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Rechtsnews 17.08.2023 Alex Clodo

Haftung: Schadensersatz für misslungenes Tattoo?

Haftungsfragen treten überall im Leben auf. Wer sich ein Tattoo stechen lässt, muss damit rechnen, dass das Ergebnis nicht immer den eigenen Vorstellungen entspricht. Doch was, wenn das Tattoo nicht nur unschön, sondern auch gesundheitsschädlich ist? Kann man dann Schadensersatz vom Tätowierer verlangen? Und unter welchen Voraussetzungen? In diesem Artikel werden einige Fragen zum Thema Schadensersatz wegen misslungenem Tattoo beantwortet.

Was ist ein misslungenes Tattoo?

Ein misslungenes Tattoo liegt vor, wenn das Tattoo von der vereinbarten Vorlage abweicht, unprofessionell gestochen wurde oder zu Komplikationen wie Infektionen, Allergien oder Narbenbildung führt. Ein misslungenes Tattoo kann sowohl ästhetische als auch gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen. Ein misslungenes Tattoo kann auch ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sein, wenn es zum Beispiel eine Beleidigung oder eine politische Botschaft enthält.

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Wie kann man Schadensersatz wegen misslungenem Tattoo geltend machen?

Um Schadensersatz wegen misslungenem Tattoo zu erhalten, muss man zunächst nachweisen, dass der Tätowierer einen Vertrag mit dem Kunden geschlossen hat und dass er diesen Vertrag verletzt hat. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn er von der vereinbarten Vorlage abgewichen ist, ohne die Zustimmung des Kunden einzuholen, oder wenn er hygienische Standards nicht eingehalten hat. Der Kunde muss außerdem einen Schaden nachweisen, der durch das misslungene Tattoo entstanden ist. Das kann zum Beispiel ein finanzieller Schaden sein, wenn der Kunde das Tattoo entfernen oder korrigieren lassen muss, oder ein immaterieller Schaden sein, wenn der Kunde psychische Belastungen oder einen Verlust an Lebensqualität erleidet.

Wie hoch ist der Schadensersatz wegen misslungenem Tattoo? – Haftung?

Die Höhe des Schadensersatzes wegen misslungenem Tattoo hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Grad der Abweichung vom Vertrag, dem Ausmaß der gesundheitlichen oder ästhetischen Beeinträchtigung und dem Verschulden des Tätowierers. Es gibt keine pauschalen Beträge für Schadensersatz wegen misslungenem Tattoo, sondern jeder Fall muss individuell beurteilt werden. Die Gerichte orientieren sich dabei an vergleichbaren Fällen und an den Grundsätzen der Billigkeit und des Verhältnismäßigkeit. Einige Beispiele für Schadensersatz wegen misslungenem Tattoo sind:

– Ein Kunde erhielt 3.000 Euro Schmerzensgeld, weil sein Tätowierer ihm statt eines chinesischen Schriftzeichens für “Drache” das Zeichen für “Schwein” gestochen hatte.

– Eine Kundin erhielt 8.000 Euro Schmerzensgeld und 1.500 Euro Ersatz für die Entfernungskosten, weil ihr Tätowierer ihr eine Blume mit einem Hakenkreuz gestochen hatte.

– Ein Kunde erhielt 12.000 Euro Schmerzensgeld und 2.500 Euro Ersatz für die Entfernungskosten, weil sein Tätowierer ihm ein Tribal-Tattoo gestochen hatte, das zu einer schweren Infektion und einer dauerhaften Narbe führte.

Was sind die Risiken einer Klage wegen misslungenem Tattoo?

Eine Klage wegen misslungenem Tattoo ist nicht immer erfolgversprechend und birgt auch einige Risiken. Zum einen muss der Kläger die Beweislast tragen und alle Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch erfüllen. Zum anderen muss er auch die Kosten des Rechtsstreits tragen, wenn er unterliegt oder nur teilweise gewinnt. Außerdem kann eine Klage wegen misslungenem Tattoo auch negative Folgen für das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Tätowierer haben, vor allem wenn es sich um einen langjährigen Stammkunden handelt.

Fazit

Ein misslungenes Tattoo kann zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Tätowierer führen, wenn dieser einen Vertrag verletzt hat und der Kunde einen Schaden erlitten hat. Die Höhe des Schadensersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss im Einzelfall bestimmt werden. Eine Klage wegen misslungenem Tattoo ist jedoch nicht immer ratsam und kann auch Risiken mit sich bringen. Daher sollte man sich vor dem Gang zum Gericht gut überlegen, ob es sich lohnt, und sich gegebenenfalls anwaltlich beraten lassen. Überlegen Sie sich weiterhin auch, ob Sie wirklich lebenslang mit einem Tattoo auf der Haut rumlaufen wollen. Wir beraten Sie gerne in rechtlichen Angelegenheiten! Mehr Informationen zum Schadensersatz finden Sie hier!

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