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Ratgeber 11.04.2024 Christian Schebitz

Was beweist ein Vaterschaftstest und wie läuft er ab?

Ein Vaterschaftstest ist eine genetische Untersuchung, mit der die biologische Abstammung eines Kindes von einem mutmaßlichen Vater festgestellt werden kann. Ein solcher Test kann aus verschiedenen Gründen durchgeführt werden, zum Beispiel bei Zweifeln an der Vaterschaft, bei Unterhalts- oder Erbschaftsfragen oder bei der Suche nach leiblichen Verwandten.

In diesem Blogbeitrag beantworten wir einige häufige Fragen zum Thema Vaterschaftstest und geben Ihnen Tipps, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie einen Vaterschaftstest machen wollen oder müssen.

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Was beweist ein Vaterschaftstest und wie läuft er ab? erhalten

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Wie wird die Vaterschaft im Normalfall juristisch zugewiesen?

Bei verheirateten Paaren gilt automatisch der Ehemann als rechtlicher Vater des Kindes (§ 1592 Nr. 1 BGB). Bei unverheirateten Paaren muss die Vaterschaft durch eine Vaterschaftsanerkennung (§ 1592 Nr. 2 BGB) oder eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung (§ 1592 Nr. 3 BGB) bestimmt werden.

Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?

Eine Vaterschaftsanerkennung ist eine freiwillige Erklärung des Mannes, dass er der Vater des Kindes ist (§ 1594 BGB). Diese Erklärung muss öffentlich beurkundet werden, z.B. beim Jugendamt oder beim Notar. Die Mutter muss der Anerkennung zustimmen (§ 1595 BGB).

Beispiel 1: Max und Lisa sind nicht verheiratet. Nach der Geburt ihres Sohnes Paul erkennt Max die Vaterschaft beim Jugendamt an. Lisa stimmt zu. Damit ist Max der rechtliche Vater von Paul.

 

Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?

Ein Vaterschaftstest beruht auf dem Vergleich von DNA-Proben des Vaters, der Mutter und des Kindes. DNA ist das Erbgut, das jeder Mensch von seinen Eltern erbt. Die Hälfte der DNA eines Kindes stammt von der Mutter, die andere Hälfte vom Vater.

Durch den Vergleich bestimmter Abschnitte der DNA, so genannter Marker, kann die Wahrscheinlichkeit berechnet werden, dass ein Mann der biologische Vater eines Kindes ist. Je mehr Marker übereinstimmen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit. Ein Vaterschaftstest kann ein Ergebnis mit einer Genauigkeit von über 99 Prozent liefern.

Zur Entnahme der DNA-Probe wird in der Regel ein Wattestäbchen in die Mundhöhle eingeführt und an der Wangenschleimhaut abgerieben. Dies ist schmerzlos und kann auch zu Hause durchgeführt werden. Die Proben werden dann an ein Labor geschickt, das die Analyse durchführt und das Ergebnis mitteilt.

Wann ist ein Vaterschaftstest sinnvoll?

Ein Vaterschaftstest kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

  • Wenn ein Mann Zweifel an seiner Vaterschaft hat und Klarheit haben möchte.
  • Wenn ein Mann für ein Kind Unterhalt zahlen muss, aber nicht sicher ist, ob er der leibliche Vater ist.
  • Wenn ein Kind seinen leiblichen Vater kennen lernen möchte oder Erb- oder Umgangsrechte geltend machen will.
  • Wenn eine Frau mehrere mögliche Väter für ihr Kind hat und wissen möchte, wer der biologische Vater ist.
  • Wenn eine Adoption oder eine künstliche Befruchtung stattgefunden hat und die biologische Herkunft des Kindes geklärt werden soll.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat ein Vaterschaftstest?

Der rechtliche Vater hat das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen, es zu erziehen und zu vertreten (§ 1626 BGB). Er hat auch das Recht auf Umgang mit dem Kind (§ 1684 BGB). Zugleich ist er verpflichtet, Unterhalt für das Kind zu zahlen (§ 1601 BGB).

Beispiel 3: Nach der Trennung von Lisa beantragt Max beim Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht für Paul (§ 1626a BGB). Das Gericht stimmt zu. Max und Lisa kümmern sich nun beide um Paul und treffen gemeinsam wichtige Entscheidungen. Max zahlt außerdem Unterhalt für Paul.

