In vielen Situationen kann der Führerschein verloren gehen. Dass das Autofahren unter Alkoholeinfluss rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, ist jedem Fahrer bekannt. Daher wird zu entsprechenden Anlässen (Geburtstag, Party, etc.) häufig auf das Auto verzichtet und aufs Fahrrad zurückgegriffen. Aber Vorsicht! Wer mit Alkohol beim Radfahren einen Unfall baut, kann genauso belangt werden, wie mit dem Auto. Der Beitrag klärt die Frage welche Folgen Sie erwarten, falls Sie gegen Vorschriften verstoßen!
Fahrradfahrer mit 2,02 Promille unterwegs
Wie stellte sich der Sachverhalt dar? Ein Mann war im August 2012 nach einem Tag auf einem Volksfest zusammen mit Freunden mit dem Fahrrad auf dem Nachhauseweg. Als ihm gerade ein anderer Radfahrer entgegenkam, schwankte er unwillkürlich mit seinem Rad und verursachte so eine Kollision mit dem anderen Radfahrer. Dabei verletzten sich beide leicht. Die hinzugerufene Polizei stellte fest, dass der Mann betrunken war und ermittelte vor Ort eine BAK (Blutalkoholkonzentration) von 2,02 ‰. Gegen den betrunkenen Radfahrer erging später ein Strafbefehl wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. Der Radfahrer wehrte sich dagegen und schließlich wurde das Verfahren gegen Zahlung von 500 € eingestellt. Wiederum später ordnete die zuständige Behörde an, dass der Radfahrer sich einem Medizinisch-Psychologischen Gutachten (MPG) zu unterziehen habe. Nachdem der Radfahrer dasselbe nicht fristgemäß beibrachte wurde ihm sein Führerschein aberkannt und auch das Fahrradfahren wurde ihm untersagt.
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Strafen sind rechtmäßig
Wie aber entschied das Gericht im vorliegenden Fall? Den Eilantrag gegen diese behördliche Verfügung lehnte das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße ab. Das Gericht führte aus, dass sowohl die Anordnung der Behörde, ein MPG anfertigen zu lassen rechtens gewesen sei (nach § 13 der Fahrerlaubnisverordnung FeV), als auch der Entzug der Fahrerlaubnis nachdem das MPG durch den Radfahrer nicht beigebracht worden war.
Folgen bei Verstößen als Fahrradfahrer?
Für Radfahrer gibt es also wie auch beim Autofahrer Promillegrenzen. Ist ein Radfahrer mit über 1,6 Promille unterwegs, so ist dieser absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Dabei sind die Folgen gravierend. Es droht zum einen eine Geldstrafe. Weiterhin können 2 Punkte in Flensburg anfallen. Zu guter letzt und am unangenehmsten ist aber die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Fällt die MPU negativ aus, wird dem Fahrradfahrer seine Fahrerlaubnis für alle Kraftfahrzeuge entzogen. Damit ist auch der Führerschein weg. Weiterhin kann sogar das Fahrradfahren verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass zukünftig wieder Alkohol getrunken und dann Fahrrad gefahren wird.
Führerschein und Fahrerlaubnis – Einfach erklärt!
Jeder kennt wohl diese beiden Begriffe. Der Führerschein und die Fahrerlaubnis. Aber was ist der Unterschied. Weiterhin sind auch die Phrasen geläufig wie beispielsweise „den Führerschein machen“ und nicht „die Fahrerlaubnis machen“. Warum aber macht man das? Möglicherweise liegt dem zugrunde, dass es leichter zu sagen ist, dass man „einen Führerschein macht“ als zu differenzieren, welche Fahrerlaubnisklasse man erwerben möchte. Sagt man, dass „man den Führerschein macht“ ist oft damit gemeint, dass in der Regel der PKW-Führerschein für die Klasse B gemeint ist. Jedoch sind Fahrerlaubnis und Führerschein keine Synonyme.
Die Unterschiede
Wie unterscheidet sich der Führerschein von der Fahrerlaubnis?
Der Führerschein ist ein Nachweis, eine Besitzurkunde über die Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist also hingegen lediglich das amtliche Dokument, welches bestätigt, dass ein Kraftfahrer über die entsprechende Erlaubnis verfügt. Den Führerschein müssen Autofahrer stets – wie auch die Fahrzeugpapiere – bei sich im Original tragen. Sollten Sie in eine Verkehrskontrolle geraten sind das die ersten Dokumente, die Sie vorzeigen müssen. Hält man sich nicht daran und vergisst den Führerschein zu Hause kann ein Bußgeld von bis zu zehn Euro verhängt werden.
Die Fahrerlaubnis gestattet das Fahren eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr. Die Fahrerlaubnis muss für die jeweiligen Kraftfahrzeugklassen erworben werden.
Wie viele Fahrerlaubnisklassen gibt es?
Weiterhin stellt sich hinsichtlich der Fahrerlaubnis die Frage, wie viele Fahrerlaubnisklassen es in Deutschland gibt. Seit 2013 gibt es in Deutschland insgesamt 16 Fahrerlaubnisklassen. Diese Klassen können vom Kleinkraftrad, über Kraftfahrzeuge der Klasse B, bis hin zu Zugmaschinen reichen. Die neuesten und in Mode geratenen E-Bikes und S-Pedelecs, die eine Motorunterstützung bis zu einem Tempo von 45 km/h und eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW leisten, werden als Kleinkraftrad eingestuft (Klasse AM). Auch für solche „Fahrzeuge“ benötigen Sie die entsprechende Fahrerlaubnis und weiterhin ein Versicherungskennzeichen.
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Quelle:
Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße, Entscheidung vom 1.12.2014 – 3 L 941/14.NW
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