Rechtsnews 14.04.2022 Alex Clodo

Entschädigung für Fluggäste

Endlich kann wieder verreist werden. Des Deutschen liebstes Hobby ist endlich wieder möglich. Fast alle Corona-Maßnahmen wurden aufgehoben und auch im Ausland hat sich die Lage entspannt. Da viele Deutsche nicht in der Heimat bleiben wollen, nehmen sie den nächstgelegenen Flughafen und treten dort ihre Reise an. Aber auch dort kann es stressig werden. Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden, ob ein Flug, der um mehr als eine Stunde nach vorn gelegt wird, als annulliert gilt. Sollte dieser Fall gegeben sein, besteht dann auch Anspruch auf Entschädigung?

Flug wurde nach vorne verlegt

Im vorliegenden Fall hatte der klagende Familienvater 2018 beim Sommerurlaub doppelt Pech. Corona gab es zu dieser Zeit noch nicht, dafür andere Probleme. Der Hinflug des Vaters hatte eine Verspätung von mehr als drei Stunden, ausgehend von den Flugzeiten in der Reisebestätigung, die das Reisebüro dem klagenden Familienvater für alle Familienmitglieder ausgehändigt hatte. Dann wurde sein Rückflug um mehr als eine Stunde vorverlegt. Dies sorgte dann für Ärger. Steht dem Vater ein Entschädigungsanspruch zu?

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Entschädigung für Fluggäste erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Entschädigung bei unverlässlichen Reiseauskünften

Im Fall entschied das Landgericht Düsseldorf, dass der Reisende sich grundsätzlich auf die Flugzeiten verlassen darf, die das Reisebüro ihm in der Reisebestätigung mitteilt, wenn diese den Anschein erwecken, verbindlich zu sein. Ausgehend von diesen Flugzeiten wird die Verspätung bzw. Vorverlegung berechnet, ausgehend von diesen Flugzeiten kann der Reisende von der Fluggesellschaft Entschädigung verlangen. Es ist dabei jedoch unerheblich, ob die Fluggesellschaft die Reisezeiten auch gegenüber dem Reisebüro bestätigt hat. Der Kläger hat einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 3.200 Euro.

Vorige EuGH-Entscheidung

Bevor der Fall vor das Landgericht Düsseldorf gelangte hatte das LG schon den Europäischen Gerichtshof in Luxembourg zu mehreren Rechtsfragen angerufen (C-146/20, C-188/20, C-196/20 und C-270/20). Der EuGH hatte auf die Vorlageentscheidung vom 06.04.2020 unter anderem entschieden, dass ein Flug als “annulliert” zu betrachten ist, wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen ihn um mehr als eine Stunde vorverlegt und dass eine vom Reiseunternehmen ausgestellte Buchungsbestätigung für die Flüge einer Bestätigung durch die Fluggesellschaft gleich steht.

Das Urteil ist rechtskräftig. Das Landgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

EuGH-Entscheidung zu booking.com

BVerfG-Entscheidung zum Beherbergungsverbot während des Lockdowns

Reisemangel wegen Nichtanlaufen eines Hafens bei Kreuzfahrt?

Quelle:

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2022 – 22 S 352/19

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€