Ratgeber 24.10.2023 Christian Schebitz

Was ist Sozialhilfe?

Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, die Personen erhalten, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Sie soll die Existenz sichern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Sozialhilfe ist das letzte Mittel der sozialen Sicherung in Deutschland und wird erst gewährt, wenn andere Möglichkeiten wie Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Unterhalt ausgeschöpft sind.

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Anspruch auf Sozialhilfe haben Personen, die

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Was ist Sozialhilfe? erhalten

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  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • hilfebedürftig sind, das heißt, ihren Bedarf an Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Heizung und anderen Dingen des täglichen Lebens nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können,
  • keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen haben oder diese nicht ausreichen.

Wie beantragt man Sozialhilfe?

Sozialhilfe muss schriftlich beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Das Sozialamt prüft dann die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers und entscheidet über Höhe und Dauer der Leistung. Dabei wird auch das Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder Lebenspartners sowie unterhaltspflichtiger Verwandter berücksichtigt.

Welche Arten der Sozialhilfe gibt es?

Die Sozialhilfe umfasst verschiedene Arten von Leistungen, die je nach Bedürftigkeit gewährt werden. Die wichtigsten sind

  • Hilfe zum Lebensunterhalt: Diese Leistung deckt den notwendigen Bedarf an Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Heizung und anderen Dingen des täglichen Lebens. Die Höhe richtet sich nach den Regelsätzen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV).
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Diese Leistung ist eine besondere Form der Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind. Sie soll verhindern, dass diese Personen Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.
  • Hilfen zur Gesundheit: Diese Leistung umfasst die Kosten für ärztliche Behandlung, Arzneimittel, Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung und andere gesundheitsfördernde Maßnahmen. Sie wird nur gewährt, wenn keine Krankenversicherung besteht oder die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
  • Hilfe zur Pflege: Diese Leistung deckt die Kosten für die häusliche oder stationäre Pflege von Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Sie wird nur gewährt, wenn keine Pflegeversicherung besteht oder die Pflegekasse die Kosten nicht übernimmt.
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten: Diese Leistung soll Menschen helfen, die sich in einer sozialen Notlage befinden, zum Beispiel durch Obdachlosigkeit, Sucht oder Gewalt. Sie umfasst Beratung, Betreuung und Unterstützung bei der Bewältigung der Probleme.
  • Hilfe in anderen Lebenslagen: Diese Leistung umfasst verschiedene Hilfen für besondere Bedarfssituationen, zum Beispiel für Schwangere und Alleinerziehende, für Menschen mit Behinderung oder für Opfer von Gewalttaten.

Wie hoch ist die Sozialhilfe?

Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich nach der Art der Leistung, dem individuellen Bedarf und dem vorhandenen Einkommen und Vermögen. Es gibt keine Pauschalbeträge, sondern jede Leistung wird individuell berechnet. Dabei gelten folgende Grundsätze

  • Der Bedarf richtet sich nach dem notwendigen Lebensstandard, nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch.
  • Einkommen wird in der Regel voll angerechnet, es gibt aber Freibeträge und Ausnahmen.
  • Vermögen wird in der Regel bis zu einer bestimmten Grenze angerechnet, es gibt aber auch Freibeträge und Ausnahmen.

Beispiele für Sozialhilfe

Um zu veranschaulichen, wie Sozialhilfe in der Praxis funktioniert, sind hier drei typische Fälle dargestellt:

  • Frau Müller ist 65 Jahre alt und lebt allein in einer kleinen Wohnung. Sie bezieht eine Rente von 600 Euro im Monat, die nicht zum Leben reicht. Sie beantragt Grundsicherung im Alter und erhält vom Sozialamt zusätzlich 200 Euro im Monat. Damit kann sie ihre Miete und ihre Lebenshaltungskosten bestreiten.
  • Herr Schmidt ist 40 Jahre alt und leidet an einer schweren Depression. Er kann nicht mehr arbeiten und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente. Er beantragt Hilfe zum Lebensunterhalt und erhält monatlich 424 Euro vom Sozialamt. Zusätzlich erhält er Hilfen zur Gesundheit und Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, die seine Therapie und soziale Integration fördern.
  • Frau Meier ist 30 Jahre alt und Mutter von zwei kleinen Kindern. Sie ist vor ihrem gewalttätigen Mann geflohen und lebt in einem Frauenhaus. Sie verfügt über kein eigenes Einkommen und Vermögen. Sie beantragt Hilfe in anderen Lebenslagen und erhält vom Sozialamt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kinderbetreuung und Rechtsberatung.

