Ratgeber 07.05.2024 Christian R.

Personenschaden und die Regulierung

Erleiden Sie durch einen Unfall oder ein schädigendes Ereignis einen Personenschaden, stehen Ihnen möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Doch was genau sind Personenschäden, welche Arten gibt es und wie werden diese reguliert?

In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über das Thema und erfahren, worauf Sie achten sollten.

Was gilt als Personenschaden?

Personenschäden sind Beeinträchtigungen der körperlichen oder seelischen Unversehrtheit einer Person. Dazu zählen beispielsweise Verletzungen, Schmerzen, Leiden oder auch psychische Belastungen infolge eines Unfalls oder einer unerlaubten Handlung. Im Gegensatz zu Sachschäden betreffen Personenschäden direkt die Gesundheit und das Wohlbefinden des Geschädigten.

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Welche Arten von Personenschäden gibt es?

Personenschäden lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen:

  1. Körperverletzungen
    Hierzu zählen alle Verletzungen des Körpers, wie Knochenbrüche, Schnittwunden oder innere Verletzungen.
  2. Gesundheitsschäden
    Darunter fallen Beeinträchtigungen der Gesundheit, die nicht unmittelbar sichtbar sind, wie beispielsweise ein Schleudertrauma oder eine posttraumatische Belastungsstörung.
  3. Schockschäden
    Dabei handelt es sich um psychische Belastungen, die durch das Miterleben eines traumatischen Ereignisses ausgelöst werden können, auch wenn die Person selbst keine körperlichen Verletzungen davonträgt.

Wie werden Personenschäden eingeordnet?

Ein Personenschaden wird meist durch medizinische Gutachten festgestellt. Dabei werden Art und Schwere der Verletzungen oder Beeinträchtigungen festgestellt und bewertet. Wichtige Kriterien sind unter anderem die Dauer der Heilung, bleibende Schäden oder Behinderungen sowie die Auswirkungen auf die Lebensqualität des Betroffenen.

Wie bemisst sich das Schmerzensgeld?

Das Schmerzensgeld ist eine Form der immateriellen Entschädigung für erlittene Schmerzen, Leiden und entgangene Lebensfreude, also für einen Personenschaden. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere und Dauer der Beeinträchtigungen sowie den Auswirkungen auf das Leben des Geschädigten. Auch die Heilbehandlungskosten haben einen Einfluss auf diese Bewertung. Der Anspruch auf Erstattung der Heilbehandlungskosten geht regelmäßig auf die Krankenversicherung über.  Dabei orientieren sich Gerichte an vergleichbaren Fällen und sogenannten Schmerzensgeldtabellen. Ein Beispiel: Für eine leichte HWS-Distorsion (Schleudertrauma) ohne Dauerfolgen werden meist zwischen 500 und 1.500 Euro zugesprochen (OLG Frankfurt, Az. 12 U 179/12).

Was gilt bei Ansprüchen wegen Schleudertraumata?

Schleudertraumata sind eine häufige Folge von Auffahrunfällen. Obwohl die Verletzungen oft nicht unmittelbar sichtbar sind, können sie zu langwierigen Beschwerden führen. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen für so einen Personenschaden ist es wichtig, die Verletzungen sorgfältig zu dokumentieren und ärztlich abklären zu lassen. Auch hier hängt die Höhe des Schmerzensgeldes von der Schwere und Dauer der Beeinträchtigungen ab. Das OLG Hamm sprach in einem Fall eines mittelschweren Schleudertraumas mit einer Behandlungsdauer von etwa einem Jahr ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro zu (Az. 9 U 58/14).

Beispiele für die Anwendung der Gesetze:

  1. Unfall im Straßenverkehr (§ 823 BGB): Wird eine Person bei einem Autounfall verletzt, hat sie Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Dabei kommt es auf das Verschulden des Schädigers an.
  2. Körperverletzung (§ 823 BGB i.V.m. § 223 StGB): Erleidet jemand durch eine körperliche Misshandlung Verletzungen, kann er vom Täter Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Zusätzlich kommt eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.
  3. Gefährdungshaftung (§ 7 StVG): Bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen greift die Gefährdungshaftung. Der Halter haftet unabhängig von einem Verschulden für Personenschäden, es sei denn, der Unfall wurde durch höhere Gewalt verursacht.

Handlungsanweisungen für Betroffene:

  1. Dokumentieren Sie den Unfall oder das schädigende Ereignis sorgfältig (Fotos, Zeugen, Polizeibericht).
  2. Lassen Sie Ihre Verletzungen ärztlich behandeln und attestieren.
  3. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf.
  4. Informieren Sie die gegnerische Versicherung oder den Schädiger über den Vorfall und Ihre Ansprüche.
  5. Holen Sie anwaltlichen Rat ein, um Ihre Ansprüche professionell durchzusetzen.

Nützliche Links:

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Welche weiteren Kosten werden nach erlittenen Personenschaden erstattet?

Neben dem Schmerzensgeld haben Geschädigte nach einem Unfall mit Personenschaden Anspruch auf Ersatz verschiedener materieller Schäden und Kosten. Dazu gehören unter anderem:

  1. Heilbehandlungskosten: Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung der Verletzungen entstehen, wie Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder Rehabilitationsmaßnahmen.
  2. Pflegekosten: Benötigt der Geschädigte infolge des Unfalls Pflege oder Hilfe im Haushalt, können die Kosten dafür geltend gemacht werden.
  3. Verdienstausfall: Ist der Verletzte aufgrund der Verletzungen arbeitsunfähig, kann er den entgangenen Verdienst als Schaden geltend machen. Dies gilt auch für Selbstständige, die durch den Unfall Aufträge oder Einnahmen verlieren.
  4. Sachschäden: Schäden an Kleidung, Brille, Handy oder anderen mitgeführten Gegenständen, die bei dem Unfall beschädigt wurden, können ebenfalls ersetzt verlangt werden.
  5. Fahrtkosten: Entstehen dem Geschädigten unfallbedingte Fahrtkosten, beispielsweise zu Arztbesuchen oder Therapien, sind auch diese erstattungsfähig.
  6. Haushaltsführungsschaden: Kann der Verletzte die Hausarbeit nicht mehr wie gewohnt erledigen, hat er Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Haushaltshilfe oder auf fiktive Kosten, wenn Familienangehörige die Aufgaben übernehmen.
  7. Umbaukosten: Muss die Wohnung oder das Haus des Geschädigten aufgrund der Verletzungen behindertengerecht umgebaut werden, kann er auch dafür Ersatz verlangen.
  8. Rechtsverfolgungskosten: Die Kosten für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche, wie Anwalts- und Gerichtskosten, gehören ebenfalls zum ersatzfähigen Schaden.

Wichtig ist, dass alle Kosten und Aufwendungen nachgewiesen werden müssen. Daher sollten Rechnungen, Quittungen und sonstige Belege sorgfältig aufbewahrt werden.

Gesetzliche Grundlagen:

Handlungsempfehlung:

Dokumentieren Sie alle unfallbedingten Kosten und Aufwendungen sorgfältig und reichen Sie diese bei der gegnerischen Versicherung oder dem Schädiger ein. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten (s.o.), um sicherzustellen, dass Sie keine Ansprüche übersehen, keine Fristen verpassen und angemessen entschädigt werden.

Fazit:

Personenschäden können weitreichende Folgen für die Betroffenen haben. Neben körperlichen Beeinträchtigungen spielen oft auch psychische Belastungen eine Rolle. Um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolgreich durchzusetzen, ist es wichtig, den Vorfall sorgfältig zu dokumentieren und ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Anwalt kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte wahrzunehmen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

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