Was sind Schadensersatzansprüche?
Schadensersatzansprüche sind Ansprüche, die eine Person oder eine juristische Person gegen eine andere Person oder juristische Person geltend machen kann, wenn diese ihr einen Schaden zugefügt hat. Der Schaden kann materiell oder immateriell sein, also zum Beispiel eine Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum, eine Körperverletzung oder eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
Welche Arten von Schadensersatzansprüchen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Schadensersatzansprüchen, die sich nach dem Grund des Schadens, der Höhe des Schadens und der Art der Haftung unterscheiden. Die wichtigsten Arten sind:
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Schadensersatz: Welche Schadensersatzarten gibt es? erhalten
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Schadensersatz aus Vertrag
Dieser Anspruch entsteht, wenn eine Partei einen Vertrag nicht oder nicht richtig erfüllt und dadurch der anderen Partei ein Schaden entsteht. Zum Beispiel, wenn ein Handwerker eine mangelhafte Leistung erbringt oder ein Käufer den Kaufpreis nicht bezahlt.
Der Schadensersatz aus Delikt
Dieser Anspruch entsteht, wenn eine Person vorsätzlich oder fahrlässig das Rechtsgut einer anderen Person verletzt und dadurch einen Schaden verursacht. Zum Beispiel, wenn jemand einen anderen schlägt oder beleidigt.
Schadensersatz aus Gefährdungshaftung
Dieser Anspruch entsteht, wenn eine Person für einen Schaden haftet, ohne dass ihr ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Dies gilt für bestimmte gefährliche Tätigkeiten oder Sachen, die ein erhöhtes Risiko für andere darstellen. Zum Beispiel, wenn jemand mit einem Auto einen Unfall verursacht oder ein Hund jemanden beißt.
Wie wird der Schaden berechnet?
Die Berechnung des Schadens hängt von der Art des Schadens ab. Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Naturalrestitution, das heißt, dass der Geschädigte so gestellt werden soll, wie er ohne den Schaden stehen würde. Dies kann durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder durch Zahlung eines Geldbetrags geschehen.
Bei materiellen Schäden wird in der Regel der Wert des beschädigten oder zerstörten Gegenstands oder die Kosten der Reparatur angesetzt. Bei immateriellen Schäden wird in der Regel ein angemessener Geldbetrag als Entschädigung für das erlittene Unrecht gezahlt. Dies wird auch als Schmerzensgeld bezeichnet.
Welche Urteile gibt es zu den verschiedenen Arten von Schadensersatzansprüchen?
Ein Beispiel für einen Schadensersatz aus Vertrag ist der Fall, in dem ein Bauunternehmer einen Bauvertrag mit einem Auftraggeber schließt, aber die vereinbarte Leistung nicht erbringt oder mangelhaft erbringt. Der Auftraggeber kann dann vom Bauunternehmer verlangen, dass er die Leistung nachbessert oder neu erbringt. Wenn dies nicht möglich oder zumutbar ist, kann der Auftraggeber auch vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Ein Urteil zu diesem Thema ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 2018 (VII ZR 46/17), in dem entschieden wurde, dass ein Bauunternehmer auch dann haftet, wenn er einen Mangel nicht selbst verursacht hat, sondern dieser auf einem Planungsfehler des Architekten beruht.
Schadensersatz aus Delikt besteht, wenn eine Person eine andere Person körperlich verletzt oder tötet. Die verletzte oder getötete Person oder ihre Angehörigen können dann von dem Täter Schadensersatz verlangen. Dies umfasst sowohl die Kosten für die Heilbehandlung oder die Bestattung als auch ein Schmerzensgeld für das erlittene Leid. Ein Urteil zu diesem Thema ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 1999 (VI ZR 272/98), in dem entschieden wurde, dass ein Schmerzensgeld von 500.000 DM für die Eltern eines getöteten Kindes angemessen ist.
Ein Beispiel für einen Schadensersatz aus Gefährdungshaftung ist der Fall, in dem eine Person mit einem Auto einen anderen Verkehrsteilnehmer anfährt und verletzt. Die verletzte Person kann dann von dem Fahrer oder dem Halter des Autos Schadensersatz verlangen, ohne dass sie ein Verschulden nachweisen muss. Dies gilt auch, wenn der Fahrer oder der Halter nicht selbst gefahren sind, sondern das Auto verliehen oder vermietet haben. Ein Urteil zu diesem Thema ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2015 (VI ZR 134/15), in dem entschieden wurde, dass ein Autovermieter auch dann haftet, wenn der Mieter das Auto ohne seine Erlaubnis an einen Dritten weitergegeben hat.
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