Links zu relevanten Gesetzen

Gesetzliche Grundlage der Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Dort sind die Voraussetzungen, die Arten, die Höhe und die Dauer der Leistungen geregelt. Weitere Gesetze, die für die Sozialhilfe relevant sind, sind zum Beispiel

Das Rechtsgebiet, das sich mit der Sozialhilfe befasst, ist das Sozialrecht. Es ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und umfasst alle Rechtsnormen, die die soziale Sicherung der Bürgerinnen und Bürger regeln. Hier findet man Anwälte für Sozialrecht. Diese können ihnen helfen ihre Ansprüche durchzusetzen.

Menschen, die weder erwerbsfähig noch in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, haben gemäß des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) einen Anspruch auf Sozialhilfe. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt von Sozialleistungen ist allerdings, dass weder Angehörige der betroffenen Person noch andere Sozialversicherungsträger für deren Lebensbedarf aufkommen können.

Welche Leistungen umfasst die Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe umfasst mehrere Arten von Leistungen. Gemäß der §§ 27 ff. des SGB XII wird somit eine Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt, welche sich aus den allgemeinen Regelsätzen der Leistung ergibt. Weiterhin kann eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Gesundheitshilfe, Eingliederung für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege beantragt werden. Bei besonderen Schwierigkeiten können außerdem Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen beansprucht werden. Die jeweiligen Leistungen können in Form von Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen erbracht werden.

In welcher Höhe werden Geldleistungen der Sozialhilfe ausgezahlt?

Der Regelbedarf der Sozialhilfe richtet sich nach dem Regelsatz von Hartz IV. Die aktuellen Regelsätze der Sozialhilfe liegen bei:

Wo kann Sozialhilfe beantragt werden?

Sozialhilfe kann beim zuständigen Sozialamt beantragt werden, wenn ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Somit ist die Kommune zuständig für die Gewährung dieser Leistung. Wenn Sozialhilfe allerdings aufgrund einer Behinderung beantragt wird, sind die Landesverbände für die Leistungen zuständig.

Was ist der Unterschied zischen Sozialhilfe und Grundsicherung?

Der Unterschied zwischen Sozialhilfe und Grundsicherung hängt von der Erwerbsfähigkeit, dem Alter und dem Einkommen der Antragsteller ab. Sozialhilfe ist eine Leistung für nicht erwerbsfähige Personen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten².

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen und Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Bedarf des Antragstellers und wird jährlich angepasst. Die Leistungen umfassen sowohl Geld- als auch Sachleistungen¹.

Ein wichtiger Vorteil der Grundsicherung gegenüber der Sozialhilfe ist, dass Angehörige nicht zum Unterhalt herangezogen werden, es sei denn, ihr Einkommen liegt über 100.000 Euro im Jahr³. Bei der Sozialhilfe können die Kinder oder Eltern der Antragsteller zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet².

Darüber hinaus sind Antragsteller auf Grundsicherung nicht verpflichtet, ihre Wohnung aufzugeben oder zu verkleinern, wenn diese angemessen ist⁴. Bei der Sozialhilfe kann die Größe oder Qualität der Wohnung als unangemessen angesehen werden und zu einer Kürzung der Leistungen führen².

Um einen Antrag auf Sozialhilfe oder Grundsicherung zu stellen, müssen sich die Antragsteller an das zuständige Sozialamt wenden und ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse nachweisen. Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Antragsteller müssen alle erforderlichen Unterlagen beifügen oder nachreichen¹⁴.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es sich bei der Sozialhilfe und der Grundsicherung um zwei unterschiedliche Formen der staatlichen Unterstützung für Bedürftige handelt, die sich in ihren Voraussetzungen, der Höhe der Leistungen und den Auswirkungen auf die Angehörigen unterscheiden.

