Ratgeber 04.09.2023 Christian R.

Die Düsseldorfer Tabelle 2025, was jetzt gilt.

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie zur Berechnung des  für Kinder und Ehepartner. Sie wird regelmäßig aktualisiert, um den veränderten Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Die Düsseldorfer Tabelle für 2025 ist ab dem 1. Januar 2025 gültig und enthält Änderungen, die es zu beachten gilt.

Was bedeutet die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein Überblick, der aufzeigt, welcher Unterhalt von einem unterhaltspflichtigen Elternteil oder Ehepartner für ein Kind oder einen Ehegatten gefordert werden kann. Sie berücksichtigt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, das Alter des Kindes, die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen und den Bedarf des Unterhaltsberechtigten.

Die Düsseldorfer Tabelle ist keine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine Empfehlung der Familiengerichte in Deutschland. In Einzelfällen kann es jedoch Abweichungen geben, wenn besondere Umstände vorliegen.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Orientierungshilfe bei der Unterhaltsberechnung.

Wie wurde die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2025 angepasst?

Der Bericht der Bundesregierung zum Existenzminimum geht davon aus, dass ein Kind im Jahr 2025 mindestens 6.600 € benötigt, um satt zu werden und angemessen leben zu können.

Im Jahr 2025 ergibt sich nach diesem Existenzminimum der Mindestbetrag, den ein Elternteil laut der Düsseldorfer Tabelle für Unterhalt zahlen muss, bevor das Kindergeld abgezogen wird. In der Altersstufe 2 (6 bis 11 Jahre) wird der Mindestunterhalt auf 554 € festgelegt.

Nach deutschem Recht beträgt der Mindestunterhalt für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren 482 €. Für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren sind es 649 €.

Das Kindergeld wird beiden Eltern jeweils zur Hälfte zugerechnet. Das liegt daran, dass in der Regel ein Elternteil das Kind betreut und somit Unterhalt leistet, während der andere Elternteil den Unterhalt mit Geldzahlungen abdeckt. Der Elternteil, der Geld zahlt, darf daher 125 € vom Kindesunterhalt abziehen, was der Hälfte des aktuellen Kindergeldes von 250 € entspricht.

Wo kann ich die Düsseldorfer Tabelle 2025 einsehen?

Die Düsseldorfer Tabelle 2025 ist auf der Webseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf  abrufbar. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Unterhaltsberechnung, wie z. B. den Kindergeldabzug, den Bedarfskontrollbetrag oder den Mangelfall.

Wie Sie Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltspflicht berechnen können, erfahren Sie dort ebenfalls.

Um Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltspflicht zu berechnen, ermitteln Sie zunächst Ihr bereinigtes Nettoeinkommen. Das ist Ihr Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und berufsbedingten Aufwendungen.

Anhand dieses bereinigten Nettoeinkommens können Sie dann Ihre Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle bestimmen. In der entsprechenden Spalte finden Sie den Unterhaltssatz für Ihr Kind oder Ihren Ehegatten.

Korrigierte Werte für 2025:

Von dem Unterhaltssatz müssen Sie gegebenenfalls das hälftige Kindergeld abziehen, das Ihnen oder dem anderen Elternteil zusteht. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 250 Euro pro Monat, für das dritte Kind 270 Euro pro Monat und für jedes weitere Kind 300 Euro pro Monat.

Wer muss Unterhalt zahlen?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie zur Berechnung des Unterhalts für minderjährige Kinder und volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch im Haushalt eines Elternteils leben. Die Tabelle berücksichtigt das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und den Bedarf des Kindes in verschiedenen Altersstufen. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Zusammenarbeit mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag regelmäßig aktualisiert.

