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Ratgeber 14.08.2024 Christian Schebitz

Altersrente 2024 – lohnt sich weiter arbeiten?

Viele Menschen möchten auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze (Altersrente) beruflich aktiv bleiben. Aber ist das überhaupt möglich? Und wie wirkt sich das auf die Höhe der Rente aus? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Altersrente beziehen und trotzdem weiterarbeiten möchten.

Was ist die Regelaltersgrenze?

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, mit dem Sie die volle Altersrente ohne Abschläge beziehen können. Sie wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 gilt eine Übergangsregelung, für die Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

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Wie viel darf ich neben meiner Altersrente verdienen?

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Allerdings müssen Sie weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn Sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Dies gilt auch für eine selbstständige Tätigkeit.

Welche Vorteile hat es, neben der Altersrente weiterzuarbeiten?

Wenn Sie neben Ihrer Altersrente weiterarbeiten, können Sie nicht nur Ihr Einkommen aufbessern, sondern auch Ihre spätere Rente erhöhen. Denn für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf Ihre Rente. Das bedeutet, dass Sie pro Jahr 6 Prozent mehr Rente bekommen können. Außerdem können Sie durch das Weiterarbeiten weitere Entgeltpunkte sammeln, die Ihre Rente ebenfalls erhöhen.

Was sind Entgeltpunkte in der Altersrente?

Entgeltpunkte sind eine Maßeinheit, die das Verhältnis Ihres Einkommens zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten in einem Jahr ausdrückt. Je höher Ihr Einkommen im Vergleich zum Durchschnitt ist, desto mehr Punkte erhalten Sie. Die Anzahl der Entgeltpunkte bestimmt die Höhe der Altersrente.

Wie werden die Entgeltpunkte berechnet?

Die Berechnung der Entgeltpunkte ist nicht ganz einfach, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Grundsätzlich gilt folgende Formel

Entgeltpunkte = (Beitragsbemessungsgrenze x Beitragssatz) / (Durchschnittsentgelt x Rentenwert)

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Der Beitragssatz ist der Prozentsatz, den Sie und Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttoeinkommen an die Rentenversicherung abführen. Das Durchschnittsentgelt ist das Durchschnittsentgelt aller Versicherten in einem Jahr. Der Rentenwert ist der Betrag, den ein Entgeltpunkt wert ist.

Diese Werte werden jedes Jahr neu ermittelt und können sich ändern. Die aktuellen Werte können Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung einsehen.

Um Ihre Entgeltpunkte für ein Jahr zu berechnen, müssen Sie also Ihr Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit dem Beitragssatz multiplizieren und durch das Produkt aus Durchschnittsentgelt und Rentenwert teilen.

Beispiel: Angenommen, Sie haben im Jahr 2020 ein Bruttoeinkommen von 50.000 Euro und der Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 82.200 Euro, das Durchschnittsentgelt bei 40.551 Euro und der Rentenwert bei 34,19 Euro. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

Entgeltpunkte = (50.000 x 0,186) / (40.551 x 34,19) = 0,67

Im Jahr 2020 haben Sie also 0,67 Entgeltpunkte erworben.

Wie werden Entgeltpunkte zusammengezählt?

Um Ihre gesamten Entgeltpunkte zu ermitteln, müssen Sie die Entgeltpunkte aus allen Jahren Ihrer Erwerbstätigkeit zusammenzählen. Dabei werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen Sie keine oder nur geringe Beiträge gezahlt haben, die aber trotzdem rentenrechtlich anerkannt sind. Das können zum Beispiel Zeiten sein, in denen Sie arbeitslos waren, Kinder erzogen haben, krank waren oder eine Ausbildung gemacht haben.

Für diese Zeiten erhalten Sie sogenannte Ersatz- oder Anrechnungszeiten, die ebenfalls in Entgeltpunkten ausgedrückt werden. Die Höhe der Entgeltpunkte richtet sich nach verschiedenen Kriterien, die Sie ebenfalls auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung nachlesen können.

