Schmerzensgeldzahlungen für Sicherungsverwahrte?
Im Fokus dieses Falles: Sogenannte „Altfälle“ von vier Sicherungsverwahrten, deren Verwahrung rückwirkend verlängert wurde. Die Schwerverbrecher wurden also damals jeweils zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das stellte die Höchstfrist dar. Dann aber – nach Gesetzesänderung – war eine rückwirkende Verlängerung