Aktienrechtlicher Differenzhaftungsanspruch bei einer Erhöhung des Sachkapitals
Im zugrundeliegenden Fall ging es um eine Sachkapitalerhöhung der Babcock Borsig AG, die im Jahr 1999 durchgeführt wurde. Die Preussag AG schloss bei dieser Kapitalerhöhung einen Transaktionsvertrag mit der Babcock Borsig AG und brachte jegliche „Geschäftsanteile an zwei Tochtergesellschaften sowie