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Ratgeber 29.04.2024 Christian Schebitz

Der Elternunterhalt, was man 2024 wissen sollte.

Wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden, kann es sein, dass sie die Pflegekosten nicht mehr selbst tragen können. In diesem Fall kann das Sozialamt die Kinder zum Elternunterhalt heranziehen. Dann können die Kinder verpflichtet sein zum Lebensunterhalt ihrer Eltern beizutragen. Doch was bedeutet das genau und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und im Rahmen welcher finanziellen Möglichkeiten darf das geschehen?? In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, was Sie zum Thema Elternunterhalt wissen müssen.

Was ist Elternunterhalt?

Elternunterhalt ist eine Form der Unterhaltspflicht, die Kinder gegenüber ihren Eltern haben, wenn diese bedürftig sind. Das heißt, wenn die Eltern ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst bestreiten können, müssen die Kinder ihnen finanziell unter die Arme greifen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Eltern pflegebedürftig sind und die Kosten für die Pflege oder das Pflegeheim nicht ausreichen.

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Hier muss eine “Angemessene Unterbringung” gewährleistet werden. Allerdings muss die Bedürftigkeit zunächst mit Hilfe des eigenen Vermögens beseitigt werden. Nur das sog. “Schonvermögen” darf man behalten (§ 90 SGB XII)

Gesetzliche Grundlage für den Elternunterhalt ist § 1601 ff. BGB, in dem es heißt: “Verwandte in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet“. Das bedeutet, dass nicht nur Kinder ihren Eltern Unterhalt schulden, sondern auch Eltern ihren Kindern. Der Elternunterhalt ist also eine Art Gegenseitigkeitsprinzip.

Wie wird Elternunterhalt berechnet?

Die Berechnung des Elternunterhalts ist nicht einfach und hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass Kinder nur dann zum Elternunterhalt verpflichtet sind, wenn sie leistungsfähig sind. Das bedeutet, dass ihnen nach Abzug ihres eigenen Unterhalts und des Unterhalts ihrer Familie noch genügend Einkommen verbleiben muss, um den Elternunterhalt zu zahlen.

Der eigene Lebensbedarf der Kinder wird nach den so genannten Düsseldorfer Tabellen ermittelt, die auch für den Kindesunterhalt gelten. Dabei werden das Einkommen und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen berücksichtigt. Der Selbstbehalt der Kinder liegt je nach Einkommensgruppe zwischen 1.800 Euro und 3.240 Euro monatlich.

Der Bedarf der Eltern richtet sich nach ihrem individuellen Lebensstandard und umfasst neben den Kosten für die Pflege oder das Pflegeheim auch die Kosten für Krankenversicherung, Miete, Verpflegung und andere notwendige Ausgaben. Einkommen und Vermögen der Eltern werden ebenfalls berücksichtigt. Haben die Eltern noch eigenes Einkommen oder Vermögen, müssen sie dieses zunächst einsetzen, bevor sie von ihren Kindern Unterhalt verlangen können.

Die Höhe des Elternunterhalts ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Bedarf der Eltern und ihrem eigenen Einkommen und Vermögen. Diese Differenz wird dann auf alle unterhaltspflichtigen Kinder verteilt, wobei das Einkommen und die Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Kindes berücksichtigt werden.

Gesetzliche Verpflichtungen

Das erwachsene Kind ist verpflichtet, seine Vermögenswerte einzusetzen, solange dies seine gewohnte Lebensführung nicht erheblich einschränkt. Bestimmte Beträge, darunter auch Immobilien, können jedoch als sogenannte Schonwerte zurückgehalten werden, wenn sie beispielsweise der Altersvorsorge dienen. Dem Kind steht zudem ein monatlicher Betrag zu, der ihm zur Lebensführung dienen soll, und daher nicht für den Unterhalt verwendet werden muss. Dieser sogenannte Selbstbehalt wird gemäß der Düsseldorfer Tabelle berechnet und ist abhängig von der individuellen finanziellen Situation des Kindes. Nach dem Tod eines Pflegebedürftigen können die Kinder unter bestimmten Umständen zu Nachzahlungen verpflichtet werden, beispielsweise wenn sie von dem Verstorbenen ein Haus erben.

Welche Ausnahmen gibt es beim Elternunterhalt?

Es gibt einige Ausnahmen, in denen Kinder keinen oder nur einen reduzierten Elternunterhalt zahlen müssen. Dazu gehören folgende Fälle:

Es gibt einen leistungsfähigen Ehegatten:

  • Ehegatten sind verpflichtet sich gegenseitig Unterhalt zu geben.
  • Nur wenn der Ehegatte nicht in der Lage ist dafür einzustehen, können die Kinder in Anspruch genommen werden (§ 1607 Abs.1 BGB).

