Ratgeber 27.01.2025 Christian Schebitz

Gesetzliche Betreuung seit 2025 (früher Entmündigung)

Wenn eine Person aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder einer Suchterkrankung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann das Gericht eine gesetzliche Betreuung anordnen. Das bedeutet, dass eine andere Person oder eine Behörde die rechtliche Vertretung und die Fürsorge für den Betroffenen übernimmt. Die gesetzliche Betreuung soll den Betroffenen schützen und ihm ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die Entmündigung ist dagegen ein veraltetes und diskriminierendes Verfahren, das seit 1992 nicht mehr angewendet wird.

Was ist der Unterschied zwischen Entmündigung und gesetzlicher Betreuung?

Die Entmündigung war ein Verfahren, durch das eine volljährige Person ihre Geschäftsfähigkeit ganz oder teilweise verlor. Das bedeutet, dass sie keine rechtsgültigen Verträge mehr abschließen oder andere Rechtsgeschäfte tätigen konnte. Die entmündigte Person wurde unter die Vormundschaft einer anderen Person gestellt, die alle Entscheidungen für sie traf. Die entmündigte Person hatte kaum noch Rechte und wurde oft in eine Anstalt eingewiesen.

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Die gesetzliche Betreuung ist ein modernes und menschenrechtskonformes Verfahren, das die Würde und die Interessen der betroffenen Person berücksichtigt. Die betreute Person behält ihre Geschäftsfähigkeit und kann weiterhin selbst entscheiden, soweit sie dazu in der Lage ist. Die gesetzliche Betreuung beschränkt sich auf einzelne Lebensbereiche, die dem Betreuten Schwierigkeiten bereiten. Beispielsweise kann eine Betreuung für die Bereiche Gesundheit, Vermögen, Wohnen oder Behördenangelegenheiten eingerichtet werden. Die betreute Person hat das Recht, bei der Auswahl des Betreuers mitzuwirken, den Betreuer zu kontrollieren und zu wechseln sowie das Gericht anzurufen, wenn sie mit der Betreuung nicht zufrieden ist. Die gesetzlichen Grundlagen für diese Maßnahmen sind in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.

Was sind die Ziele einer Betreuung?

Diese können je nach individuellen Bedürfnissen und Umständen variieren, aber im Allgemeinen sind die folgenden Ziele einer Betreuung:

1. Schutz und Sicherheit: Der Schutz und die Sicherheit der betreuten Person sind das wichtigste Ziel einer Betreuung. Der Betreuer soll sicherstellen, dass die betreute Person vor Schaden, Missbrauch oder Ausbeutung geschützt wird.
2. Unterstützung und Hilfe: Der Betreuer soll die betreute Person bei der Erfüllung ihrer täglichen Bedürfnisse unterstützen und helfen, insbesondere bei der Organisation von Haushalt, Finanzen, Gesundheitsfürsorge und sozialen Kontakten.
3. Förderung der Selbstständigkeit: Der Betreuer soll die betreute Person bei der Förderung ihrer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit unterstützen, indem er sie bei der Übernahme von Verantwortung und Entscheidungen hilft.
4. Verbesserung der Lebensqualität: Der Betreuer soll die Lebensqualität der betreuten Person verbessern, indem er sie bei der Erfüllung ihrer Wünsche und Bedürfnisse unterstützt und hilft, ihre Interessen und Freizeitaktivitäten zu verwirklichen.
5. Erfüllung von Grundbedürfnissen: Der Betreuer soll sicherstellen, dass die betreute Person ihre Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Gesundheitsfürsorge und soziale Kontakte erhält.
6. Respektierung der Autonomie: Der Betreuer soll die Autonomie und Selbstbestimmung der betreuten Person respektieren und unterstützen, indem er sie bei der Entscheidungsfindung und der Übernahme von Verantwortung hilft.
7. Kommunikation und Kooperation: Der Betreuer soll eine offene und ehrliche Kommunikation mit der betreuten Person, ihren Angehörigen und anderen Beteiligten pflegen und kooperieren, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Wünsche der betreuten Person erfüllt werden.
8. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Der Betreuer soll flexibel und anpassungsfähig sein, um auf Veränderungen in der Situation der betreuten Person reagieren zu können und deren Bedürfnisse und Wünsche anzupassen.

Diese Ziele können je nach individuellen Bedürfnissen und Umständen variieren, aber sie sollen als allgemeine Richtlinien für die Betreuung dienen. Es ist wichtig, dass der Betreuer die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der betreuten Person berücksichtigt und ihre Autonomie und Selbstbestimmung respektiert.

Wann kann ein Betreuer bestellt werden?