Es gilt also folgendes:

  • Wird ein Mann als leiblicher Vater eines Kindes festgestellt, ist er unterhaltspflichtig und hat Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind, wie z. B. das Sorge- oder Umgangsrecht.
  • Wird ein Mann als nicht leiblicher Vater eines Kindes festgestellt, kann er die Vaterschaft anfechten und sich von der Unterhaltspflicht befreien lassen. Er verliert aber auch seine Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind.
  • Findet ein Kind seinen leiblichen Vater, kann es Erb- oder Umgangsansprüche geltend machen. Es kann aber auch seine bisherigen rechtlichen Beziehungen zum sozialen Vater verlieren.

Wie kann man einen solchen Test in Auftrag geben?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Test auf  Vaterschaft in Auftrag zu geben, je nachdem, ob alle Beteiligten einverstanden sind oder nicht.

  • Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, können sie einen privaten Vaterschaftstest durchführen lassen. Dieser ist in der Regel schneller und kostengünstiger als ein gerichtlicher Test. Er ist jedoch nicht rechtsverbindlich und kann nicht als Beweis vor Gericht verwendet werden.
  • Sind nicht alle Beteiligten einverstanden, muss ein Test gerichtlicher beantragt werden. Dieser wird vom Familiengericht angeordnet und von einem neutralen Sachverständigen durchgeführt. Er ist rechtsverbindlich und kann vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. Allerdings ist er in der Regel teurer und zeitaufwändiger als ein privater Test.

Sind geheime Vaterschaftstest erlaubt?

Heimliche Vaterschaftstests, bei denen z.B. Speichelproben oder Haare des Kindes ohne Einwilligung der Mutter oder des Kindes entnommen und getestet werden, sind in Deutschland verboten (§ 17 Abs. 8 GenDG). Solche Tests verstoßen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sind strafbar. Also

Warum sind heimliche Vaterschaftstests verboten?

Das Verbot heimlicher Vaterschaftstests dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Kindes und der Mutter. Jeder Mensch hat das Recht selbst zu entscheiden, ob seine DNA untersucht werden darf. Bei Minderjährigen liegt dieses Recht bei den Sorgeberechtigten, in der Regel also bei beiden Elternteilen gemeinsam (§ 1629 BGB).

Beispiel 4: Frank zweifelt, ob er wirklich der Vater der 3-jährigen Tochter seiner Ex-Freundin Sarah ist. Ohne Sarahs Wissen entnimmt er Speichelproben von Zahnbürste und Schnuller des Kindes und lässt einen Vaterschaftstest machen. Dieses Vorgehen ist strafbar und die Testergebnisse sind vor Gericht nicht verwertbar.

Wie kann man legal einen Vaterschaftstest durchführen?

Für einen legalen Vaterschaftstest braucht man die Zustimmung der Mutter bzw. des Kindes, wenn es alt genug ist (§ 17 Abs. 7 GenDG). Alternativ kann das Familiengericht einen Vaterschaftstest anordnen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht (§ 1598a BGB). Die Probenentnahme muss durch medizinisches Personal erfolgen.

Zusätzliche Gesetze:
§ 1598a BGB Anspruch auf Einwilligung in genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung

Welche Anwendungsbeispiele gibt es für Vaterschaftstests?

Es gibt viele Beispiele für die Anwendung von Vaterschaftstests in der Praxis:

  • Im Jahr 2019 wurde der ehemalige belgische König Albert II. nach einem jahrelangen Rechtsstreit zu einem Vaterschaftstest gezwungen. Das Ergebnis bestätigte, dass er der leibliche Vater einer unehelichen Tochter ist, die er in den 1960er Jahren gezeugt hatte. Die Tochter hat nun Anspruch auf den Familiennamen und den Titel des Königs sowie auf einen Teil seines Vermögens.
  • Im Jahr 2018 wurde der Fall eines Mannes bekannt, der 30 Jahre lang Unterhalt für ein fremdes Kind gezahlt hatte. Er hatte die Vaterschaft anerkannt, ohne einen Test durchführen zu lassen. Erst als er einen privaten Vaterschaftstest durchführen ließ, stellte er fest, dass er betrogen worden war. Er verklagte seine Ex-Frau auf Schadenersatz und forderte die Rückzahlung von Unterhaltszahlungen.
  • Im Jahr 2016 wurde der Fall einer Frau bekannt, die zwei Kinder von zwei verschiedenen Männern zur Welt gebracht hatte. Sie hatte eineiige Zwillinge erwartet, aber eine seltene genetische Anomalie führte dazu, dass sie zwei Eizellen produzierte, die von zwei verschiedenen Männern befruchtet wurden. Dies wurde erst durch einen Vaterschaftstest entdeckt, als einer der Männer seine Vaterschaft anzweifelte.

Welche Links gibt es zu relevanten Gesetzen?

