Klage gegen Deutsche Post AG („Einkauf Aktuell“) abgewiesen
Im zugrunde liegenden Fall wurde die Deutsche Post AG angeklagt, da sie über ihre jeweiligen Zusteller insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen jede Woche an alle Haushalte das Werbeprospekt „Einkauf Aktuell“ aushändigen lässt. In diesem Prospekt sind sowohl das Fernsehprogramm als auch verschiedene journalistische Artikel