Berufspiloten, korrekterweise “Verkehrsflugzeugführer“, müssen für Ihren Job besonders fit sein, da sie außergewöhnlichen Belastungen (Schichtdienst, erhöhte Strahlung, hoher Stress) ausgesetzt sind. Die Frage, ob es, trotz nachgewiesener Fitness, rechtlich zulässig ist die Lebensarbeitszeit von Berufspiloten auf 60 Jahre zu begrenzen, wird im Folgenden erörtert.
Mit dieser Frage hatte sich nämlich der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu beschäftigen. Wie lange darf ein Verkehrsflugzeugführer fliegen? Die Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf untersagt eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters, wenn dieses nicht ordnungsgemäß ist. Unter Umständen ist eine Diskriminierung wegen des Alters rechtens. Dies geht in Berufen, bei denen die körperlichen Eigenschaften der Angestellten von besonderer Wichtigkeit sind. Auch muss es den Mitgliedstaaten möglich sein, Maßnahmen zu ergreifen, wenn die öffentliche Sicherheit in Gefahr ist.
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Piloten: Gibt es eine Altersgrenze für Piloten? erhalten
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Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tarifvertrag
Die Piloten Herr Prigge, Herr Fromm und Herr Lambach waren viele Jahre bei der Lufthansa angestellt. Mit Vollendung ihres 60. Lebensjahres endeten ihre Arbeitsverträge automatisch. Hiergegen wehrten sie sich. Nach ihrer Meinung sind sie Opfer einer Diskriminierung gemäß der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Vor den deutschen Gerichten klagten sie auf Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses. Daraufhin unterbreitete das Bundesarbeitsgericht dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage, ob eine tarifvertragliche Regelung, die eine automatische Beendigung des Tarifvertrags für Piloten mit Erreichen des 60. Lebensjahrs vorsieht, mit Unionsrecht vereinbar ist.
Wozu dient die Altersbeschränkung beim Piloten?
Der EuGH führte zunächst aus, dass die Altersbeschränkung vor allem die Sicherheit der Flugpassagiere sowie die Bewohner der überflogenen Gebiete sichern soll. Auch soll durch die tarifvertragliche Regelung die Gesundheit der Piloten der Lufthansa gewährleistet werden. Allerdings betont der EuGH, dass es genügt hätte, die Berufsausübung der Piloten zu beschränken. Daher entscheidet der EuGH, dass das tarifvertraglich vorgesehene Verbot nicht dem Schutz der öffentlichen Sicherheit dient und auch nicht eine für die Gesundheit der Piloten notwendige Maßnahme ist.
Da aber die körperlichen Fähigkeiten bei der Ausübung des Berufs der Piloten altersabhängig sind und die Anforderung darauf abzielt, die Flugsicherheit zu gewährleisten, wird durch die tarifvertragliche Regelung ein legitimer Zweck verfolgt. Eine solche Ungleichbehandlung wegen des Alters kann aber nur unter sehr begrenzten Bedingungen möglich sein. Die deutschen und internationalen Stellen sind der Meinung, dass Piloten bis zum Alter von 65 Jahren die körperlichen Fähigkeiten besitzen, ein Flugzeug zu führen. Zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr dürfen Piloten allerdings nur als Mitglied der Besatzung tätig sein. Die Altersgrenze von 60, die von der Lufthansa tarifvertraglich festgelegt wurde, ist also unverhältnismäßig, da sie nicht den Anforderungen der deutschen und internationalen Regelung entspricht.
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Quellen:
Pressemitteilung des Gerichtshof der Europäischen Union vom 13. September 2011, Az: C-447/09