Ratgeber 15.03.2019 rechtsanwalt.com

Rechtsschutzversicherung

Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung werden die gesetzlichen Anwaltsgebühren des Rechtsanwaltes übernommen. Des Weiteren werden Zeugengelder und die Honorare von Sachverständigen (nicht bei außergerichtlichen privat in Auftrag gegebenen Gutachten), die Gerichtskosten und die Kosten der Gegenpartei, soweit sie vom Versicherungsnehmer getragen werden müssen, übernommen. Üblicherweise wird eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers Vertragsbestandteil. Diese hat häufig eine Höhe von 150 € oder 250 € und muss vom Versicherungsnehmer in jedem Versicherungsfall geleistet werden. Wünscht der Versicherungsnehmer einen Verzicht auf die Selbstbeteiligung, so erhöht sich in der Regel die monatlich bzw. jährlich durch ihn zu entrichtende Versicherungsprämie deutlich.

Bei einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherte zur Zahlung der Versicherungsbeiträge verpflichtet und die Versicherung muss im Gegenzug die Kosten Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten tragen. Der Versicherungsvertrag enthält in aller Regel Bestimmungen über die Versicherungsdauer, die versicherten Gegenstände bzw. Personen, die vom Versicherungsnehmer zu leistende Prämie und Widerrufs- bzw. Rücktrittsrechte der Vertragsparteien. Rechtsgrundlage des Versicherungsvertrages einer jeden Versicherung ist in Deutschland das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

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Spezielle Rechtsschutzversicherungen

Viele Anbieter von Rechtsschutzversicherungen bieten spezielle Rechtsschutzversicherungstypen an, die auf unterschiedliche Bedürfnisprofile von möglichen Kunden zugeschnitten sind. Klassische Beispiele hierfür sind etwa Rechtsschutzversicherungen für Rechtsfälle im Wohnungseigentumsrecht bzw. Mietrecht, für Fälle im Bereich Verkehrsrecht oder für rechtliche Auseinandersetzungen mit strafrechtlichem Bezug. Denkbar ist daneben etwa auch ein Rechtsschutz nur für Ehesachen oder nur für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Versicherte können häufig mehrere schutzbedürftige Rechtsgebiete kombinieren und so den ihren Lebensumständen entsprechenden und gewünschten Schutzstandard realisieren. Am besten Sie verschaffen sich einen Überblick über das Angebot von Rechtsschutzversicherungen über einen Tarifcheck.

Leistungsausschlüsse bei Rechtsschutzversicherungen

Eine Streitigkeit muss dem durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckten Bereich zugeordnet werden können, damit der Versicherte Leistungen von der Versicherung erhalten kann. Außerdem gibt es sogenannte Risikoausschlüsse, die bestimmte Fallkonstellationen betreffen, in denen (Rechtsschutz-)Versicherungen generell nicht leisten müssen. Hierzu gehören beispielsweise Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht oder internationalen Gerichtshöfen, Klagen gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer und Streitigkeiten, die aus Wett- oder Spielverträgen resultieren.

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