In einem am 08.12.2011 veröffentlichten Beschluss unterstützt der „Düsseldorfer Kreis“ die Positionen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein im Facebook-Konflikt. Die deutschen Datenschutzbehörden vertreten also bundesweit einheitlich die Meinung, dass Facebook-Fanpages gegen das deutsche Datenschutzrecht verstoßen: „In Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plugins eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk präsentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müssen zuvor Erklärungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen können. Die Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verlässliche Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden können. Anbieter deutscher Websites, die in der Regel keine Erkenntnisse über die Datenverarbeitungsvorgänge haben können, die beispielsweise durch Social Plugins ausgelöst werden, sind regelmäßig nicht in der Lage, die für eine informierte Zustimmung ihrer Nutzerinnen und Nutzer notwendige Transparenz zu schaffen. Sie laufen Gefahr, selbst Rechtsverstöße zu begehen, wenn der Anbieter eines sozialen Netzwerkes Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer mittels Social Plugin erhebt. Wenn sie die über ein Plugin mögliche Datenverarbeitung nicht überblicken, dürfen sie daher solche Plugins nicht ohne weiteres in das eigene Angebot einbinden.“ Den Volltext finden sie hier. Am 19.08.2011 forderte das ULD öffentliche und nicht-öffentliche Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Facebook-Fanpages, Social-Plugins und den „Gefällt mir“-Button zu deaktivieren. Die durch das ULD ausgesprochenen Beseitigungsverfügungen befinden sich größtenteils noch im Widerspruchsverfahren. Im Rahmen eines Gesprächs mit Wirtschaftspolitikern der CDU- und FDP-Landtagsfraktion bestätigte das ULD nochmals, zunächst nicht gegen kleinere schleswig-holsteinische Unternehmen vorgehen zu wollen. Ein Nutzungsverbot würde für deutsche Unternehmen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil nach sich ziehen. Thilo Weichert, Vorsitzender des ULD, pocht deshalb darauf, dass die Gerichte Rechtsklarheit schaffen sollen. Seiner Meinung nach könne es nicht sein, dass deutsche Webseitenbetreiber Nachteile im Wettbewerb haben, weil sie sich an den Datenschutz halten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist der Beschluss der Datenschutzbehörden sehr zu begrüßen. Es sollte aber nicht unterschätzt werden, welche Nachteile es für deutsche Unternehmen hat, wenn sie die Marketing-Instrumente der sozialen Netzwerke nicht nutzen dürfen. Die vom ULD angestrebten gerichtlichen Entscheidungen würden also nur dann geeignet sein dieses Problem zu lösen, wenn sie nicht national begrenzt sind. Quellen:
- Pressemitteilung des ULD vom 09.12.2011; Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 08.12.2011
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Facebook: Datenschutzbehörden unterstützen die Position des ULD erhalten
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