Ratgeber 20.07.2020 rechtsanwalt.com

Vaterschaftsanerkennung

Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?

Wird ein Kind in eine bestehende Ehe hineingeboren, ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, der gesetzliche Vater. Wenn bei der Geburt eines Kindes hingegen keine Ehe zwischen den beiden Elternteilen besteht, muss die biologische Vaterschaft rechtlich entweder vor oder nach der Geburt anerkannt werden. Dazu bedarf es neben der freiwilligen Anerkennung des Vaters auch der Zustimmung der Mutter.

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Vaterschaftsanerkennung erfolgen?

Eine Vaterschaftsanerkennung kann nur erfolgen, wenn alle der folgenden Punkte zutreffen: Das Kind, um dessen Vaterschaftsanerkennung es geht, hat rechtlich noch keinen Vater, alle Beteiligten sind persönlich anwesend und alle erforderlichen Unterlagen liegen vor.

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Was sind die Konsequenzen einer Vaterschaftsanerkennung?

Eine Anerkennung der Vaterschaft bedeutet nicht gleichzeitig, dass dem rechtlichen Vater auch das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zusteht. Mit der Vaterschaftsanerkennung tritt ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind in Kraft. Außerdem ist er damit zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet, bis das Kind über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt. Die Gewährleistung von Unterhalt kann entweder durch die Erziehung und Betreuung oder durch finanzielle Unterstützung des Kindes erfolgen.

Wo kann ich eine Vaterschaft anerkennen lassen?

Eine Vaterschaftsanerkennung können Sie öffentlich bei einem Notar, einem Standesbeamten oder bei einem Rechtspfleger beim Amtsgericht beurkunden. Die Anerkennung ist auch durch eine Urkundsperson beim ortszuständigen Jugendamt ist möglich.

Wie läuft die Vaterschaftsanerkennung ab?

Im ersten Schritt erklären Sie die Vaterschaftsanerkennung gegenüber einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der zuständigen Stelle. Im Anschluss verfasst dieser bzw. diese eine offizielle Erklärung, welche zusammen mit den Zustimmungen von allen Beteiligten zu einer Urkunde zusammengefasst wird. Nach der offiziellen Beurkundung erhält sowohl das zuständige Standesamt, als auch der anerkannte Vater eine beglaubigte Kopie. Die Vaterschaft gilt damit als öffentlich anerkannt.

Zu welchem Zeitpunkt sollte eine Vaterschaftsanerkennung erfolgen?

Eine offizielle Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Dies hat den Vorteil, dass der Vater direkt in der Geburtsurkunde gelistet wird. Sie kann jedoch auch nach der Geburt erfolgen. In diesem Fall stellt das zuständige Standesamt eine neue Geburtsurkunde aus. Die Anerkennung der Vaterschaft ist notwendig, damit der Kindesvater in die Geburtsurkunde aufgenommen werden kann. Wenn der Vater nicht unmittelbar nach der Geburt nachgetragen wird, können zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen.

Kann eine Vaterschaftsanerkennung erzwungen werden?

Wenn die Vaterschaft eines Kindes unklar ist, kann sie gerichtlich festgestellt werden. Die Mutter kann beim Familiengericht beantragen, dass der Vater mithilfe eines Abstammungsgutachtens ermittelt wird. Die möglichen Väter des Kindes sind damit zur Durchführung eines Vaterschaftstests verpflichtet. Der gerichtlich ermittelte biologische Vater wird anschließend zum gesetzlichen Vater erklärt.

Kann eine Vaterschaft angefochten werden?

Eine bestehende Vaterschaft kann durch den leiblichen Vater gerichtlich angefochten werden, wenn das Kind zu seinem rechtlichen Vater keine sozial–familiäre Bindung aufgebaut hat. Wenn das leibliche Kind allerdings mit dem Vater in einer häuslichen Gemeinschaft lebt und eine Beziehung zu dem rechtlichen Vater besteht, so ist eine Anfechtung nicht mehr möglich. Weiter berechtigt zur Vaterschaftsanfechtung sind der Mann, der bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war, der gesetzliche Vater, die Mutter und das Kind selbst. Falls ein Verdacht auf eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft besteht, kann auch die zuständige Behörde die Vaterschaft gerichtlich anfechten.

Rechtliche Grundlage der Vaterschaftsanerkennung

§ 1592 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Vaterschaft)

§§ 1594 – 1598 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Anerkennung der Vaterschaft)

§ 44 Personenstandsgesetz (PStG) (Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft)

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