Rechtsnews 28.09.2020

Die geeignete Winterbereifung

Bald ist es wieder soweit: Die Winterreifen müssen auf die Autos gezogen werden. Doch welche Regelungen müssen Autofahrer in der Bundesrepublik beachten?

Wann müssen die Winterreifen drauf ?

In Deutschland gilt eine “situative Winterreifenpflicht“. Seit Mai 2006 gilt demnach laut § 2 Abs. 3 a StVO: “Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.” Die generelle Winterreifenpflicht ist somit aufgehoben und auch die Bauernregel “von O bis O (Oktober bis Ostern)” ist eher eine ungefähre Richtlinie denn eine gesetzliche Regelung. Allerdings ist es empfehlenswert, bei unklarer Witterungslage und vor allem bei nasskaltem Wetter Winterreifen aufzuziehen, da laut Bundesverkehrsministerium die Reifen geeignet sind, die technisch wirksam sind. Und technisch wirksam sind bei Eis, Schnee oder Matsch nur die Winterreifen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Die geeignete Winterbereifung erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Der richtige Reifen

Der ADAC empfiehlt als “technisch wirksame” Winterreifen nur unbeschadete Reifen von mindesten 4 Millimeter Profil. Ob Sie einen Winterreifen besitzen, erkennen Sie am Schneeflocken-Zeichen. Diesem Zeichen liegt ein sogenannter Traktionstest aus den USA zugrunde. Und auch die europäische Reifenindustrie kennzeichnet wintertaugliche Reifen mit diesem Symbol. Auch Reifen mit der Kennzeichnung “M+S” gelten als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind. Die Winterreifenpflicht gilt im Übrigen nur dann als erfüllt, wenn auf allen vier Rädern geeignete Reifen montiert sind.

Bußgelder

  • Ungeeignete Bereifung wird mit einem Bußgeld von bis zu 60€ geahndet. Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei Behinderung anderer drohen 80€ Strafe.
  • §23, Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass der Fahrer bei Fahrtantritt freie Sicht hat. Dies bedeutet, dass Schnee und Eis nicht nur von Front- und Heckscheibe, sondern ebenso von den Seitenspiegeln entfernt werden sollte. Auch das Dach sollte schneefrei sein. Andernfalls drohen Verwarnungsgelder. Ist die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt, drohen sogar drei Punkte im Flensburger Zentralregister.
  • Fehlendes Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage kann ebenfalls mit Bußgeldern geahndet werden.

Außnahmeregelungen

Von der situativen Winterreifenpflicht, welche in der gesamten Bundesrepublik und damit auch für ausländische PKW gilt, sind allerdings auch einige Kraftfahrzeuge befreit. Zu diesen zählen unter anderem einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder), Nutzfahrzeuge der Land- und Fortwirtschaft und Spezialfahrzeuge, die für die bauartbedingt keine Reifen der gängigen Kategorien verfügbar sind. Auch diese Fahrzeuge dürfen allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Sommerreifen fahren.

Versicherung

Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, kann dies zu erheblichen Leistungskürzungen der Kaskoversicherung führen, da Versicherungen dies häufig als grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Fahrers auslegen. Für Schäden an fremden Fahrzeugen und Personen kommt im Normalfall jedoch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf, sofern das Auto die witterungsbedingten richtigen Reifen trägt. Im Falle eines Unfalles riskiert der Fahrer allerdings eine Mithaftung, wenn er z.B. auf Fahrfehler anderer nicht optimal reagieren konnte, weil er Sommerreifen am Auto hat. Doch auch in Bezug auf die Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen trotz winterlichen Wetterbedingungen erhebliche Auswirkungen, da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann.

Es erscheint daher sinnvoll das Auto im Zweifel über das Wetter stehen zu lassen. Wer sich den Stress des halbjährlichen Reifenwechsels sparen möchte kann außerdem auf Ganzjahresreifen umsteigen. Diese sollten allerdings den gleichen Normen entsprechen wie die Winterreifen.

Sie benötigen rechtlichen Beistand oder möchten sich unverbindlich über Ihre rechte und Ansprüche beraten lassen? Auf rechtsanwalt.com finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe!

Folgende Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Recht im Herbst

Vorsicht Herbstlaub!

Im Rückstau gilt erhöhte Vorsicht

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€