Ein Betreuer kann in verschiedenen Situationen bestellt werden, wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann oder wenn sie Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Bedürfnisse benötigt. Hier sind einige Beispiele, wann ein Betreuer bestellt werden kann:

1. **Krankheit oder Verletzung**: Wenn eine Person infolge einer Krankheit oder Verletzung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann ein Betreuer bestellt werden, um sie zu unterstützen.
2. **Geistige oder körperliche Behinderung**: Wenn eine Person infolge einer geistigen oder körperlichen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann ein Betreuer bestellt werden, um sie zu unterstützen.
3. **Altersschwäche**: Wenn eine Person infolge des Alters nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann ein Betreuer bestellt werden, um sie zu unterstützen.
4. **Demenz oder Alzheimer-Krankheit**: Wenn eine Person an Demenz oder Alzheimer-Krankheit leidet, kann ein Betreuer bestellt werden, um sie zu unterstützen und ihre Angelegenheiten zu regeln.
5. **Psychische Erkrankungen**: Wenn eine Person an einer psychischen Erkrankung leidet, wie z.B. Schizophrenie oder Depression, kann ein Betreuer bestellt werden, um sie zu unterstützen und ihre Angelegenheiten zu regeln.
6. **Suchterkrankungen**: Wenn eine Person an einer Suchterkrankung leidet, kann ein Betreuer bestellt werden, um sie zu unterstützen und ihre Angelegenheiten zu regeln.
7. **Rechtsunfähigkeit**: Wenn eine Person rechtsunfähig ist, kann ein Betreuer bestellt werden, um ihre Angelegenheiten zu regeln.
8. **Berufsunfähigkeit**: Wenn eine Person infolge einer Berufsunfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, kann ein Betreuer bestellt werden, um sie zu unterstützen.
9. **Verlust der Fähigkeit, selbst zu entscheiden**: Wenn eine Person infolge einer Krankheit, Verletzung oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden, kann ein Betreuer bestellt werden, um sie zu unterstützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bestellung eines Betreuers nur durch das Gericht erfolgen kann, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Die Bestellung eines Betreuers soll die Selbstbestimmung und Autonomie der betroffenen Person respektieren und ihre Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen.

In Deutschland wird die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht (§ 1896 ff. BGB) geregelt. Das Gericht prüft, ob die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, und ob ein Betreuer notwendig ist, um ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen. Wenn das Gericht entscheidet, dass ein Betreuer notwendig ist, wird ein Betreuer bestellt, der die Angelegenheiten der betroffenen Person regelt und ihre Bedürfnisse und Wünsche erfüllt.

Wer kann das Betreuungsverfahren veranlassen?

Eine gesetzliche Betreuung kann vom Betroffenen selbst, von einem Angehörigen, einem Freund oder Bekannten oder von einer Behörde beantragt werden. Der Antrag muss schriftlich beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Betreuung vorliegen. Dazu gehört, dass die betroffene Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann und es keine andere Möglichkeit gibt, ihr zu helfen. Zum Beispiel kann eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung eine Betreuung überflüssig machen.

Das Gericht holt ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand und die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen ein. Das Gericht hört auch die betroffene Person an und berücksichtigt ihre Wünsche bei der Auswahl des Betreuers. Der Betreuer kann eine natürliche Person, z.B. ein Angehöriger oder Freund, oder eine juristische Person, z.B. ein Verein oder eine Behörde, sein. Der Betreuer muss geeignet sein, die Interessen des Betreuten zu vertreten und zu fördern.

Es kann auch sein dass der Betroffene selbst in einer Vorsorgevollmacht einen Betreuer für den Fall der Entmündigung bzw. dem Verlust der Geschäftsfähigkeit bestimmt hat.

Wie läuft das Verfahren zur Bestellung ab?

Das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers in Deutschland läuft wie folgt ab:

1. **Antrag**: Ein Antrag auf Bestellung eines Betreuers kann von der betroffenen Person selbst, einem Angehörigen, einem Arzt oder einer anderen Person, die ein Interesse an der Angelegenheit hat, gestellt werden.
2. **Gerichtsbeschluss**: Der Antrag wird an das Betreuungsgericht (§ 1896 ff. BGB) gerichtet. Das Gericht prüft den Antrag und entscheidet, ob ein Betreuer notwendig ist.
3. **Ermittlungen**: Das Gericht kann Ermittlungen anstellen, um die Notwendigkeit eines Betreuers zu überprüfen. Dazu können Berichte von Ärzten, Sozialarbeitern oder anderen Fachleuten eingeholt werden.
4. **Anhörung**: Die betroffene Person wird vom Gericht angehört, um ihre Meinung und Wünsche zu hören.
5. **Gutachten**: Das Gericht kann ein Gutachten von einem Sachverständigen einholen, um die Notwendigkeit eines Betreuers zu überprüfen.
6. **Entscheidung**: Das Gericht entscheidet, ob ein Betreuer notwendig ist und welche Art von Betreuung erforderlich ist (z.B. allgemeine Betreuung, Vermögensbetreuung, etc.).
7. **Bestellung**: Wenn das Gericht entscheidet, dass ein Betreuer notwendig ist, wird ein Betreuer bestellt.
8. **Betreuungsplan**: Der Betreuer erstellt einen Betreuungsplan, der die Ziele und Aufgaben der Betreuung festlegt.
9. **Überwachung**: Das Gericht überwacht die Betreuung und kann den Betreuer ersetzen, wenn dies notwendig ist.

