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Ratgeber 25.11.2024 Christian Schebitz

Kryptogewinne 2024 nicht versteuert?

So vermeiden Sie Strafen wegen Krypo-Steuerhinterziehung

Die Kryptogewinne aus Bitcoin, Ethereum und Co. haben in den letzten Jahren stark gewonnen. Ende 2024 erhöhte sich der Bitcoin Kurs in wenigen Wochen um über 50%. Viele Menschen wissen aber nicht, dass Gewinne aus Krypto-Verkäufen steuerpflichtig sein können. Wer versehentlich oder absichtlich seine Gewinne nicht versteuert, läuft Gefahr, eine Strafanzeige oder Strafen wegen Steuerhinterziehung zu erhalten. Doch keine Sorge! In diesem Beitrag klären wir darüber auf, wann Gewinne steuerpflichtig sind, welche rechtlichen Konsequenzen drohen und wie Sie durch eine Selbstanzeige die Kurve kriegen.

1. Sind Kryptowährungsgewinne in Deutschland steuerpflichtig?

Wann gilt ein Kryptogewinn als steuerpflichtig?

Grundsätzlich sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen in Deutschland steuerpflichtig. Diese fallen unter sogenannte private Veräußerungsgeschäfte, geregelt in § 23 EStG (Einkommensteuergesetz). Gewinne sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.

„Gewinne aus einem privaten Veräußerungsgeschäft sind steuerpflichtig, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr unterschritten wird und der Gewinn über dem Freibetrag von 600 Euro jährlich liegt.“

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Welche Ausnahmen gibt es?

Folgende Situationen könnten dazu führen, dass Ihre Gewinne steuerfrei bleiben:

  • Halten Sie die Kryptowährung länger als ein Jahr, entfällt die Steuerpflicht für die Krypto-Gewinne.
  • Der Gewinn aus dem Verkauf bleibt unter 600 Euro (pro Steuerjahr).
  • Wenn keine Gewinnabsicht vorliegt – das Prüfen dieser Ausnahme ist allerdings aufwendig und braucht Nachweise.

2. Was passiert, wenn ich meine Kryptogewinne nicht versteuert habe?

Wie wird Steuerhinterziehung definiert?

Die Abgabe falscher Angaben oder das Verschweigen steuerpflichtiger Einnahmen (also auch der Krypto-Gewinne) zählt zur Steuerhinterziehung, geregelt in § 370 AO (Abgabenordnung). Dies wird ernst genommen und kann sowohl zu Geldstrafen als auch Freiheitsstrafen führen:

Schwere der Tat Strafen
Leichte Fahrlässigkeit Geldstrafe
Bedingt vorsätzlich Höhere Geldstrafen
Absichtliche Steuerhinterziehung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre oder mehr)

Welche Möglichkeiten gibt es, Strafen zu vermeiden?

Der Gesetzgeber bietet eine wichtige Möglichkeit, Strafen zu vermeiden: die Selbstanzeige nach § 371 AO. Diese muss jedoch rechtzeitig und vollständig erfolgen, bevor die Steuerbehörden von selbst aktiv werden. Die Steuernachzahlung ist dabei zwingend erforderlich.

„Wer vor Entdeckung der Tat seine Steuerhinterziehung vollständig offenlegt und die fälligen Steuern nachzahlt, kann Straffreiheit erlangen.“

3. Wie funktioniert eine Selbstanzeige Schritt für Schritt?

Anleger, die bisher versäumt haben, Kryptogewinne korrekt zu deklarieren, können strafrechtliche Konsequenzen durch eine sorgfältig erstellte Selbstanzeige vermeiden. Damit eine Selbstanzeige wirksam ist, muss sie allerdings vollständig sein und vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eingereicht werden. Das bedeutet, dass ausnahmslos alle nicht gemeldeten Gewinne sowie die dazugehörigen Steuerbeträge detailliert offengelegt werden müssen. Eine fehlerhafte oder unvollständige Selbstanzeige kann hingegen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Deshalb ist es dringend ratsam, einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Selbstanzeige korrekt und rechtssicher erstellt wird.

Schritt 1: Beratung durch einen Anwalt

Suchen Sie direkt die Unterstützung eines Anwalts für Steuerrecht. So vermeiden Sie rechtliche und formale Fehler bei der Erstellung Ihrer Selbstanzeige. Sie können Anwälte unter folgendem Link finden: Anwaltssuche für Steuerrecht.

Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptogewinnen ist oft äußerst komplex und setzt detaillierte Kenntnisse des Steuerrechts sowie strategisches Vorgehen voraus. Ein spezialisierter und erfahrener Strafverteidiger spielt hierbei eine zentrale Rolle, da er die gegen Sie erhobenen Vorwürfe sorgfältig prüfen und eine passgenaue Verteidigungsstrategie entwickeln kann. Mit gezielten und gut durchdachten Ansätzen lassen sich häufig milde Strafen erzielen oder sogar eine vollständige Einstellung des Verfahrens erreichen – vor allem dann, wenn eine Selbstanzeige rechtzeitig und umfassend erstattet wurde.

Schritt 2: Vollständigkeit sicherstellen

Alle relevanten Steuerjahre und Einkünfte müssen offengelegt werden: Gewinne aus Kryptowährungen, Zinserträge oder andere steuerrelevante Einnahmen.

Schritt 3: Steuern nachzahlen

Nach der Abgabe der Selbstanzeige stellt das Finanzamt eine Steuerberechnung auf, die Sie begleichen müssen.

Schritt 4: Quittung

Sobald die Steuern und eventuell anfallende Verzugszinsen bezahlt sind, erhalten Sie eine Bestätigung, dass die Offenlegung akzeptiert wurde.

4. Drei Beispiele aus der Praxis

Fall 1: Steuer auf Kryptowährung innerhalb der Spekulationsfrist

Ein Anleger kauft Bitcoin und verkauft sie neun Monate später mit einem Kryptogewinn von 5.000 Euro. Weil die Spekulationsfrist unter einem Jahr liegt und der Betrag die 600 Euro überschreitet, ist der Gewinn steuerpflichtig. Keine Angabe führt hier zu Steuerhinterziehung.

Fall 2: Steuerfreie Gewinne bei langfristigem Halten

Eine Anlegerin hält Ethereum länger als ein Jahr und macht nach Verkauf 10.000 Euro Gewinn. Hier greift die Steuerbefreiung nach Ablauf der Haltefrist.

Fall 3: Selbstanzeige nach entdeckter Steuerhinterziehung

Nutzer hat über drei Jahre mehrere Krypto-Transaktionen verschwiegen. Durch rechtzeitig eingereichte korrekte Selbstanzeige zahlt er 20.000 Euro nach, bleibt jedoch strafrechtlich unbehelligt.

5. Häufige Hindernisse und ihre Lösungen

Hindernis Lösung
Unübersichtlichkeit der Transaktionen Nutzen Sie Software-Tools zur Aufbereitung Ihrer Krypto-Einkünfte.
Unsicherheit über steuerfreie Gewinne Ziehen Sie einen Krypto-Steuerexperten hinzu.
Zeitdruck bei drohender Entdeckung Schnellstmöglich abschließen und Anwalt hinzuziehen.

 

Quellen und Links zu Gesetzen:

§ 23 EStG – Einkommensteuergesetz
§ 370 AO – Steuerhinterziehung
§ 371 AO – Selbstanzeige

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