Rechtsnews 16.11.2012 Julia Brunnengräber

Verurteilung eines Vereinsgründers wegen Spendenbetrugs

Im folgenden Fall ging es um einen Spendenbetrug. Spenden Menschen Geld, gehen sie eigentlich davon aus, dass dieses für gemeinnützige Zwecke ausgegeben wird – eben für solche, für die ein Verein steht und vorgibt, sich dafür einzusetzen. Auch bei dem Verein in diesem Fall sah es vordergründig so aus, als komme das Geld schutz- und hilfsbedürftigen Menschen zugute. Leider stellte sich das als Trugschluss heraus, wie auch der BGH durch sein Urteil bestätigte.

Angeklagter nutzte Spendengelder für privaten Gebrauch

Der Vorwurf des Spendenbetrugs betraf einen 43-jährigen Mann. Er hatte vor einigen Jahren einen Verein gegründet. Er gab an, Spendengelder kommen der Unterstützung von Frauen verschiedener Nationalitäten zu, die von sogenannten Zwangsehen bedroht sind. Untersuchungen ergaben aber, dass er die Einnahmen dafür nutzte, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Er hatte auch die Öffentlichkeit mit Maßnahmen auf den Verein aufmerksam gemacht, um Spender anzuwerben. Auch eine Prominente spendete diesem Verein ihren Gewinn, den sie bei der Fernsehsendung „Wer wird Millionär?“ des Fernsehsenders RTL erspielt hatte. Allein das waren 500.000 Euro. Die Ermittlungsbehörden stellten auch fest, dass nur ein Bruchteil dem eigentlichen Zweck des Vereins zugute kam. Sie konnten schließlich noch 435.000 Euro beschlagnahmen. Die Vorinstanz des LG Berlin hatte den Mann bereits zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der aber legte Revision ein.

BGH bestätigt Urteil des LG Berlin

Doch auch der BGH bestätigte das Urteil des LG Berlin, wies die Revision des Angeklagten ab, bezeichnete sie als unbegründet und das Urteil als rechtskräftig. 

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  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 25. September 2012, Az.: 5 StR 244/12

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