Hier finden Sie einige Links zu relevanten Gesetzen zum Thema Vaterschaftstest:

Ein Vaterschaftstest wird dann durchgeführt, wenn die biologische Vaterschaft für ein Kind unklar ist. Bei der Vaterschaft muss zwischen der biologischen und der rechtlichen Vaterschaft unterschieden werden. Biologischer Vater ist derjenige, der das Kind gezeugt hat. Rechtlicher Vater ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat, dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist oder wer ein Kind adoptiert hat.

Vaterschaftstests können sowohl privat (also auf eigenen Wunsch) durchgeführt, als auch durch ein Gericht angeordnet werden.

Kosten eines Vaterschaftstest

Die Kosten eines Vaterschaftstest variieren von Anbieter zu Anbieter. Sie liegen in der Regel bei circa 150€, können jedoch auch mehr als 500€ kosten.

Privater Vaterschaftstest

Grundsätzlich sind private Vaterschaftstests möglich. Hierfür müssen jedoch von allen Beteiligten schriftliche Einverständniserklärungen abgegeben werden. So kann der Vater von Mutter und Kind, die Mutter von Vater und Kind, und das Kind von Vater und Mutter eine Einwilligung zum Vaterschaftstest verlangen. Bei Minderjährigen Kindern muss das Elternteil, welches die Vormundschaft hat, dem Vaterschaftstest zustimmen.

Gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest

Weigert sich eine Partei die Einwilligung zu einem Vaterschaftstest zu geben, kann das Familiengericht auf Antrag eine nicht erteilte Einwilligung ersetzen. Bei hinreichendem Verdacht, wenn also die Frau oder Mann glaubhaft machen können, dass der Mann als möglicher Vater in Betracht kommt, wird der Richter einen Vaterschaftstest anordnen. Weigert sich eine Partei weiterhin, kann dieser Test dann auch durch polizeiliche Maßnahmen erzwungen werden.

Wie erfolgt eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung?

Wenn der mutmaßliche Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt, kann die Mutter oder das Kind eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung beantragen (§ 1600d BGB). Das Gericht wird dann meist ein Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest) anordnen, um die biologische Vaterschaft zu klären (§ 177a FamFG).

Beispiel 2: Anna hat eine kurze Beziehung mit Tom. Als sie schwanger wird, bestreitet Tom die Vaterschaft. Anna beantragt beim Familiengericht eine Vaterschaftsfeststellung. Der angeordnete Vaterschaftstest beweist, dass Tom der Vater ist. Das Gericht stellt die Vaterschaft fest.

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Welche rechtlichen Möglichkeiten zur Prüfung der Vaterschaft gibt es?

Es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um die Vaterschaft überprüfen zu lassen:

1. Freiwilliger Vaterschaftstest mit Zustimmung

Wenn alle Beteiligten (Vater, Mutter, Kind ab 14 Jahren) zustimmen, kann ein freiwilliger Vaterschaftstest durchgeführt werden. Die Probenentnahme muss durch medizinisches Fachpersonal erfolgen. Das Ergebnis ist vor Gericht verwertbar.

2. Vaterschaftstest auf gerichtliche Anordnung

Verweigert ein Beteiligter die Zustimmung, kann beim Familiengericht beantragt werden, einen Vaterschaftstest anzuordnen (§ 1598a BGB). Das Gericht prüft, ob ein berechtigtes Interesse besteht. Mögliche Gründe sind z.B. Zweifel an der Vaterschaft oder Ansprüche auf Unterhalt oder Erbe. Die Weigerung zur Teilnahme kann als Indiz gegen die Vaterschaft gewertet werden.

3. Vaterschaftsfeststellungsklage / Vaterschaftsanfechtungsklage

Mit einer Vaterschaftsfeststellungsklage kann gerichtlich geklärt werden, wer der Vater eines Kindes ist (§ 1600d BGB). Umgekehrt kann mit einer Vaterschaftsanfechtungsklage eine bestehende rechtliche Vaterschaft angefochten werden (§ 1600 BGB). Klageberechtigt sind der Mann, die Mutter und das Kind. Im Rahmen des Verfahrens kann das Gericht einen Vaterschaftstest anordnen.

4. Vaterschaftstest im Rahmen einer Sorgerechtsentscheidung

Bei einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht kann die Abstammung eine Rolle spielen. Das Familiengericht kann dann ebenfalls einen Vaterschaftstest anordnen (§ 1626a BGB).

