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Rechtsnews 06.06.2022 Alex Clodo

MPU-Pflicht auch für Radfahrer?

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob für einen betrunkenen Fahrradfahrer eine MPU-Pflicht besteht. Weiterhin wird geklärt, ob man auch zur MPU muss, wenn man gar kein Auto fährt. Im Rahmen des Verkehrsrecht ist die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ein Dauerbrenner. Das Verwaltungsgericht Augsburg setzte sich mit der Frage auseinander, ob die Weigerung eines Radfahrers, sich einer MPU zu unterziehen, wirksam sein kann. Grundlage dafür kann sein, das Führen von Fahrzeugen zu untersagen (Urt. v. 09.09.2019, Az. 17 K 18.1240). In diesem Fall ist die Besonderheit, dass es sich bei der Betroffenen um eine Radfahrerin handelt, welcher untersagt wurde, künftig weiter Fahrrad zu fahren.

Gilt §316 StGB auch für Radfahrer?

Führt jemand im Straßenverkehr ein Fahrzeug, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ist das Fahrzeug sicher zu führen, macht sich nach §316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Dabei gilt §316 StGB für Kraftfahrzeuge als auch für erlaubnisfreie Fahrzeuge, wie beispielsweise Fahrräder.

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Gilt eine MPU-Pflicht auch für Fahrradfahrer?

Gibt es jedoch auch eine MPU-Pflicht für Fahrradfahrer? Im oben genannten Fall hatte die Radfahrerin eine BAK (Blutalkoholkonzentration) von 1,77 Promille und wurde deshalb wegen Trunkenheit im Verkehr rechtskräftig verurteilt. Sie kam allerdings der Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde nicht nach, sich einer MPU zu unterziehen. Daraufhin wurde ihr per Bescheid versagt, weiterhin mit ihrem Fahrrad zu fahren.

Dabei ergab sich die Rechtsgrundlage für ein Fahrverbot aus §3 Abs. 1 S. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Zur Vorbereitung dieser Entscheidung ist gemäß § 13 Abs. S. 1 Nr. 2 Buchst. c FeV eine MPU beizubringen, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde.

Kann einem Radfahrer auch der Autoführerschein entzogen werden?

Grundsätzlich ist es nicht problematisch, wenn der Radfahrer auch im Besitz einer KFZ-Fahrerlaubnis ist. Schließlich kann auch seine Eignung zur KFZ-Führung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad auf dem Prüfstand stehen. Dadurch, dass die Frau keine Fahrerlaubnis hatte und sich die Prüfung der Eignung für den Straßenverkehr ausschließlich auf erlaubnisfreie Fahrzeuge bezog, bekam der Fall eine neue Dimension. Es kam somit darauf an, ob auch Fahrradfahrer zu einer MPU verpflichtet werden können und nachträglich bei fehlender MPU zu einem Fahrverbot.

Verbot gilt dann auch für Autofahrer

Im Straßenverkehr ist das Fahrradfahren grundsätzlich allen Menschen gestatten und eben nicht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das OVG Rheinland-Pfalz hat sich bzgl. der Einschränkung dieses Rechts nach alkoholbedingten Verstößen klar positioniert. Danach wurde entschieden, dass eine MPU nach einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad täglich ist und dass eine Weigerung ein Grund für ein Verbot gem. §3 Abs. 1 FeV sein kann.

MPU schon ab 1,1 Promille?

Ab wann kann eine MPU angeordnet werden? Die Behörden handhabten die Grenze für eine zwingende Anordnung einer MPU unterschiedlich. Nach § 13 Nr. 2 c Fahrerlaubnisverordnung (FEV) ist die Anordnung einer MPU zwingend, wenn ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde. Dennoch ordneten die Behörden einiger Bundesländer eine Zeitlang bereits ab einer BAK von 1,1 Promille eine MPU an. Beispielsweise in Baden-Württemberg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

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