Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die verhindern soll, dass die Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu stark steigen. Sie gilt seit 2015 in bestimmten Gebieten, die von den Bundesländern festgelegt werden. Die Mietpreisbremse beschränkt die Miethöhe bei der Neu- oder Wiedervermietung von Wohnungen auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt nur für bestehende Wohnungen, nicht für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen. Sie gilt auch nicht für möblierte Wohnungen oder Staffelmieten. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in der Regel durch einen Mietspiegel ermittelt, der die durchschnittlichen Mieten für vergleichbare Wohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil davon angibt. Wenn kein Mietspiegel vorhanden ist, kann die Vergleichsmiete auch durch ein Sachverständigengutachten oder durch drei Vergleichswohnungen bestimmt werden. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird nach der gesetzlichen Definition aus den üblichen Entgelten gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind.
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Die Bremse, die die Mieten in bezahlbarem Umfang halten soll, gilt nur bei der Neu- oder Wiedervermietung einer Wohnung, nicht bei bestehenden Mietverträgen. Das heißt, dass die Miete bei einer Verlängerung des Mietvertrags oder bei einem Mieterwechsel innerhalb einer Wohngemeinschaft nicht gesenkt werden muss. Die Mietpreisbremse gilt auch nicht für Mieterhöhungen, die aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen, Betriebskosten oder der allgemeinen Marktentwicklung erfolgen.
Was können Sie als Mieter oder Vermieter tun?
Wenn Sie als Mieter vermuten, dass Ihre Miete zu hoch ist, können Sie Ihren Vermieter schriftlich dazu auffordern, die Miete zu senken und die Berechnungsgrundlage offenzulegen. Wenn der Vermieter nicht reagiert oder die Miete nicht senkt, können Sie eine Rüge aussprechen und die überhöhte Miete zurückfordern. Sie können auch eine Klage vor dem Amtsgericht einreichen, um die Miete gerichtlich überprüfen zu lassen. Allerdings müssen Sie dies innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses tun, sonst verlieren Sie Ihren Anspruch.
Wenn Sie als Vermieter eine Wohnung neu oder wieder vermieten wollen, müssen Sie sich an die Mietpreisbremse halten und die zulässige Miete nicht überschreiten. Wenn Sie eine höhere Miete verlangen wollen, müssen Sie dies begründen können, zum Beispiel durch eine Vormiete, eine Modernisierung oder eine Ausnahme von der Mietpreisbremse. Sie müssen dies dem Mieter vor Vertragsabschluss mitteilen und schriftlich bestätigen. Wenn Sie dies nicht tun oder falsche Angaben machen, riskieren Sie eine Rüge und eine Rückzahlungsforderung des Mieters.
Wo gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt, die von den Bundesländern festgelegt werden. Die Liste der Gebiete kann sich ändern, daher sollten Sie sich immer aktuell informieren, ob Ihre Wohnung in einem solchen Gebiet liegt. Eine Übersicht über die geltenden Gebiete finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/mietspiegel-und-mietpreisbremse.html
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