Insgesamt ist die Verweigerung eines gerichtlich angeordneten Vaterschaftstests also durchaus möglich, kann aber nachteilige Folgen haben und die Feststellung der Vaterschaft erschweren oder verzögern. Im Zweifel sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Kann man im Nachhinein Unterhalt von biologischen Vater verlangen?

Ja, es ist möglich, auch nachträglich Unterhalt vom biologischen Vater zu verlangen, selbst wenn dieser bisher nicht als rechtlicher Vater festgestellt war. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Feststellung der Vaterschaft

Zunächst muss die Vaterschaft des biologischen Vaters rechtlich festgestellt werden. Dies kann durch Anerkennung der Vaterschaft oder durch eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erfolgen (§ 1592 BGB). Dafür kann auch ein Vaterschaftstest durchgeführt werden.

2. Rückwirkende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Ist die Vaterschaft festgestellt, kann das Kind rückwirkend Unterhalt für den Zeitraum vor der Feststellung verlangen (§ 1613 BGB). Der Unterhaltsanspruch verjährt erst nach 3 Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Vaterschaft festgestellt wurde und der Unterhaltsgläubiger (das Kind bzw. der betreuende Elternteil) von den Umständen Kenntnis erlangt hat, die den Anspruch begründen.

3. Höhe des Unterhaltsanspruchs

Die Höhe des rückwirkenden Unterhalts richtet sich nach den Verhältnissen in der Vergangenheit, insbesondere nach dem Einkommen des Vaters und dem Bedarf des Kindes. Für die Zukunft bestimmt sich der Unterhalt nach den aktuellen Verhältnissen.

4. Ausnahmen und Einschränkungen

Der Unterhaltsanspruch kann unter Umständen verwirkt sein, wenn seine Geltendmachung grob unbillig wäre, z.B. wenn der Vater lange Zeit keine Kenntnis von seiner Vaterschaft hatte und sich in seinen Lebensverhältnissen darauf eingerichtet hat (§ 1611 BGB). Auch ein Unterhaltsvorschuss, den das Kind vom Staat erhalten hat, wird angerechnet.

Die nachträgliche Geltendmachung von Kindesunterhalt vom biologischen Vater ist also möglich, aber oft kompliziert. Es empfiehlt sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Ansprüche durchzusetzen und die Höhe des Unterhalts berechnen zu lassen.

Wie läuft ein Vaterschaftstest ab?

Ein Vaterschaftstest vergleicht die DNA des potenziellen Vaters mit der des Kindes. Mit einem solchen Test lässt sich bereits eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit für ein zuverlässiges Testergebnis erreichen. Weiter erhöhen kann man die Aussagekraft noch durch ein hinzuziehen der DNA der Mutter.

Beim Test selbst nimmt die zuständige Person eine DNA-Probe von der Mundschleimhaut mit einem Wattestäbchen. Diese Probenentnahme von einem Labor oder durch eine sonstige sachkundige und neutrale Person ist sogar im deutschen Gendiagnostikgesetz festgeschrieben. Personen, die für eine DNA-Probe berechtigt sind, sind beispielsweise Mitarbeiter des Jugendamtes oder auch Ärzte. Zusätzlich werden vor der Entnahme noch die Identitäten der Beteiligten durch eine Ausweis-oder Passkontrolle geprüft.

Das Labor, welches die DNA-Untersuchung durchführt, erhält im Anschluss die Proben sowie die Unterlagen inklusive der Einwilligungen der Beteiligten. Das Ergebnis wird dann den beteiligten Personen zugestellt. Die Dauer der Entnahme und alles was mit ihr zusammenhängt beträgt maximal eine Stunde. Die Ergebnisse kommen in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen.

Datenschutz beim Vaterschaftstest

Die Institutionen nehmen den Schutz der Schutz der Daten, welche im Rahmen eines Vaterschaftstests erhoben werden, sehr ernst. Oft kann auch im Vertrag über die Durchführung des Tests festgelegt werden, ob die Daten sofort nach Versenden des Gutachtens gelöscht oder noch über einen längeren Zeitraum gespeichert werden sollen.

Auch der Gesetzgeber hat an den Datenschutz gedacht. Gemäß Gendiagnostikgesetz hat die verantwortliche ärztliche Person alle Proben unverzüglich zu vernichten, nachdem sie für die Zwecke der Untersuchung nicht mehr benötigt werden. Die Ergebnisse der Tests sind jedoch laut Gesetz für 30 Jahre aufzubewahren, die betroffene Person kann allerdings die Zustimmung hierzu widerrufen oder eine frühere Vernichtung verlangen.

Alles rund um die Vaterschaftsanerkennung lesen Sie außerdem in unserem Ratgeber zum Thema.

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