Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Schonvermögen bei Betreuung

Schonvermögen bei Betreuung

Sofern ein Betreuter nicht über die erforderlichen Einkünfte und ausreichendes Vermögen für die Vergütung eines für ihn eingesetzten Berufsbetreuers verfügt, trägt die Staatskasse die Kosten der Betreuung.
Bei der Bemessung des einzusetzenden Einkommens ist grundsätzlich von einem Schonvermögen von 4500 DM auszugehen, das dem Betreuten in jedem Fall verbleiben muss.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Schonvermögen bei Betreuung erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Beschluss des BayObLG vom 23.11.2000; Az.: 3 Z BR 320/00

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€