Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 05.01.2012 Julia Brunnengräber

BVerwG: Winzer- und Kellerei-Abgaben für Deutschen Weinfonds rechtmäßig

Durch den Deutschen Weinfonds soll der Deutsche Wein gefördert werden, sowohl hinsichtlich seiner Qualität als auch in Hinblick auf seinen Absatzwert. Der Deutsche Weinfonds gründet sich auf dem Weingesetz, besteht seit 1961 und ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Solche unterstützte Weine werden sowohl im Inland als auch auf dem ausländischen Markt verkauft. Ungefähr elf Millionen Euro kommen pro Jahr durch Abgaben zustande und dem Weinfonds beziehungsweise dem Deutschen Wein und dessen Verkaufsquote zugute. Wettbewerbe und wissenschaftliche Forschung werden so ebenfalls unterstützt.

Winzer und Kellereien klagen gegen Abgabepflicht

Drei rheinland-pfälzische Winzer und vier Kellereien aus derselben Region traten in diesem Fall als Kläger auf. Nicht einverstanden waren sie mit den Abgaben für den so genannten Deutschen Weinfonds. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich hier mit sieben parallel laufenden Revisionsverfahren zu beschäftigen. Es waren in der Vergangenheit andere Marketingorganisationen in der Diskussion, deren Unzulässigkeit der an sie gerichtete Abgaben und deren fehlende gesetzliche Grundlage vor Gericht festgestellt wurde. Dies waren die “Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA)” und der “Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft”. Auf Basis dessen rechneten sich die Kläger gute Chancen aus, ihre Klage zu ihren Gunsten zu erwirken. Sie befanden die Abgaben als verfassungswidrig. Sie fließen “Eigentümern oder Nutzungsberechtigten von Weinbergflächen und von Kellereien [zu], die von ihnen oder auf ihre Rechnung abgefüllten Wein oder Weinerzeugnisse erstmals an andere abgeben”, wie es die Pressemitteilung des BVerwG erläutert. “Zusätzlich haben die Winzer in Rheinland-Pfalz eine Abgabe für die gebietliche Absatzförderung zu zahlen.”

Kostenlose Erst­einschätzung zu
BVerwG: Winzer- und Kellerei-Abgaben für Deutschen Weinfonds rechtmäßig erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

BVerwG: Abgaben für Deutschen Weinfonds rechtmäßig

Für die Instanz des Bundesverwaltungsgerichts aber fiel die Entscheidung klar aus. In Hinblick auf alle sieben Kläger steht fest, dass sie dem Deutschen Weinfonds nahe stehen und daher Verantwortung inne haben, die Finanzierung mit zu tragen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die Deutschen Weine im “transnationalen Wettbewerb” im Nachteil wären. Das “Gemeinschaftsmarketing” des Fonds vermag diesen auszugleichen, ist daher sinnvoll und verstößt des Weiteren nicht gegen Grundrechte und auch nicht gegen das Europäische Recht. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2011, Az.: BVerwG 3 C 32.10; BVerwG 3 C 3.11 bis 6.11; BVerwG 3 C 10.11 bis 11.11

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€