Welche Arten von Betreuung gibt es?

* Allgemeine Betreuung: Die allgemeine Betreuung umfasst die Gesamtheit der Aufgaben, die ein Betreuer für die betroffene Person übernimmt.
* Vermögensbetreuung: Die Vermögensbetreuung umfasst die Verwaltung des Vermögens der betroffenen Person.
* Gesundheitsbetreuung: Die Gesundheitsbetreuung umfasst die Unterstützung bei der Gesundheitsfürsorge und der Organisation von medizinischen Behandlungen.

 

Was sind Rechte und Pflichten des Betreuers?

* Rechte: Der Betreuer hat das Recht, die Angelegenheiten der betroffenen Person zu regeln und ihre Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen.
* Pflichten: Der Betreuer hat die Pflicht, die Interessen der betroffenen Person zu schützen und ihre Autonomie und Selbstbestimmung zu respektieren.

Bitte beachten Sie, dass das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers individuell angepasst werden kann, um die Bedürfnisse und Wünsche der betroffenen Person zu berücksichtigen.

Wie endet eine gesetzliche Betreuung?

Eine gesetzliche Betreuung endet, wenn die betreute Person ihre Angelegenheiten wieder selbst besorgen kann oder andere Hilfen ausreichen. Das Gericht überprüft regelmäßig, ob die Betreuung noch erforderlich ist. Die betreute Person oder der Betreuer können jederzeit beim Gericht beantragen, die Betreuung aufzuheben oder einzuschränken.

Die gesetzliche Betreuung endet auch mit dem Tod des Betreuten. Der Betreuer hat dann die Aufgabe, das Vermögen des Betreuten zu verwalten und eventuelle Schulden zu begleichen.

Welche Aufgaben übernimmt ein Betreuer?

Der Betreuer, z.B. ein Anwalt, ist dann für die Erledigung finanzieller Angelegenheiten und für die Personensorge zuständig. Er hat dafür dann eine sogenannte Vollmacht. Im Hinblick auf die finanziellen Angelegenheiten der zu betreuenden Person kann der Betreuer Steuererklärungen durchführen, Anträge auf Leistungen bei der Kranken – , Renten – und Pflegekasse stellen und Einkommensansprüche des Betroffenen geltend machen. Außerdem ist er für die Regelung von Kosten für die Unterbringung in einem Wohnheim sowie für die Zahlungen von Strom und Miete zuständig. Im Rahmen der Personensorge ist der Betreuer für die Regelung der Gesundheitssorge verantwortlich und kann über den Aufenthalt der Person bestimmen. Im Fall einer Selbst – und Fremdgefährdung des Betroffenen kann der Betreuer außerdem die Gewährung freiheitsentziehender Maßnahmen beim Betreuungsgericht gemäß § 1906 des BGB beantragen.

Welche Beispiele gibt es für die Anwendung des Gesetzes?

Beispiel 1: Anna leidet an einer schweren Depression und kann sich nicht mehr um ihre Finanzen kümmern. Sie hat hohe Schulden und droht, ihre Wohnung zu verlieren. Ihr Bruder Peter beantragt bei Gericht eine Sachwalterschaft. Das Gericht gibt dem Antrag statt und bestellt Peter zum Betreuer. Peter übernimmt die Verwaltung von Annas Einnahmen und Ausgaben, verhandelt mit den Gläubigern und sucht eine günstigere Wohnung für Anna. Er informiert Anna regelmäßig über seine Tätigkeit und berücksichtigt ihre Wünsche.

Beispiel 2: Bernd hat eine geistige Behinderung und lebt in einer betreuten Wohngemeinschaft. Er möchte heiraten, aber seine Eltern sind dagegen. Sie befürchten, dass er ausgenutzt wird oder dass er der Verantwortung einer Ehe nicht gewachsen ist. Sie beantragen beim Gericht eine Betreuung für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung. Das Gericht lehnt den Antrag ab, weil Bernd seine Entscheidung frei und bewusst getroffen hat und in der Lage ist, die Bedeutung und die Folgen einer Eheschließung zu verstehen. Das Gericht weist die Eltern darauf hin, dass sie Bernd unterstützen und beraten können, aber keinen Einfluss auf seine Entscheidung nehmen dürfen.