Der Ehegatte haftet stets vorrangig gegenüber anderen Verwandten (§§ 1608 Satz 1 BGB ).

Wann verwirkt der Anspruch von Ehegatten auf Unterhalt?

Aber auch der Unterhaltsanspruch gegen den Ehepartner kann in den folgenden Fällen verwirkt sein (§ 1584 Satz 1 BGB):

1. die Ehe von kurzer Dauer war; dabei ist die Zeit zu berücksichtigen, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen kann,

2. der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt,

3. der Berechtigte sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen den Verpflichteten oder einen nahen Angehörigen des Verpflichteten schuldig gemacht hat,

4. der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat,

5. der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat,

6. der Berechtigte vor der Trennung längere Zeit hindurch seine Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, gröblich verletzt hat,

7. dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt oder

8. ein anderer Grund vorliegt, der ebenso schwer wiegt wie die in den Nummern 1 bis 7 aufgeführten Gründe.

Wann müssen Kinder keinen Unterhalt für Ihr Eltern aufbringen?

Die Kinder…

  • haben ein sehr geringes Einkommen oder sind selbst bedürftig.
  • haben eine große Familie zu versorgen oder hohe Schulden abzutragen.
  • sind schwer krank oder behindert.
  • haben keinen Kontakt zu ihren Eltern oder wurden von ihnen schwer misshandelt oder vernachlässigt.
  • haben ihr Vermögen verschwendet oder weggegeben.

Diese Ausnahmen müssen jedoch im Einzelfall geprüft und begründet werden. Es empfiehlt sich daher, bei Fragen zum Elternunterhalt einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu konsultieren.

Übrigens besteht auch zwischen Großeltern und Enkeln eine entsprechende Unterhaltsverpflichtung.

Bis zu welcher Grenze haften Kinder für den Elternunterhalt?

Die maximal zu leistenden Beträge werden in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle eingegrenzt. Dort sind Mindestsätze festgelegt, welche ggf. auch erhöht werden können. So könnten z.B. auch die Kosten für ein Familienheim (Zinsen , Tilgung, Instandhaltung) usw. angerechnet werden.

Wie kann man sich gegen Elternunterhalt wehren?

Wenn Sie vom Sozialamt oder von Ihren Eltern zur Zahlung von Elternunterhalt aufgefordert werden, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie überhaupt dazu verpflichtet sind. Dazu können Sie Einsicht in die Unterlagen verlangen, aus denen sich die Bedürftigkeit der Eltern und Ihre Leistungsfähigkeit ergeben. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Unterlagen haben, können Sie diese bestreiten oder ergänzen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie keinen oder nur einen geringeren Elternunterhalt zahlen müssen, können Sie gegen den Bescheid des Sozialamtes oder gegen die Forderung Ihrer Eltern Widerspruch einlegen. Dabei sollten Sie Ihre Einwände begründen und belegen. Wenn Sie sich nicht einigen können, kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen, bei dem ein Richter über den Elternunterhalt entscheidet.

Um sich gegen den Elternunterhalt zu wehren, sollten Sie sich rechtzeitig an einen Rechtsanwalt wenden, der Sie beraten und vertreten kann. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten zu klären, Ihre Unterlagen zu prüfen und Ihre Argumente vorzubringen.

Was, wenn der Bedürftige sein Vermögen vorab verschenkt hat?

Hat der Unterhaltsberechtigte zu Lastern seine Vermögens Schenkungen vorgenommen (§ 528 BGB) so könnte es sich dabei um eine ungerechtfertigte Bereicherung handeln. Diese kann dann gem. §§ 812 ff. BGB zurückverlangt werden. So ein Anspruch isn pfändbar  un kann auch vom Träger der Sozialhilfe geltend gemacht werden.

Fazit

Elternunterhalt ist eine gesetzliche Verpflichtung der Kinder gegenüber ihren bedürftigen Eltern. Die Berechnung des Elternunterhalts ist kompliziert und hängt von vielen Faktoren ab. Es gibt aber auch Ausnahmen, in denen Kinder keinen oder nur einen reduzierten Elternunterhalt zahlen müssen. Wenn Sie vom Sozialamt oder von Ihren Eltern zur Zahlung von Elternunterhalt aufgefordert werden, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der Sie beraten und vertreten kann.

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