Grundsätzlich sind beide Elternteile ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Pflege und Erziehung des Kindes (sog. Naturalunterhalt). Der andere Elternteil muss seinen Unterhalt in Form von Geldzahlungen leisten (sogenannter Barunterhalt). Die Höhe des Barunterhalts richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Der Barunterhalt kann jedoch gekürzt werden oder ganz entfallen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil ein sehr geringes Einkommen hat oder selbst bedürftig ist. In diesem Fall kann er sich auf seine Leistungsfähigkeit berufen und eine Herabsetzung oder Befreiung von der Unterhaltspflicht beantragen. Umgekehrt kann der Barunterhalt auch erhöht werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil ein sehr hohes Einkommen hat oder das Kind einen besonderen Bedarf hat, zum Beispiel wegen einer Behinderung oder einer kostenintensiven Ausbildung.

Die Düsseldorfer Tabelle ist allerdings nur eine Orientierungshilfe und kein Gesetz. Die konkrete Höhe des Unterhalts hängt immer vom Einzelfall ab und kann vom Familiengericht abweichend festgesetzt werden. Dabei werden auch andere Faktoren wie Vermögen, Schulden, Lebensverhältnisse und persönliche Umstände der Beteiligten berücksichtigt.

Die Unterhaltsfrage ist oft ein Streitpunkt zwischen getrennten oder geschiedenen Eltern. Deshalb ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, der die individuelle Situation prüfen und die besten Lösungen finden kann.

Wie wird das Kindergeld bei der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt?

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, auf die alle Eltern unabhängig von ihrem Einkommen Anspruch haben. Das Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2025 monatlich 250 Euro für das erste und zweite Kind, 270 Euro** für das dritte Kind und 300 Euro für jedes weitere Kind.

Bei der Berechnung des Unterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle wird das Kindergeld in der Regel zur Hälfte auf den Tabellenbetrag angerechnet. Das bedeutet, dass der unterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte des Kindergeldes von dem Betrag abziehen kann, den er nach der Tabelle zahlen muss. Der andere Elternteil erhält das Kindergeld ausgezahlt und kann es für den Bedarf des Kindes verwenden.

Beispiel:
Der Vater verdient 3.000 Euro netto im Monat und muss für seine sechsjährige Tochter Unterhalt zahlen. Die Mutter verdient netto 2.000 Euro im Monat und hat das Kind bei sich. Nach der Düsseldorfer Tabelle 2025 muss der Vater 554 Euro Unterhalt zahlen (Einkommensgruppe 4, Altersgruppe 6-11 Jahre). Davon kann er die Hälfte des Kindergeldes (125 Euro) abziehen, sodass er tatsächlich 429 Euro zahlen muss. Die Mutter erhält das volle Kindergeld (250 Euro) und hat somit insgesamt 679 Euro für das Kind zur Verfügung.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel wenn der unterhaltspflichtige Elternteil ein sehr hohes oder sehr niedriges Einkommen hat oder wenn das Kind einen besonderen Bedarf hat. In diesen Fällen kann das Gericht eine andere Anrechnung des Kindergeldes festlegen oder ganz darauf verzichten.

Wenn Sie Unterhalt verlangen oder zahlen, müssen Sie einige Punkte beachten:

  • Sie müssen Ihren Anspruch auf Unterhalt oder Ihre Verpflichtung zur Unterhaltung schriftlich geltend machen oder anerkennen. Eine Unterhaltsvereinbarung kann hierbei abgeschlossen oder eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
  • Darüber hinaus sollten Sie Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltspflicht regelmäßig überprüfen und anpassen, falls sich Ihre Einkommens- oder Lebensverhältnisse ändern. Hierzu können Sie eine dynamische Unterhaltsvereinbarung treffen oder eine Abänderungsklage einreichen.
  • Sie sind verpflichtet, Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltspflicht nachzuweisen. Hierfür müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen und bei Bedarf Nachweise erbringen.
  • Sie müssen Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltspflicht fristgerecht geltend machen oder zahlen. Hierfür müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen und bei Bedarf Nachweise erbringen.
  • Sie müssen Ihren Unterhaltsanspruch oder Ihre Unterhaltspflicht fristgerecht geltend machen oder zahlen. Hierbei gilt es, die gesetzlichen Fristen und Verjährungsregeln zu beachten.

