
Was ist ein Antragsdelikt?
Ein Strafantrag ist eine Voraussetzung für die Verfolgung bestimmter Straftaten, die nur auf Antrag des Verletzten oder eines anderen Berechtigten verfolgt werden. Diese Straftaten werden als Antragsdelikte bezeichnet und sind in § 77 StGB aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel Beleidigung,










