Ein Vaterschaftstest wird dann durchgeführt, wenn die biologische Vaterschaft für ein Kind unklar ist. Bei der Vaterschaft muss zwischen der biologischen und der rechtlichen Vaterschaft unterschieden werden. Biologischer Vater ist derjenige, der das Kind gezeugt hat. Rechtlicher Vater ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist oder wer ein Kind adoptiert hat.
Vaterschaftstests können sowohl privat (also auf eigenen Wunsch) durchgeführt, als auch durch ein Gericht angeordnet werden.
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Kosten eines Vaterschaftstest
Die Kosten eines Vaterschaftstest variieren von Anbieter zu Anbieter. Sie liegen in der Regel bei circa 150€, können jedoch auch mehr als 500€ kosten.
Privater Vaterschaftstest
Grundsätzlich sind private Vaterschaftstests möglich. Hierfür müssen jedoch von allen Beteiligten schriftliche Einverständniserklärungen abgegeben werden. So kann der Vater von Mutter und Kind, die Mutter von Vater und Kind, und das Kind von Vater und Mutter eine Einwilligung zum Vaterschaftstest verlangen. Bei Minderjährigen Kindern muss das Elternteil, welches die Vormundschaft hat, dem Vaterschaftstest zustimmen.
Gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest
Weigert sich eine Partei die Einwilligung zu einem Vaterschaftstest zu geben, kann das Familiengericht auf Antrag eine nicht erteilte Einwilligung ersetzen. Bei hinreichendem Verdacht, wenn also die Frau oder Mann glaubhaft machen können, dass der Mann als möglicher Vater in Betracht kommt, wird der Richter einen Vaterschaftstest anordnen. Weigert sich eine Partei weiterhin, kann dieser Test dann auch durch polizeiliche Maßnahmen erzwungen werden.
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Wie läuft ein Vaterschaftstest ab?
Ein Vaterschaftstest vergleicht die DNA des potenziellen Vaters mit der des Kindes. Mit einem solchen Test lässt sich bereits eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für ein zuverlässiges Testergebnis erreichen. Weiter erhöhen kann man die Aussagekraft noch durch ein hinzuziehen der DNA der Mutter.
Beim Test selbst nimmt die zuständige Person eine DNA-Probe von der Mundschleimhaut mit einem Wattestäbchen. Diese Probenentnahme von einem Labor oder durch eine sonstige sachkundige und neutrale Person ist sogar im deutschen Gendiagnostikgesetz festgeschrieben. Personen, die für eine DNA-Probe berechtigt sind, sind beispielsweise Mitarbeiter des Jugendamtes oder auch Ärzte. Zusätzlich werden vor der Entnahme noch die Identitäten der Beteiligten durch eine Ausweis-oder Passkontrolle geprüft.
Das Labor, welches die DNA-Untersuchung durchführt, erhält im Anschluss die Proben sowie die Unterlagen inklusive der Einwilligungen der Beteiligten. Das Ergebnis wird dann den beteiligten Personen zugestellt. Die Dauer der Entnahme und alles was mit ihr zusammenhängt beträgt maximal eine Stunde. Die Ergebnisse kommen in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Datenschutz beim Vaterschaftstest
Die Institutionen nehmen den Schutz der Schutz der Daten, welche im Rahmen eines Vaterschaftstests erhoben werden, sehr ernst. Oft kann auch im Vertrag über die Durchführung des Tests festgelegt werden, ob die Daten sofort nach Versenden des Gutachtens gelöscht oder noch über einen längeren Zeitraum gespeichert werden sollen. Auch der Gesetzgeber hat an den Datenschutz gedacht. Gemäß Gendiagnostikgesetz hat die verantwortliche ärztliche Person alle Proben unverzüglich zu vernichten, nachdem sie für die Zwecke der Untersuchung nicht mehr benötigt werden. Die Ergebnisse der Tests sind jedoch laut Gesetz für 30 Jahre aufzubewahren, die betroffene Person kann allerdings die Zustimmung hierzu widerrufen oder eine frühere Vernichtung verlangen.
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