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Rechtsnews 16.08.2024 Alex Clodo

Parkverbot am Werktag: Gilt das auch samstags?

Jeder kennt das Schild „Parkverbot an Werktagen“. Oft gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen, Park- und Halteverbote nur zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Werktagen. Aber was heißt „nur an Werktagen“? Wer ein Knöllchen vermeiden will, fragt sich, ob der Samstag auch als Werktag zählt. Gilt dann ein Parkverbot? Dieser Beitrag wird Aufschluss zu dieser Frage geben. Weiterhin klären wir auf, welche Strafen oder Bußgelder bei Verstößen drohen!

Halt- und Parkverbot

Parken und Halten ist in Großstädten oft schwierig. Dieses Problem stellt sich aber gerade samstags. Viele wollen shoppen gehen oder abends etwas leckeres essen. Darf man aber sein Auto am Samstag, in dem ein Parkverbot besteht, parken, wenn es mit dem Schild „werktags von 8-16 Uhr“ versehen ist?

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Nach dem Gesetzgeber versteht man den Werktag normalerweise von Montag bis Samstag. Ausgenommen davon sind Sonntage und gesetzliche Feiertage, welche nicht unter den Begriff Werktag fallen. Auch der BGH sieht das so.  Die Begründung ergibt sich unter anderem mit der Definition aus dem Bundesurlaubsgesetz: „Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“ (Urteil vom 27.4.2005, Az.: VIII ZR 206/04).

Stellt jemand sein Auto in einem Halteverbot oder Parkverbot an einem Samstag ab, begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Knöllchen rechnen. Weiterhin besteht die Gefahr, dass das Auto abgeschleppt wird.

Samstag als Werktag – Daher Parkverbot?

Der Samstag zählt als Werktag. Dazu folgendes Beispiel aus der Rechtsprechung für Sie: Ein Autofahrer war samstags auf einer Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 148 km/h unterwegs, obwohl die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 100 km/h lag. Dabei war die Begrenzung durch ein Schild mit dem Zusatz „werktags von 7 – 20 Uhr“ mitgeteilt worden.

Nach Ansicht des OLG Hamm handelt es sich beim Samstag um einen Werktag nach allgemeinem Sprachgebrauch. Daher war das Bußgeld i.H.v. 100€ und ein Monat Fahrverbot gerechtfertigt (OLG Hamm, Beschluss vom 7.3.2001, Az. 2 Ss OWi 127/01).

Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitung?

Hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen Autofahrer besonders vorsichtig sein. Die Grenze zum Fahrverbot ist aufgrund des neuen Bußgeldkatalogs nun schnell erreicht. Ein Fahrverbot wird fällig, wenn die Geschwindigkeit innerorts 31 km/h und außerorts 41 km/h überschritten wird.

Der neue Bußgeldkatalog – Welche allgemeine Strafen drohen?

Wer innerorts mit 16 oder 20 km/h geblitzt wird, zahlt statt 35 Euro bald 70 Euro.
Stellt ein Fahrer sein Auto im Allgemeinen Halte- oder Parkverbot ab, werden künftig 55 Euro statt bis zu 15 Euro fällig.
Wer innerorts mit etwa 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h unterwegs ist, zahlt demnächst 400 Euro statt 200 Euro
Parkt jemand unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro statt wie bisher 35 Euro rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie gar missbraucht, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Nutzt jemand Gehwege oder Radwege vorschriftswidrig, so drohen 100 Euro anstatt 25 Euro.
Verursacht jemand unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigungen liegt die Strafe bei mittlerweile 100 Euro, vorher lag sie bei 20 Euro.
Parkt ein Fahrzeughalter eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zu oder behindert ein Rettungsfahrzeug, muss mit knapp 100 Euro Bußgeld rechnen.
Parkt jemand unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge muss mit einem Bußgeld von 55 Euro gerechnet werden.
Parkt jemand unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge muss mit einem Bußgeld von 55 Euro gerechnet werden.

Welche Strafen drohen beim PKW im Fahrverbot?