Wo kann ich Unterhaltsfragen klären lassen?

Wenn Sie Fragen zum Unterhalt haben, wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Familienrecht. Dieser unterstützt Sie bei der Berechnung, Geltendmachung, Anerkennung, Anpassung oder Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche oder Ihrer Unterhaltspflicht.

Eine kostenlose Ersteinschätzung steht Ihnen zudem auf dieser Webseite zur Verfügung. Hier finden Sie auch aktuelle Rechtsnews zum Thema Unterhalt und Familienrecht.


Die Düsseldorfer Tabelle wurde erstmals im Jahre 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf eingeführt. Sie dient seitdem bundesweit als Maßstab zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen. Die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm, sowie die Unterhaltskommission der Deutschen Familiengerichtstage e.V. entscheiden über die in der Tabelle angegeben Werte unter Berücksichtigung einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

Faktoren zur Ermittlung des Unterhalts

In der Düsseldorfer Tabelle werden die Ansprüche auf Unterhalt nach zweierlei Faktoren berechnet. Einerseits ist das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von großer Bedeutung. Hierbei wird man je nach Einkommen in eine von zehn Kategorien eingeteilt. Aber der Unterhaltsanspruch richtet sich auch nach dem Alter der betroffenen Kinder.

Anrechnung des Kindergeldes

Bei den Werten in der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich nicht um die tatsächlichen Auszahlungsbeträge des Kindesunterhalts. Das Kindergeld darf teilweise an den Unterhalt angerechnet werden. Hierzu wird die Hälfte des Betrages des Kindergeldes von dem Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle abgezogen.

Normalfall

Die Düsseldorfer Tabelle geht von dem sogenannten Normalfall aus. Dieser tritt ein, wenn der Unterhaltspflichtige zwei Personen gegenüber Unterhalt leisten muss. Dies können beispielsweise zwei Kinder oder auch ein Kind und der Ex-Ehepartner sein. Wenn der Unterhaltspflichtige nur für eine Person Unterhalt entrichten muss, so wird er eine Einkommensstufe nach oben verschoben. Wenn er jedoch für mehr als zwei Personen Unterhalt bezahlen muss, so wird er, pro extra Person, eine Stufe nach unten geschoben.

Prozentsatz

In der vorletzten Spalte der Düsseldorfer Tabelle befindet sich ein Prozentsatz. Dieser dient zur Berechnung der in der Tabelle angegebenen Unterhaltswerte. In der ersten Einkommensstufe beträgt der Prozentsatz 100%. Dann wird er bei jeder Einkommensstufe erhöht und so werden dann die Unterhaltspflichten berechnet.

Bedarfskontrollbetrag

Dieser Betrag soll für eine angemessene Verteilung des Geldes zwischen Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigtem sorgen. Wenn der Bedarfskontrollbetrag also aufgrund vieler Unterhaltsforderungen unterschritten wird, so wird der Unterhaltspflichtige in die nächst geringere Gehaltsstufe geschoben, sodass der Betrag eingehalten wird.

Ehegattenunterhalt

Im Zuge der Düsseldorfer Tabelle werden vom Oberlandesgericht Düsseldorf auch Richtlinien für den Ehegattenunterhalt ausgesprochen. Wenn der Unterhaltsberechtigte kein Einkommen hat, so stehen ihm meist drei Siebtel des Nettoeinkommens seines Partners zu. Auch hier gelten der Bedarfskontrollbetrag und die Regelungen zum Selbstbehalt. Für erwerbstätige Unterhaltsberechtigte gelten andere Richtlinien. Lesen Sie mehr hierzu auf unserer Themenseite zum Thema Ehegattenunterhalt. (Link einfügen)

Die Düsseldorfer Tabelle

 

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Familienrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive