Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Muslima mit oder ohne Niqab Autofahren darf. Der Niqab ist ein vor allem von muslimischen Frauen getragener Gesichtsschleier. Mit dieser Frage beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Niqab am Steuer
Wie sah der Sachverhalt aus? Eine Muslimin wollte mit einer Niqab Autofahren. Die Niqab ist ein Kopf-Schultertuch, das den gesamten Kopf- und Halsbereich verdeckt. Dabei lässt die Niqab auch nur einen Sehschlitz für die Augen frei. Die Frau wollte während jeder Autofahrt eine solche Niqab tragen. Dabei scheiterte Sie mit ihrem Antrag vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Nach Ansicht des Gerichts gebiete die Religionsfreiheit nicht, eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot zu erteilen, so das Verwaltungsgericht im Eilverfahren (Beschl. v. 26.11.2020, Az. 6 L 2150/20).
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Gem. §23 Absatz 4 Satz 1 StVO muss das Gesicht während der Fahrt erkennbar sein. Die Muslima hatte bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, ihr den Niqab am Steuer ausnahmsweise zu erlauben. Die Bezirksregierung lehnte dies jedoch ab.
Steht die Glaubensfreiheit im Weg?
Wie sah dies das VG? Zunächst ist das Verhüllungs- und Verdeckungsverbot mit dem Grundrecht der Glaubensfreiheit vereinbar. Durch das Verbot des Niqab-Tragens am Steuer ist die Glaubensfreiheit nur in einem Randbereich betroffen. Den Schutz, den der Niqab der Trägerin bieten solle, werde von einem geschlossenen Kraftfahrzeug „bereits weitgehend gewährleistet“, da es als „eine Art privater Schutzraum in der Öffentlichkeit“ wirke. Nach Ansicht des Gerichts sei die Fahrerei durch das Fahrzeug bereits weitgehend davor geschützt, dass Dritte sich in einer Weise näherten, die sie als unsittlich empfinden könnte. Die Frau müsse zum Schutz der Verkehrssicherheit hinnehmen, dass ihr Gesicht durch die Scheiben des Wagens von außen sichtbar bleiben muss.
Weiterhin fügte das Verwaltungsgericht hinzu, dass das unverdeckte Gesicht den Behörden nicht ermögliche, Verkehrsverstöße wirksam zu ahnden. Liegt ein Fall des verhüllten Gesichts vor, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Verkehrsverstöße, wie beispielsweise bei einem Blitzerfoto, nicht verfolgt werden können. Laut Gericht gefährde dies die Verkehrssicherheit, vor allem aber Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Zudem könnte der Niqab die Rundumsicht der Fahrerin sicherheitsgefährdend eingeschränkt werden, wenn es während der Fahrt verrutschen würde. Es beeinträchtige außerdem die nonverbale Kommunikation durch Mimik und Lippenbewegungen, die im Straßenverkehr nötig sei.
Quelle:
VG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2020, Az. 6 L 2150/20
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