In den letzten Jahren haben sich immer mehr Menschen an Protestaktionen gegen den Klimawandel beteiligt, die teilweise auch zivilen Ungehorsam beinhalten. Eine solche Form des Protests ist das der sogenannte Klimaklebern, bei dem sich Aktivisten mit Klebstoff an öffentlichen Orten oder Objekten festkleben, um auf die Dringlichkeit des Klimaschutzes aufmerksam zu machen.
Doch ist diese Aktion legal oder handelt es sich dabei um eine Straftat? In diesem Blogbeitrag wollen wir diese Frage aus juristischer Sicht beleuchten und einige Tipps für Betroffene geben.
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Klimakleber – Welche Strafen können drohen? erhalten
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Ist das Festkleben auf Straßen strafbar?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, wie die konkrete Situation aussieht, in der das Klimakleben stattfindet. Grundsätzlich gilt, dass jeder Mensch das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern und sich friedlich zu versammeln, wie es in Artikel 5 und 8 des Grundgesetzes verankert ist.
Diese Grundrechte sind jedoch nicht schrankenlos, sondern können durch andere Gesetze eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, der Rechte anderer oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.
Das bedeutet, dass das Klimakleben nicht per se verboten ist, sondern nur dann, wenn es andere Rechtsgüter verletzt oder gefährdet. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Klimakleben den Verkehr behindert, Sachbeschädigung verursacht, den Hausfrieden stört oder eine Nötigung darstellt.
In diesen Fällen können die Klimakleber mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen, je nach Schwere der Tat und den Umständen des Einzelfalls.
Welche Risiken gehen Klimakleber ein?
Wenn man sich entscheidet, an einer Klimaklebe-Aktion teilzunehmen, sollte man sich bewusst sein, dass man damit ein Risiko eingeht, strafrechtlich belangt zu werden. Daher ist es ratsam, sich vorher gut zu informieren, welche rechtlichen Folgen das Festkleben auf Straßen haben kann und welche Rechte und Pflichten man als Beschuldigter hat.
Außerdem sollte man darauf achten, keine Gewalt anzuwenden oder zu provozieren und sich kooperativ gegenüber den Behörden zu verhalten.
Wenn man hingegen von einer Klimaklebe-Aktion betroffen ist, zum Beispiel als Eigentümer eines Objekts, an dem sich jemand festgeklebt hat, oder als Verkehrsteilnehmer, der durch die Aktion behindert wird, hat man ebenfalls bestimmte Rechte und Pflichten.
Zum einen kann man von den Klimaklebern verlangen, dass sie ihre Aktion beenden und sich entfernen, wenn sie dadurch einen Schaden verursachen oder eine Gefahr darstellen. Zum anderen kann man auch Schadensersatz oder eine Strafanzeige gegen die Klimakleber stellen, wenn sie sich weigern oder wenn sie bereits einen Schaden angerichtet haben.
Welche Gesetze sind für das Klimakleben relevant?
Um einen Überblick über die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen des Klimaklebens zu bekommen, haben wir hier einige Gesetze aufgelistet, die in diesem Zusammenhang relevant sein können:
– § 240 StGB (Nötigung): Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
– § 242 StGB (Diebstahl): Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
– § 303 StGB (Sachbeschädigung): Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
– § 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr): Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder Verkehrssignale verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
– § 123 StGB (Hausfriedensbruch): Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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