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Rechtsnews 30.09.2023 Alex Clodo

Sicherheitskontrolle: Entschädigung wegen Verspätung an der SiKo?

Entschädigungsfragen gibt es in juristischen Themen oft. Die Sicherheitskontrolle ist ein wichtiger Bestandteil der Reisevorbereitung, um die Sicherheit aller Passagiere und des Flugpersonals zu gewährleisten. Fliegen wird immer beliebter. Gerade nach der Corona Krise schnellen die Passagierzahlen in die Höhe. Aber um zu Fliegen, muss man an den Flughafen und durch die Sicherheitskontrolle. Doch was passiert, wenn man durch eine lange Wartezeit an der Sicherheitskontrolle seinen Flug verpasst oder verspätet ist? Hat man Anspruch auf eine Entschädigung oder eine Umbuchung? In diesem Artikel werden einige Fragen zu diesem Thema beantwortet.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Sicherheitskontrolle?

Die Sicherheitskontrolle wird von den Flughafenbetreibern durchgeführt, die dafür verantwortlich sind, dass die nationalen und internationalen Vorschriften eingehalten werden. Die Flughafenbetreiber sind dabei an die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt gebunden, die unter anderem die Anforderungen an die Sicherheitskontrollen festlegt. Die Flughafenbetreiber müssen dabei sicherstellen, dass die Sicherheitskontrollen effizient und ohne Diskriminierung durchgeführt werden.

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Wie lange darf die Wartezeit an der Sicherheitskontrolle sein?

Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie lange die Wartezeit an der Sicherheitskontrolle sein darf. Allerdings müssen die Flughafenbetreiber dafür sorgen, dass die Wartezeit so kurz wie möglich gehalten wird und dass die Passagiere rechtzeitig zu ihrem Abflug gelangen können. Die Fluggesellschaften empfehlen daher, mindestens zwei Stunden vor dem Abflug am Flughafen zu sein, um genügend Zeit für die Sicherheitskontrolle und das Boarding zu haben.

Was kann man tun, wenn man durch eine lange Wartezeit an der Sicherheitskontrolle seinen Flug verpasst oder verspätet ist?

Wenn man durch eine lange Wartezeit an der Sicherheitskontrolle seinen Flug verpasst oder verspätet ist, sollte man sich zunächst an die Fluggesellschaft wenden, um eine Umbuchung oder eine Erstattung des Flugpreises zu beantragen. Die Fluggesellschaft ist jedoch nicht verpflichtet, eine solche Leistung zu erbringen, wenn sie nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung oder den Ausfall des Fluges zu vermeiden oder zu minimieren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Verspätung oder der Ausfall auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, wie zum Beispiel Streiks, Unwetter oder terroristische Angriffe.

Hat man Anspruch auf eine Entschädigung von dem Flughafenbetreiber?

Wenn man durch eine lange Wartezeit an der Sicherheitskontrolle seinen Flug verpasst oder verspätet ist, kann man unter Umständen auch eine Entschädigung von dem Flughafenbetreiber verlangen. Dies setzt jedoch voraus, dass man nachweisen kann, dass der Flughafenbetreiber seine Pflichten aus dem Vertrag über die Nutzung der Flughafenanlagen verletzt hat. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Flughafenbetreiber nicht genügend Personal oder Geräte für die Sicherheitskontrolle bereitgestellt hat oder wenn er die Passagiere nicht ausreichend über die Wartezeiten informiert hat. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Schaden, den der Passagier erlitten hat, wie zum Beispiel zusätzliche Reisekosten oder entgangene Urlaubsfreuden.

Wie kann man eine Entschädigung von dem Flughafenbetreiber geltend machen?

Wenn man eine Entschädigung von dem Flughafenbetreiber geltend machen möchte, sollte man zunächst den Sachverhalt schriftlich dokumentieren und dem Flughafenbetreiber eine Frist zur Stellungnahme setzen. Wenn der Flughafenbetreiber nicht reagiert oder die Forderung ablehnt, kann man sich an eine Schlichtungsstelle wenden, die versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn dies nicht erfolgreich ist, kann man auch einen Rechtsanwalt einschalten und eine Klage vor dem zuständigen Gericht einreichen. Dabei sollte man jedoch die Kosten und Risiken eines Rechtsstreits abwägen und sich über die Erfolgsaussichten beraten lassen.

Beachten Sie immer, dass es in der Theorie meist einen Anspruch gibt. Dieser Anspruch muss dann aber auch gerichtlich durchgesetzt werden. Das gelingt jedoch nicht immer.

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