Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern verfügt
Deutschland über ein gut ausgebautes System für Sozialhilfe. Dadurch soll die
Versorgung von Arbeitssuchenden, Arbeitslosen und Geringverdienern wie Studenten
gewährleistet werden. Wurden Leistungen wie Hartz IV oder BAföG einmal
bewilligt, wird das Geld pünktlich jeden Monat überwiesen. Dadurch, dass
scheinbar keine Gegenleistung erforderlich ist, entsteht in manchen Fällen eine
Bequemlichkeit, die viele auch nicht missen wollen, wenn sie längst eine neue
Arbeit gefunden haben. Dieser Sozialbetrug wird von vielen lediglich als
geringes Vergehen eingestuft, obwohl er seit einiger Zeit mit empfindlichen
Strafen geahndet wird. Doch wie soll man im Fall eines Sozialbetruges vorgehen
und welche strafrechtlichen Folgen können einen erwarten?
Was ist Sozialbetrug?
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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Als Sozialbetrug bezeichnet man den Empfang von
Sozialleistungen, obwohl die eigentlichen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden.
Er entsteht durch die Angabe falscher Tatsachen oder das Verschweigen relevanter
Umstände oder Veränderungen. Dazu gehören etwa die fehlende Angabe von
Vermögensgegenständen oder Nebentätigkeiten sowie falsche Angaben bei der
Wohnraumgröße, den Lebensumständen oder dem Gesundheitszustand. Ebenso kritisch wird es gesehen, wenn eine
Veränderung der finanziellen oder beruflichen Situation nicht mitgeteilt wird.
Finanzamt ermittelt wegen Sozialbetrug
In den meisten Fällen erfahren die zuständigen Behörden relativ
schnell von dem Sozialbetrug. Aufgrund der hohen Dunkelziffer werden inzwischen
meist routinemäßig Datenabgleiche mit den Finanzämtern durchgeführt. Diese
erhalten im Fall einer Erbschaft vom zuständigen Notar eine Meldung, ebenso wie
Banken das Bundeszentralamt für Steuern jährlich über erwirtschaftete
Kapitalerträge informieren müssen. Zusätzlich sind die Behörden berechtigt, bei
einem eindeutigen Verdacht die Konten von Bürgern auf ihre Existenz zu
überprüfen und Informationen von den Banken einzuholen. Besteht außerdem ein
Zweifel an der Richtigkeit von Angaben zu einer Wohnung oder der
Lebenssituation, haben die Jobcenter zusätzlich die Erlaubnis, diese durch
einen Besuch zu überprüfen, wie in einem Urteil des Landessozialgerichts in
Mainz entschieden wurde.
Anzeige wegen Sozialbetrug bei Hartz IV oder BAföG
Aufgrund der ausgefeilten Suchmethoden der Sozialbehörden
kann man sich schneller als man denkt berechtigter oder unberechtigter Weise mit
einer Anschuldigung wegen Sozialbetrugs und einer polizeilichen Vorladung konfrontiert
sehen. In einem solchen Fall sollte man der Vorladung zunächst nicht nachkommen,
sondern einen kompetenten Rechtsanwalt konsultieren. Mit dessen Hilfe kann man
Einsicht in die Akten erhalten und sich über den Stand der Ermittlungen
informieren. Dabei sollte beachtet werden, dass es innerhalb der
Verjährungsfrist von fünf Jahren auch nach einem angeschlossenen
Bußgeldverfahren noch zu einer Strafanzeige kommen kann.
Welches Strafmaß gibt es für Sozialbetrug?
In den meisten Fällen wird ein Sozialbetrug als Ordnungswidrigkeit
gewertet, die die Rückzahlung der erschlichenen Geldsumme und die Zahlung eines
Bußgeldes nach sich zieht. Bereits der Versuch eines Betrugs ist strafbar, die
Verjährung liegt bei fünf Jahren. Bei besonders schweren Fällen macht man sich jedoch
auch nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Dafür muss allerdings der
Tatbestand erfüllt sein, dass der Betrüger sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollte. Kann dieser nachgewiesen
werden, muss der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu
fünf Jahren rechnen. Zusätzlich wird ein Eintrag in das Bundeszentralregister durchgeführt,
in dem sämtliche Straftaten aufgelistet sind. Es bildet die Grundlage für das
polizeiliche Führungszeugnis, das bei Bewerbungen erheblichen Einfluss auf die
berufliche Zukunft haben kann. Dieser Umstand ist besonders bei Fällen von Sozialbetrug
in Bezug auf BAföG wichtig, wenn nach dem Studium eine Arbeit als Arzt, Jurist
oder Lehrer angestrebt wird.
Bei einer Kombination von Sozialbetrug und Schwarzarbeit
kommt noch der Tatbestand der Steuerhinterziehung hinzu, der das Strafmaß
erhöht. Nach § 9 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) können
eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren die Folge sein.
In den meisten Fällen lohnt sich Sozialbetrug letztlich
nicht, weil die Behörden ihre Kontrollmethoden über die Jahre hinweg erheblich
verfeinert haben. Sollte dennoch eine Strafanzeige ins Haus stehen, ist in
jedem Fall die Einschaltung eines fachkundigen Rechtsanwalts empfehlenswert,
der sich mit den Feinheiten des Strafrechts auskennt.
Quellen:
Landessozialgericht Mainz, Urteil vom 02.07.2014, AZ.: L 3 AS 315/14 B ER
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__9.html
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