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Rechtsnews 19.09.2023 Alex Clodo

Wann droht eine MPU?

Wann droht eine MPU? Diese Frage haben sich bestimmt schon einige Autofahrer gestellt. Egal, ob Alkohol, Drogen oder eine zu hohe Geschwindigkeit vorlag. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kann in vielen Fällen angeordnet werden. Der Beitrag soll die wichtigsten Antworten zu dieser Frage liefern!

Alkohol im Straßenverkehr – Reicht das für eine MPU?

Grundsätzlich ist Alkohol am Steuer ein Tabu. Sollten Sie unter dem Einfluss berauschender Mittel fahren, gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Menschen. Schon ab 0,2 Promille nehmen Sehvermögen und Konzentrationsfähigkeit ab. Sie gelten ab 0,5 Promille schon nachweisbar als beeinträchtigt. Sollten Sie erwischt werden, spielt der Grad der Alkoholisierung eine wichtige Rolle.
Liegt ein geringerer Wert als 0,3 Promille vor, ist eine relative Fahruntüchtigkeit gegeben. Sollten Sie während des Autofahrens eine BAK von über 1,1 Promille haben, ist dies eine unwiderlegbare Prozessvoraussetzung (sog. absolute Fahruntüchtigkeit). Bei bis zu 0,3 Promille kann eine Geldbuße von bis zu 3.000 Euro beantrag werden. Darüber hinaus droht Ihnen ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten und Punkte in Flensburg.

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Ab 1,1 Promille droht Ihnen ein Strafverfahren. Das Gericht kann dem betrunkenen Fahrer auch die Fahrerlaubnis entziehen. Bei wiederholten Verstößen oder wenn Sie durch eine unsichere Fahrweise auffallen, kann auch schon eher Schluss sein mit der mobilen Freiheit.

Gibt es eine Sperrfrist?

Sollte Ihre Fahrerlaubnis einkassiert worden sein, müssen Sie in aller Regel noch eine Sperrfrist hinter sich bringen. Neigt diese sich dem Ende zu, können Sie eine neue Fahrerlaubnis bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Dabei prüft diese, ob Sie geeignet sind, ein Fahrzeug zu führen. War Alkohol der Grund für einen Führerscheinentzug, kann die Behörde eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) verlangen, den sog. Idiotentest.

MPU schon ab 1,1 Promille?

Ab wann kann eine MPU angeordnet werden? Die Behörden handhabten die Grenze für eine zwingende Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterschiedlich. Nach § 13 Nr. 2 c Fahrerlaubnisverordnung (FEV) ist die Anordnung einer MPU zwingend, wenn ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde. Dennoch ordneten die Behörden einiger Bundesländer eine Zeitlang bereits ab einer BAK von 1,1 Promille eine MPU an. Beispielsweise in Baden-Württemberg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

Wer ist Auftraggeber der MPU?

Sie als Betroffener beauftragen die Begutachtungsstelle für Fahreignung, ein Gutachten zu erstellen. Die Führerscheinstelle beauftragt dies gerade nicht. Diese Stelle fordert Sie lediglich dazu auf, dieses Gutachten vorzulegen.

Wann findet Begutachtung der MPU statt?

Die Begutachtung beginnt erst, wenn sie einen Überweisungsträger mit den Begutachtungskosten bezahlt wurden. Sie erhalten diesen Überweisungsträger nachdem die Führerscheinstelle die Akte samt Fragestellung an die Begutachtungsstelle geschickt hat. Danach wird ein Termin zur Begutachtung vereinbart.

Wer bekommt MPU-Gutachten zugeschickt?

Das Formular für die Beauftragung des Gutachtens enthält die Frage, wem das Gutachten zugeschickt werden soll. Zu diesem Zeitpunkt weiß man jedoch noch nicht, ob das Gutachten positiv sein wird. Daher wird das Gutachten nur Ihnen als Betroffener zugeschickt. Sie alleine entscheiden je nach Ergebnis des Gutachtens, wie Sie weiter verfahren möchten.

Im Fall eines negativen MPU-Gutachtens können Sie selbst entscheiden, das Gutachten der Behörde nicht zuzusenden. Legen Sie das negative Gutachten bei der Fahrerlaubnisbehörde vor, bekommt die Behörde dadurch eine Tatsache für Ihre Nichteignung.

Wie teuer ist eine MPU?

Letztlicht fragt sich wie teuer eine MPU ist. Die Kosten der MPU sind von Ihnen als Betroffenen komplett zu tragen. Die Begutachtungsstellen legen ihre Kosten vertraglich selbst fest, sodass diese unterschiedlich ausfallen können. Sie können bei der jeweiligen MPU-Stelle aber schon vorab die konkreten Kosten erfragen.

Es können Kosten von c.a. 350 Euro bis 750 Euro anfallen, je nach Begutachtungsanlass. Gutachten zu Punkten oder Straftaten fallen meist günstiger aus als Alkohol- oder Drogenuntersuchungen bzw. Kombinationsbegutachtungen (d.h. beispielsweise Alkohol bzw. Drogen plus Punkte oder Drogen plus Alkohol). Sollten Sie eine Haaranalyse beantragen fallen c.a. 200 Euro bis 300 Euro anfallen. Bei einer Urinuntersuchung sind mindestens 100 Euro pro Untersuchung anzusetzen.

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Quelle:

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/mpu/ablauf/

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