Beispiel 3: Claudia leidet an Alzheimer und kann sich nicht mehr um ihre Gesundheit kümmern. Sie vergisst oft, ihre Medikamente einzunehmen oder zum Arzt zu gehen. Ihr Sohn David beantragt beim Gericht eine Betreuung für den Aufgabenkreis Gesundheitssorge. Das Gericht gibt dem Antrag statt und bestellt David zum Betreuer. David sorgt dafür, dass Claudia regelmäßig untersucht wird, dass sie die richtigen Medikamente bekommt und dass sie, wenn nötig, eine Pflegeeinrichtung findet. Er achtet darauf, dass Claudia so viel wie möglich selbst entscheiden kann und ihre Würde und Lebensqualität erhalten bleibt.

Welche Details sind wichtig?

  • Die gesetzliche Betreuung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 1896 bis 1908i.
  • Der Betreute hat das Recht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um seine Rechte zu wahren oder sich gegen die Betreuung zu wehren.
  • Der Betreuer hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit, die vom Gericht festgesetzt wird.
  • Der Betreuer hat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und die Vermögensverhältnisse des Betreuten zu erstatten.
  • Der Betreuer ist verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um seine Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.

Was ist ein Verfahrenspfleger und wann kommt er zum Einsatz?

Ein Verfahrenspfleger ist eine Person, die in bestimmten Rechtsverfahren als Vertreter einer Person auftritt, die nicht in der Lage ist, ihre eigenen Interessen selbst zu vertreten. Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe, die Interessen der Person zu schützen und ihre Rechte zu wahren.

Ein Verfahrenspfleger kommt in folgenden Fällen zum Einsatz:

1. Betreuungsverfahren: Wenn ein Betreuer bestellt werden soll, um die Angelegenheiten einer Person zu regeln, die nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Interessen selbst zu vertreten.
2. Unterbringungsverfahren: Wenn eine Person in ein Krankenhaus oder eine andere Einrichtung untergebracht werden soll, um ihre Gesundheit oder Sicherheit zu schützen.
3. Vormundschaftsverfahren: Wenn ein Vormund bestellt werden soll, um die Angelegenheiten eines Minderjährigen oder einer Person, die nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Interessen selbst zu vertreten, zu regeln.
4. Rechtsstreitigkeiten: Wenn eine Person in einem Rechtsstreit involviert ist und nicht in der Lage ist, ihre eigenen Interessen selbst zu vertreten.

Der Verfahrenspfleger hat folgende Aufgaben:

1. Vertretung: Der Verfahrenspfleger vertritt die Interessen der Person, die nicht in der Lage ist, ihre eigenen Interessen selbst zu vertreten.
2. Beratung: Der Verfahrenspfleger berät die Person über ihre Rechte und Pflichten im Verfahren.
3. Unterstützung: Der Verfahrenspfleger unterstützt die Person bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Interessen.
4. Sicherung der Rechte: Der Verfahrenspfleger sorgt dafür, dass die Rechte der Person im Verfahren gesichert werden.

Ein Verfahrenspfleger muss folgende Anforderungen erfüllen:

1. **Unabhängigkeit**: Der Verfahrenspfleger muss unabhängig sein und keine Interessenkonflikte haben.
2. **Fachkunde**: Der Verfahrenspfleger muss über die notwendige Fachkunde verfügen, um die Interessen der Person zu schützen.
3. **Integrität**: Der Verfahrenspfleger muss integer sein und die Interessen der Person mit Integrität vertreten.

In Deutschland werden Verfahrenspfleger in der Regel von den Gerichten bestellt. Der Verfahrenspfleger kann ein Rechtsanwalt, ein Sozialarbeiter oder eine andere Person sein, die über die notwendige Fachkunde und Erfahrung verfügt.

Wie finde ich einen geeigneten Rechtsanwalt?

Hier finden Sie unsere Liste der Rechtsanwälte für Betreuungsrecht.

Wann endet die gesetzliche Betreuung?

Der Betroffene selbst kann die gesetzliche Betreuung auf Antrag wieder aufheben, wenn er diese zuvor selbst beantragt hatte. Die zu betreuende Person ist auch dann antragsberechtigt, wenn sie geschäftsunfähig ist. Wenn allerdings eine Notwendigkeit für die gesetzliche Betreuung ohne Antrag besteht, kann ein Aufhebungsantrag unter Umständen auch zurückgewiesen werden. Nach dem Ablauf, nach sieben Jahren, muss in jedem Fall eine weitere Überprüfung der Betreuungsvoraussetzungen erfolgen. Das Betreueramt endet weiterhin mit dem Tod der betreuten Person.

Wie werden die Kosten steuerlich absetzbar?

Lesen Sie dazu: Steuerliche Behandlung von Betreuerkosten

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