Im Fokus dieses Falles: Sogenannte „Altfälle“ von vier Sicherungsverwahrten, deren Verwahrung rückwirkend verlängert wurde. Die Schwerverbrecher wurden also damals jeweils zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das stellte die Höchstfrist dar. Dann aber – nach Gesetzesänderung – war eine rückwirkende Verlängerung möglich. Das heißt, aufgrund von der von ihnen ausgehenden Gefahr, wurden sie dann schließlich doch länger als zehn Jahre verwahrt.
Vier ehemalige Sicherungsverwahrte verlangen Schmerzensgeld
Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschied sich allerdings, dass das gegen die europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Die Gefangenen wurden freigelassen, werden zum Teil von der Polizei weiterhin überwacht – und verlangen jetzt Schmerzensgeld für die Zeit, die sie zu lange in Verwahrung gehalten wurden.
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Offene Fragen für die Justiz
Wie aber soll die Justiz damit umgehen? Soll ihnen Schmerzensgeld zugesprochen werden? Wenn ja, wie hoch sollte dieses sein; etwa 25 Euro pro Tag? Dann käme für die zu entschädigenden Jahre eine hohe Summe zusammen. Die hier klagenden früheren Sicherungsverwahrten wollen sich vom Land Baden-Württemberg insgesamt mehr als 400 000 Euro erstreiten. Das Problem ist, dass die juristische Lage nicht eindeutig ist. Nach der früheren Rechtslage war die nachträgliche Verlängerung rechtmäßig, jetzt ist sie das nicht mehr. Der Prozess läuft.
- Quelle: dpa
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