Jeder kennt das Schild „Parkverbot an Werktagen“. Oft gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen, Park- und Halteverbote nur zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Werktagen. Aber was heißt „nur an Werktagen“? Wer ein Knöllchen vermeiden will, fragt sich, ob der Samstag auch als Werktag zählt. Gilt dann ein Parkverbot? Dieser Beitrag wird Aufschluss zu dieser Frage geben. Weiterhin klären wir auf, welche Strafen oder Bußgelder bei Verstößen drohen!
Halt- und Parkverbot
Parken und Halten ist in Großstädten oft schwierig. Dieses Problem stellt sich aber gerade samstags. Viele wollen shoppen gehen oder abends etwas leckeres essen. Darf man aber sein Auto am Samstag, in dem ein Parkverbot besteht, parken, wenn es mit dem Schild „werktags von 8-16 Uhr“ versehen ist?
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Parkverbot am Werktag: Gilt das auch samstags? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Nach dem Gesetzgeber versteht man den Werktag normalerweise von Montag bis Samstag. Ausgenommen davon sind Sonntage und gesetzliche Feiertage, welche nicht unter den Begriff Werktag fallen. Auch der BGH sieht das so. Die Begründung ergibt sich unter anderem mit der Definition aus dem Bundesurlaubsgesetz: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“ (Urteil vom 27.4.2005, Az.: VIII ZR 206/04).
Stellt jemand sein Auto in einem Halteverbot oder Parkverbot an einem Samstag ab, begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Knöllchen rechnen. Weiterhin besteht die Gefahr, dass das Auto abgeschleppt wird.
Samstag als Werktag – Daher Parkverbot?
Der Samstag zählt als Werktag. Dazu folgendes Beispiel aus der Rechtsprechung für Sie: Ein Autofahrer war samstags auf einer Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 148 km/h unterwegs, obwohl die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 100 km/h lag. Dabei war die Begrenzung durch ein Schild mit dem Zusatz „werktags von 7 – 20 Uhr“ mitgeteilt worden.
Nach Ansicht des OLG Hamm handelt es sich beim Samstag um einen Werktag nach allgemeinem Sprachgebrauch. Daher war das Bußgeld i.H.v. 100€ und ein Monat Fahrverbot gerechtfertigt (OLG Hamm, Beschluss vom 7.3.2001, Az. 2 Ss OWi 127/01).
Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitung?
Hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen Autofahrer besonders vorsichtig sein. Die Grenze zum Fahrverbot ist aufgrund des neuen Bußgeldkatalogs nun schnell erreicht. Ein Fahrverbot wird fällig, wenn die Geschwindigkeit innerorts 31 km/h und außerorts 41 km/h überschritten wird.
Der neue Bußgeldkatalog – Welche allgemeine Strafen drohen?
Wer innerorts mit 16 oder 20 km/h geblitzt wird, zahlt statt 35 Euro bald 70 Euro. |
Stellt ein Fahrer sein Auto im Allgemeinen Halte- oder Parkverbot ab, werden künftig 55 Euro statt bis zu 15 Euro fällig. |
Wer innerorts mit etwa 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h unterwegs ist, zahlt demnächst 400 Euro statt 200 Euro |
Parkt jemand unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro statt wie bisher 35 Euro rechnen. |
Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie gar missbraucht, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. |
Nutzt jemand Gehwege oder Radwege vorschriftswidrig, so drohen 100 Euro anstatt 25 Euro. |
Verursacht jemand unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen liegt die Strafe bei mittlerweile 100 Euro, vorher lag sie bei 20 Euro. |
Parkt ein Fahrzeughalter eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zu oder behindert ein Rettungsfahrzeug, muss mit knapp 100 Euro Bußgeld rechnen. |
Parkt jemand unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge muss mit einem Bußgeld von 55 Euro gerechnet werden. |
Parkt jemand unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge muss mit einem Bußgeld von 55 Euro gerechnet werden. |
Welche Strafen drohen beim PKW im Fahrverbot?
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
an einem der folgenden Orte geparkt: – weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung – im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten – vor einem abgesenkten Bordstein – in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen – außerorts auf einer Vorfahrtsstraße – über Schachtdeckeln – innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot |
10 € | |
… mit Behinderung | 15 € | |
… über 3 Stunden | 20 € | |
… über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: – näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt – auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen – nicht am rechten Fahrbahnrand |
15 € | |
… mit Behinderung | 25 € | |
… über 1 Stunde | 25 € | |
… über 1 Stunde mit Behinderung | 35 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: – auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor – im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone – innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot – innerhalb eines Kreisverkehrs – im Bereich von Taxiständen – links von der Fahrbahnbegrenzung – näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder „Vorfahrt gewähren“-Schild und dieses dadurch verdeckt (daher Parkverbot) |
25 € | |
… mit Behinderung | 40 € | |
… über 1 Stunde | 40 € | |
… über 1 Stunde mit Behinderung | 50 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: – enge oder unübersichtliche Straßenstellen – im Bereich einer scharfen Kurve |
35 € | |
… mit Behinderung | 55 € | |
… über 1 Stunde | 55 € | |
… über 1 Stunde mit Behinderung | 55 € | |
… dadurch war die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet | 100 € | 1 |
an einem der folgenden Orte geparkt: – auf einer Verkehrsinsel – auf einem Grünstreifen – auf dem Seitenstreifen – auf einer Fahrradstraße |
55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | |
… mit Gefährdung | 80 € | |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | |
… über 1 Stunde | 70 € | |
… über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | |
vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | |
… dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | 1 |
in zweiter Reihe geparkt | 55 € | |
… mit Behinderung | 80 € | 1 |
… mit Gefährdung | 90 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 |
… länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
… länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
… über 1 Stunde | 70 € | 1 |
… über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
bei erlaubtem Gehwegparken: – nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt bzw. – in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg zum Parken genutzt |
55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
… über 1 Stunde | 70 € | 1 |
… über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um … | ||
… bis zu 30 Minuten | 20 € | |
… bis zu 1 Stunde | 25 € | |
… bis zu 2 Stunden | 30 € | |
… bis zu 3 Stunden | 35 € | |
… über 3 Stunden | 40 € | |
in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw)geparkt | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | |
… über 3 Stunden | 70 € | |
im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | |
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
… mit Gefährdung | 85 € | 1 |
… mit Sachbeschädigung | 105 € | 1 |
unzulässig auf einem Bussonderfahrstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt geparkt | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | |
… mit Gefährdung | 80 € | |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | |
… über 3 Stunden | 70 € | |
… über 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | |
… über 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
… über 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € | |
unzulässig auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeugegeparkt | 55 € |
Das könnte Sie auch interessieren:
Geblitzt auf dem Weg ins Krankenhaus
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.