Rechtsnews 24.09.2023 Alex Clodo

Rechtstipps fürs Oktoberfest 2023: Was Sie wissen müssen!

Endlich wieder Oktoberfest. O´zapft is! Millionen Menschen stürmen nach München um Bier, Brezeln und Weißwürste zu verzehren. Aber auch auf der Theresienwiese in München gelten Regeln, die einen rechtlichen Hintergrund haben. Dürfen Sie beispielsweise den schönen Maßkrug als Andenken mitnehmen? Das und noch viel mehr erfahren Sie hier!

E-Scooter und Alkohol nach dem Oktoberfest

Nach mehreren ausgelassenen Stunden auf dem Oktoberfest will man nur noch nach Hause. Dabei kommt der ein oder andere auf die glorreiche Idee, den Nachhauseweg mit dem E-Scooter anzutreten.

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Viele werden sich denken, dass der Elektroroller bestimmt nicht unter die Fahrzeugregeln, wie bei einem Auto, fällt. Oder doch? Welchen Gehalt hat diese Aussage?

Zunächst einmal handelt es sich bei den E-Scootern um Fahrzeuge i.S.v. §316 StGB. Fahrzeug im Sinne des §316 StGB ist grundsätzlich jedes zur Ortsveränderung bestimmte Fortbewegungsmittel zur Beförderung von Personen oder Gütern. 

Durch die neu eingeführte Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen (eKFV) werden aufgrund ihrer Motorisierung auch Elektrokleinstfahrzeuge mit elektrischem Antrieb als Kraftfahrzeuge im Sinne des §1 Absatz 2 StVG eingestuft. Hierunter fallen also auch die E-Scooter. Von dem Grundsatz, dass die Promillegrenze von 1, 1 Promille für alle Kraftfahrzeugarten gilt, im Falle der E-Scooter abzuweichen, besteht kein Anlass.

Die E-Scooter-Fahrer unterliegen damit den für Kraftfahrzeuge geltenden Regelungen im Straßenverkehrsrecht, soweit nicht für Elektrokleinstfahrzeuge ausdrücklich abweichende Regelungen geschaffen wurden. Das ist hinsichtlich der Vorschriften zum Alkohol im Straßenverkehr nicht der Fall. Im Übrigen würde auch ein eigener Grenzwert für jede Fahrzeugart zu einer verwirrenden Vielfalt von Werten und Begriffen für die Verkehrsteilnehmer führen, was schon aus praktischen Gründen bedenklich wäre (so schon BGHSt 22, 352, 359).

Somit treten Sie den Nachhauseweg besser zu Fuß oder mit dem Taxi an.

Mit dem Auto nach Hause?

Sollten Sie auf die Idee kommen mit dem Auto nach Hause zu fahren, achten Sie darauf, dass Sie nichts getrunken haben – oder zumindest so wenig, dass Sie noch fahrberechtigt sind. Sonst lauern folgende Strafen: Sie riskieren dabei einen Führerscheinentzug. Weiterhin drohen bis zu sieben Punkten in Flensburg und eine Geldstrafe, die bis zu 3.000 Euro betragen kann.

Bierkrug mit nach Hause gehen lassen

Was gilt, wenn sie den Bierkrug oder das leere Maß Bier mit nach Hause nehmen möchten? Vielleicht als kleines Andenken oder als Mitbringsel für die Liebsten zu Hause. Haben Sie dann auch noch Pfand dafür gezahlt? Dann dürfen Sie diesen doch bestimmt mit nach Hause nehmen – oder?

Die klare Antwort lautet hier: Nein. Sollten Sie die leeren Krüge nicht zurückgeben, begehen Sie einen Diebstahl. Sollte auf dem ganzen Volksfest einheitliche Behälter verkauft werden, muss man an jedem Stand wieder so viele Krüge oder Gläser abgeben, wie man dort gekauft hat.

Muss ich Tischreservierungen wahrnehmen?

Die Tische auf dem Münchener Oktoberfest sind heiß begehrt. Ergattern Sie sich einen Tisch, können Sie sich zunächst glücklich schätzen. Was gilt aber, wenn Sie aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen die Tischreservierung nicht wahrnehmen können? In einem solchen Fall gilt dasselbe wie in Restaurants.

Sollten Sie einen Tisch reservieren und nicht auftauchen, hat der Wirt theoretisch einen Anspruch darauf, dass ihm die entstandenen Kosten ersetzt werden. Dabei können als Beispiel Ausgaben für spezielle Zutaten oder die Tischdekoration angeführt werden. Auf Oktoberfesten wird dies jedoch selten der Fall sein.

Man sollte auf Volksfesten jedoch nur dann reservieren, wenn man wirklich hingehen möchte. Alles andere wäre unhöflich. Weiterhin würden Sie riskieren, für Schadensersatzansprüche aufkommen zu müssen.

Fazit

Genießen Sie das Oktoberfest in Ihrer Nähe. Trinken Sie was das Zeug hält. Aber achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen, dass niemand auf die Ideen kommt, noch mit dem Auto nach Hause zu fahren. Es gibt genügend Taxis oder öffentliche Verkehrsmittel, die Sie sicher und rechtmäßig nach Hause bringen!

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