Quellen vom 20.10.2023
(1) Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung: Wer hat Anspruch auf was? 
(2) Grundsicherung – Deutsche Rentenversicherung.
(3) Sozialhilfe und Mindestsicherung in Österreich: Leistungen.
(4) Grundsicherung: Anspruch, Höhe, Voraussetzungen – Jobbibel
(5) Was ist der Unterschied zwischen Sozialhilfe und ALG 2?

Gibt es eine Vermögensgrenze für Grundsicherungsempfänger?

Ja, es gibt im deutschen Sozialrecht eine Vermögensfreigrenze für Grundsicherungsempfänger. Diese ist abhängig von der Art der Grundsicherung und vom Alter. Es gibt zwei Arten der Grundsicherung: die Grundsicherung für Arbeitslose, auch Bürgergeld genannt, und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Teil der Sozialhilfe ist.

Die Grundsicherung für Arbeitslose ist im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt und wird an Personen gezahlt, die erwerbsfähig sind, aber nicht über genügend Einkommen oder Vermögen verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei dieser Form der Grundsicherung darf man nur über ein begrenztes verwertbares Vermögen verfügen, das man zuerst aufbrauchen oder einsetzen muss, bevor man Leistungen erhält.

Dazu gehören zum Beispiel Bargeld, Immobilien, Lebensversicherungen, Bausparguthaben oder Aktien. Es gibt aber auch ein sogenanntes Schonvermögen, das nicht verbraucht werden muss und das jedem Leistungsberechtigten zusteht. Das Schonvermögen besteht aus einem Grundfreibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr, also je nach Geburtsjahr zwischen 9.750 und 10.050 Euro². Hinzu kommen weitere Freibeträge für bestimmte Zwecke wie Altersvorsorge oder Erwerbstätigkeit².

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) geregelt und wird an Personen gezahlt, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder nicht mehr erwerbsfähig sind. Für diese Form der Grundsicherung gilt grundsätzlich die gleiche Vermögensfreigrenze wie bei der Grundsicherung für Arbeitslose, also ein Schonvermögen von 150 Euro pro Lebensjahr zuzüglich weiterer Freibeträge¹.

Allerdings gibt es hier eine Besonderheit: Wenn man eine Rente bezieht, die auf Zeiten der Grundsicherung im Alter beruht, darf man zusätzlich einen Teil der Bruttorente behalten, ohne dass dieser auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dieser Teil beträgt derzeit (2023) maximal 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.

Ich habe keine Inhalte aus Österreich verwendet, da Sie dies ausdrücklich gewünscht haben. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. 😊

Quellen vom 20.10.2023
(1) Vermögen bei Hartz 4: Wie viel darf man haben? – Deutsche Anwaltauskunft. https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/soziales/hartz-iv-wie-viel-vermoegen-darf-man-haben?full=1.
(2) Grundsicherung: Wie viel Vermögen ist erlaubt? – Arbeitslosenselbsthilfe. https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/grundsicherung-vermoegen/.
(3) Grundsicherung – Deutsche Rentenversicherung. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Grundsicherung/grundsicherung_node.html.

Ab wann gilt eine Person als erwerbsunfähig?

Eine Person gilt dann als erwerbsunfähig, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage ist, länger als drei Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt teilzunehmen und dadurch ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten kann. Im Fall einer dauerhaften Erwerbsminderung kann eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß der §§ 41 ff. des SGB XII beantragt werden.

Welche Personen haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe?

Keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben Personen, die länger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind und die Altersgrenze der Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Es besteht in diesem Fall jedoch ein Anspruch auf Leistungen des SGB II.

Darf man ein Einkommen haben, wenn man Sozialhilfeempfänger ist?

Ein Empfänger von Sozialhilfeleistungen darf ein eigenes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben. Davon darf er jedoch maximal 202 Euro monatlich für sich behalten. Dieser Betrag entspricht in etwa 50 Prozent der ersten Regelbedarfsstufe.

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