
Gilt 2022 die Corona-Überbrückungshilfe als Einkommen?
Das Oberlandesgericht Bamberg hat entschieden, dass die Corona-Überbrückungshilfe (auch sog. Überbrückungsgeld III) im Rahmen des Unterhaltsrechts als Einkommen bzw. gewinnerhöhend einzustufen ist. Dies gilt aber jedoch nicht für die Corona-Soforthilfen. Unternehmen und Soloselbstständige sind trotz Öffnungsperspektiven weiterhin von der Corona-Pandemie betroffen.