Beschreibung Buß­geld Punk­te
an einem der folgen­den Orte geparkt:
– weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung
– im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten
– vor einem abge­senkten Bord­stein
– in verkehrs­beruh­igten Berei­chen außer­halb der gekenn­zeich­neten Park­flächen
– außer­orts auf einer Vor­fahrts­straße
– über Schacht­­deckeln
– innerhalb der Grenz­mar­kie­rung für ein Park­ver­bot
10 €
… mit Behin­derung 15 €
… über 3 Stunden 20 €
… über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €
an einem der folgenden Orte geparkt:
– näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
– auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen
– nicht am rechten Fahr­bahn­rand
15 €
… mit Behin­derung 25 €
… über 1 Stunde 25 €
… über 1 Stunde mit Behin­­derung 35 €
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
– auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen bzw. weniger als 5 Meter davor
– im abso­luten/einge­schränkten Halte­verbot oder einer Halte­verbots­zone
– inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­verbot
– innerhalb eines Kreis­verkehrs
– im Bereich von Taxi­­­ständen
– links von der Fahr­bahn­begren­zung
– näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder „Vorfahrt gewähren“-Schild und dieses dadurch verdeckt (daher Parkverbot)
25 €
… mit Behin­derung 40 €
… über 1 Stunde 40 €
… über 1 Stunde mit Behin­­derung 50 €
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
– enge oder unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen
– im Bereich einer scharfen Kurve
35 €
… mit Behin­derung 55 €
… über 1 Stunde 55 €
… über 1 Stunde mit Behin­­derung 55 €
… dadurch war die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet 100 € 1
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
– auf einer Ver­kehrs­insel
– auf einem Grün­streifen
– auf dem Seiten­streifen
– auf einer Fahr­rad­straße
55 €
… mit Behin­derung 70 €
… mit Gefähr­dung 80 €
… mit Sachbe­schädigung 100 €
… über 1 Stunde 70 €
… über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €
vor oder in einer Feuer­­wehrzu­­fahrt geparkt 55 €
… dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert 100 € 1
in zweiter Reihe geparkt 55 €
… mit Behin­derung 80 € 1
… mit Gefähr­dung 90 € 1
… mit Sachbe­schädigung 110 € 1
… länger als 15 Minuten 85 € 1
… länger als 15 Minuten mit Behin­derung 90 € 1
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt 55 €
… mit Behin­derung 70 € 1
… mit Gefähr­dung 80 € 1
… mit Sachbe­schädigung 100 € 1
… über 1 Stunde 70 € 1
… über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 € 1
bei erlaubtem Gehweg­­parken:
– nicht den rechten Geh­­weg zum Parken genutzt bzw.
– in einer Ein­­bahn­­straße nicht den Geh­­weg zum Parken genutzt
55 €
… mit Behin­derung 70 € 1
… mit Gefähr­dung 80 € 1
… mit Sachbe­schädigung 100 € 1
… über 1 Stunde 70 € 1
… über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 € 1
ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um …
… bis zu 30 Mi­nu­ten 20 €
… bis zu 1 Stun­de 25 €
… bis zu 2 Stun­den 30 €
… bis zu 3 Stun­den 35 €
… über 3 Stun­den 40 €
in Fuß­­gänger­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (Pkw)geparkt 55 €
… mit Behin­derung 70 €
… über 3 Stunden 70 €
im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt 55 €
… mit Behin­derung 70 €
auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt 70 € 1
… mit Gefähr­dung 85 € 1
… mit Sachbe­schädigung 105 € 1
unzulässig auf einem Bus­sonder­fahr­streifen oder weniger als 15 Meter von einem Halt­estellenschild entfernt geparkt 55 €
… mit Behin­derung 70 €
… mit Gefähr­dung 80 €
… mit Sachbe­schädigung 100 €
… über 3 Stun­den 70 €
… über 3 Stunden mit Behin­­derung 80 €
… über 3 Stunden mit Gefähr­dung 80 €
… über 3 Stunden mit Sachbe­schädigung 100 €
unzulässig auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt 55 €
unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt 55 €
unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeugegeparkt 55 €

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