Rechtsnews 11.06.2025 Alex Clodo

Was droht bei Arbeitszeitbetrug?

Ein juristischer Leitfaden mit verständlichen Antworten, Handlungsanweisungen, Beispielen und rechtlichen Risiken

Einleitung: Was ist Arbeitszeitbetrug und warum ist das Thema so heikel?

In einer zunehmend digitalen Arbeitswelt, in der Homeoffice, Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassungssysteme Alltag sind, stellt sich für viele Beschäftigte die Frage: Was passiert, wenn ich Arbeitszeit falsch angebe oder meine Arbeitspflicht nicht erfülle? Ob durch bewusstes Zu-spät-Kommen, private Erledigungen während der Arbeitszeit oder gar Manipulation von Zeiterfassungssystemen – jeder Fall kann rechtlich als Arbeitszeitbetrug gewertet werden.

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Doch Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Arbeitgeber können empfindlich reagieren – bis hin zur fristlosen Kündigung, einer Strafanzeige oder der Rückforderung von Lohn. Dieser Beitrag liefert Ihnen einen umfassenden Überblick über rechtliche Folgen, Verteidigungsmöglichkeiten und zeigt, worauf Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber achten sollten.

Was gilt rechtlich als Arbeitszeitbetrug?

Juristisch betrachtet handelt es sich bei Arbeitszeitbetrug um ein Verhalten, bei dem ein Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht verletzt und dabei vorsätzlich falsche Angaben über die geleistete Arbeitszeit macht – oder so tut, als sei er bei der Arbeit, obwohl er es nicht ist.

  • § 263 StGB (Betrug): In schweren Fällen kann Arbeitszeitbetrug als Betrug strafrechtlich verfolgt werden.
  • § 626 BGB (Fristlose Kündigung): Der Vertrauensbruch kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
  • § 611a BGB (Arbeitsvertrag): Pflicht zur Arbeitsleistung im Rahmen des Vertrags.

Es kommt nicht nur auf den Schaden an, sondern auch auf die vorsätzliche Täuschung und den Vertrauensverlust, der durch das Verhalten verursacht wird.

Welche Verhaltensweisen fallen unter Arbeitszeitbetrug?

Beispiele für typische Fälle:

  • Manipulation der Stempeluhr: Ein Mitarbeiter stempelt sich ein, geht aber wieder frühstücken.
  • Kollegiales „Mitzurückstempeln“: Ein Kollege stempelt für eine andere Person mit, obwohl diese noch nicht anwesend ist.
  • Homeoffice-Missbrauch: Arbeitnehmer meldet sich als „im Dienst“, sieht aber Netflix oder geht privaten Tätigkeiten nach.

Was droht rechtlich bei Arbeitszeitbetrug?

  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen: Abmahnung, Versetzung, fristlose Kündigung (§ 626 BGB).
  • Zivilrechtliche Folgen: Rückforderung des unrechtmäßig gezahlten Lohns.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB), ggf. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
  • Sozialrechtliche Folgen: Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen.

In vielen Fällen ist bereits eine einmalige Täuschung ein ausreichender Kündigungsgrund – insbesondere bei leitenden Angestellten oder Vertrauensarbeitszeit.

Wie wird Arbeitszeitbetrug nachgewiesen?

Arbeitgeber tragen die Beweislast. Sie können folgende Mittel nutzen:

  • Zeiterfassungsdaten (digital oder analog)
  • Videoüberwachung (wenn rechtlich zulässig)
  • Zeugenaussagen von Kollegen
  • IT-Logs und Kalenderanalysen

Achtung: Eine unrechtmäßige Überwachung kann ihrerseits gegen Datenschutzrecht (§ 26 BDSG, DSGVO) verstoßen.

Was können Betroffene tun, wenn sie beschuldigt werden?

  1. Schweigen und Akteneinsicht verlangen – keine voreiligen Aussagen.
  2. Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.
  3. Beweise sichern – E-Mails, Zeugen, Termine.
  4. Gespräch mit dem Betriebsrat suchen.

Gibt es mildere Mittel als die Kündigung?

Ja, insbesondere wenn der Verstoß einmalig, geringfügig oder aus Versehen erfolgt ist:

  • Abmahnung – Voraussetzung für spätere Kündigung.
  • Versetzung – in weniger sensible Abteilungen.
  • Nachschulung – z. B. im Umgang mit Zeiterfassung.

Wie sehen typische Beispiele aus der Praxis aus?

Beispiel 1: Ein Verwaltungsmitarbeiter meldet sich regelmäßig zur Arbeit an, fährt jedoch erst später los. Der Arbeitgeber kündigt fristlos. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Kündigung: Die wiederholte Manipulation sei ein schwerer Vertrauensbruch.

Beispiel 2: Eine Pflegekraft dokumentierte Arbeitszeiten, obwohl sie früher ging. Der Arbeitgeber klagte auf Lohnrückzahlung – erfolgreich. Zusätzlich wurde Anzeige erstattet.

Beispiel 3: Ein IT-Mitarbeiter nutzte im Homeoffice systematisch Arbeitszeit für Online-Spiele. Nach Aufdeckung wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Das Gericht stufte das Verhalten als gravierende Pflichtverletzung ein.

Welche Rolle spielt das Vertrauensverhältnis?

Das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist rechtlich besonders geschützt. Ein gezielter Missbrauch dieses Vertrauens – etwa durch falsche Zeitangaben – kann als so schwerwiegend eingestuft werden, dass eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zulässig ist.

Welche Argumente könnte ein advocatus diaboli anführen?

Als advocatus diaboli könnte man geltend machen:

  • Zeiterfassungssystem war fehlerhaft oder nicht verständlich.
  • Es liegt keine Täuschungsabsicht vor, sondern lediglich ein Missverständnis.
  • Einzelfall, der keine negativen Auswirkungen auf den Betrieb hatte.
  • Verhältnis war bereits belastet, Arbeitgeber sucht nur einen Kündigungsgrund.

Welche konkreten Handlungsschritte sollte ich jetzt gehen?

  1. Sofortige anwaltliche Beratung einholen, z. B. über dieses Verzeichnis für Arbeitsrecht.
  2. Keine Gespräche ohne Zeugen oder Betriebsrat führen.
  3. Fristen prüfen: Bei Kündigungsschutzklage nur 3 Wochen Frist!
  4. Beweise sichern – Kalender, IT-Logs, Zeiterfassungen, Chatverläufe.
  5. Ruhig bleiben – Angst ist nachvollziehbar, aber lähmt klares Handeln.

Tabelle: Mögliche Hindernisse und wie Sie damit umgehen können

Hindernis Konsequenz Lösungsansatz
Kein Anwalt vorhanden Fehlerhafte Verteidigung, Rechtsverlust Fachanwalt über rechtsanwalt.com finden
Keine Beweise gesichert Nachweis der Unschuld unmöglich Alle Dokumente sichern, Screenshots anfertigen
Scham, Angst vor Gespräch Passivität führt zu Nachteilen Begleitung durch Betriebsrat oder Vertrauensperson

Verweise auf relevante Gesetze

 

 

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