Beispiel: Angenommen, Sie haben von 1990 bis 2020 gearbeitet und dabei folgende Entgeltpunkte erworben:

1990: 0,8

1991: 0,9

1992-2015 je : 1

2016: 0,9

2017: 0,8

2018: 0,7

2019: 0,6

2020: 0,67

Zusätzlich haben Sie von 1985 bis 1989 eine Ausbildung absolviert, für die Sie jeweils 0,75 Entgeltpunkte erhalten, und von 1982 bis 1984 Kinder erzogen, für die Sie jeweils einen Entgeltpunkt erhalten.

Dann ergibt sich folgende Summe

Entgeltpunkte = (0,8 + 0,9 + 1 + … + 0,67) + (0,75 + 0,75 + 0,75 + 0,75) + (1 + 1 + 1) = 36,42

Sie haben also insgesamt 36,42 Entgeltpunkte erworben.

Wie wird meine Altersrente berechnet?

Um Ihre Altersrente zu berechnen, müssen Sie die Summe Ihrer Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert multiplizieren. Der Rentenwert ist der Betrag, den ein Entgeltpunkt wert ist. Er wird jedes Jahr neu ermittelt und kann sich ändern. Den aktuellen Rentenwert können Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung abrufen.

Beispiel: Angenommen, der Rentenwert beträgt im Jahr 2021 34,19 Euro. Dann ergibt sich folgende Rechnung

Altersrente = 36,42 x 34,19 = 1244,92 Euro

Sie erhalten also im Jahr 2021 eine monatliche Altersrente in Höhe von 1244,92 Euro.

Was ist noch zu beachten?

Die Berechnung der Altersrente ist nur ein grober Anhaltspunkt und kann von Ihrer tatsächlichen Rente abweichen. Es gibt verschiedene Faktoren, die Ihre Rente beeinflussen können, zum Beispiel

  • Art und Dauer Ihrer Versicherung
  • die Höhe Ihres Einkommens
  • Die Anzahl Ihrer Kinder
  • die Art Ihrer Rente (z. B. Regelaltersrente oder vorgezogene Altersrente)
  • die Besteuerung Ihrer Rente
  • die Anpassung Ihrer Rente an die Preis- und Lohnentwicklung

Um Ihre Rente genau zu ermitteln, sollten Sie eine individuelle Renteninformation oder eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Diese können Sie online oder schriftlich anfordern.

Außerdem sollten Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen und Möglichkeiten für den Bezug einer Altersrente informieren. Je nach Geburtsjahr und Versicherungsdauer gelten unterschiedliche Altersgrenzen und Abschläge. Sie können auch freiwillig länger arbeiten oder zusätzliche Beiträge zahlen, um Ihre Rente zu erhöhen.

Wenn Sie eine Anwältin oder einen Anwalt für Fragen zur Altersrente suchen, können Sie auf rechtsanwalt.com das entsprechende Rechtsgebiet auswählen. In diesem Fall Sozialrecht. Dort finden Sie qualifizierte und erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Ihrer Nähe, die Ihnen weiterhelfen können.

Welche Nachteile hat es, neben der Altersrente weiterzuarbeiten?

Das Weiterarbeiten neben der Altersrente hat auch einige Nachteile, die Sie beachten sollten. Zum einen müssen Sie unter Umständen mehr Steuern zahlen, da Ihre Rente und Ihr Erwerbseinkommen zusammen besteuert werden. Zum anderen kann sich Ihr Krankenversicherungsstatus ändern, wenn Sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Sie gelten dann nicht mehr als Rentner, sondern als Arbeitnehmer und müssen sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.

Wie beantrage ich eine Altersrente?

Um eine Altersrente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Das geht online, telefonisch oder persönlich in einer Beratungsstelle. Sie sollten den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Dazu benötigen Sie unter anderem Ihren Personalausweis, Ihre Rentenversicherungsnummer und Ihre Versicherungsnachweise.

Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Altersrente und Weiterarbeiten?

Weitere Informationen zum Thema Altersrente und Weiterarbeiten finden Sie auf folgenden Internetseiten:

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