahlrecht!

Theoretisch könnte der Käufer den Sachmangel selbst beseitigen und die dafür erforderlichen Aufwendungen vom Verkäufer als Schadensersatz verlangen (§ 437 Nr. 3 BGB). Dies wird aber eher selten der Fall sein, zumal über die Höhe der Kosten durchaus gestritten werden könnte.

Was versteht man unter Garantie?

Eine Garantie besteht immer zusätzlich zur oben genannten Gewährleistung. Sie ist eine frei gestaltbare und freiwillige Leistung des Herstellers/Händlers. Sie dient Marketingzwecken und der Vertrauensbildung beim Kunden.

Grundsätzlich gibt es drei Formen der Garantie:

  1. Händlergarantie (also vom Verkäufer)
  2. Herstellergarantie
  3. Garantie Dritter die am Vertrieb beteiligt sind (z.B. Handwerker)

Solche Garantieversprechen beziehen sich in der Regel auf eine bestimmte Funktionsfähigkeit der Sache oder bestimmter Teile. Der Zustand der Sache bei Übergabe spielt also keine Rolle, da die Funktionsfähigkeit als solche garantiert wird. Hierzu bedarf es zwingend einer Garantieerklärung, in der die Bedingungen beschrieben sind.

Die Gewährleistung ist in der Regel Sache des Händlers, die Garantie Sache des Herstellers.

Überblick zur Unterscheidung

Garantie

Gewährleistung

Die Rechte aus der Garantie ergeben sich aus der Garantieerklärung.

Die Rechte ergeben sich aus Gesetz, nachfolgend §§ 437 ff. BGB.

Die Ansprüche können gegenüber dem Garantiegeber geltend gemacht werden.

Die Rechte können ausschließlich gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden.

Garantie ist eine vom Hersteller, Händler oder Dritten freiwillig zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelansprüchen gewährte Leistung.

Gewährleistung bezeichnet die gesetzlichen Mängelansprüche des Käufers; vorrangig Nacherfüllung, dann Rücktritt/Minderung/Schadensersatz.

Auf den Zustand der Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe kommt es nicht an, da die Beschaffenheit der Kaufsache für eine bestimmte Dauer garantiert wird.

Der Zustand der Kaufsache ist im Zeitpunkt der Übergabe entscheidend.

 

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