Ratgeber 08.11.2016 rechtsanwalt.com

Sozialhilfe

Was ist Sozialhilfe?

Menschen, die weder erwerbsfähig noch in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten, haben gemäß des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) einen Anspruch auf Sozialhilfe. Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt von Sozialleistungen ist allerdings, dass weder Angehörige der betroffenen Person noch andere Sozialversicherungsträger für deren Lebensbedarf aufkommen können.

Welche Leistungen umfasst die Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe umfasst mehrere Arten von Leistungen. Gemäß der §§ 27 ff. des SGB XII wird somit eine Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt, welche sich aus den allgemeinen Regelsätzen der Leistung ergibt. Weiterhin kann eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Gesundheitshilfe, Eingliederung für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege beantragt werden. Bei besonderen Schwierigkeiten können außerdem Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen beansprucht werden. Die jeweiligen Leistungen können in Form von Dienstleistungen, Geldleistungen und Sachleistungen erbracht werden.

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In welcher Höhe werden Geldleistungen der Sozialhilfe ausgezahlt?

Der Regelbedarf der Sozialhilfe richtet sich nach dem Regelsatz von Hartz IV. Die aktuellen Regelsätze der Sozialhilfe liegen bei:

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Alleinstehende volljährige Personen

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404 Euro

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Partner der leistungsberechtigten Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft

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364 Euro

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Sonstige Personen, die im Haushalt leben und volljährig sind

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324 Euro

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Kinder bis 6 Jahre

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237 Euro

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Kinder von 6 bis 14 Jahren

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270 Euro

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Kinder von 14 – 18 Jahren

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306 Euro

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Wo kann Sozialhilfe beantragt werden?

Sozialhilfe kann beim zuständigen Sozialamt beantragt werden, wenn ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Somit ist die Kommune zuständig für die Gewährung dieser Leistung. Wenn Sozialhilfe allerdings aufgrund einer Behinderung beantragt wird, sind die Landesverbände für die Leistungen zuständig.

Ab wann gilt eine Person als erwerbsunfähig?

Eine Person gilt dann als erwerbsunfähig, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage ist, länger als drei Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt teilzunehmen und dadurch ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten kann. Im Fall einer dauerhaften Erwerbsminderung kann eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß der §§ 41 ff. des SGB XII beantragt werden.

Welche Personen haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe?

Keinen Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben Personen, die länger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind und die Altersgrenze der Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Es besteht in diesem Fall jedoch ein Anspruch auf Leistungen des SGB II.

Darf man ein Einkommen haben, wenn man Sozialhilfeempfänger ist?

Ein Empfänger von Sozialhilfeleistungen darf ein eigenes Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben. Davon darf er jedoch maximal 202 Euro monatlich für sich behalten. Dieser Betrag entspricht in etwa 50 Prozent der ersten Regelbedarfsstufe

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