Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 14.03.2012 Julia Brunnengräber

Darf Ministerium Zugang zu Informationen eines Gesetzgebungsverfahren verweigern?

Im Fokus diesen Falles ist die EU-Richtlinie 2003/4. Diese wurde mit dem Umweltinformationsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Der Inhalt: Bürger und Unternehmen haben ein Recht darauf, Umweltinformationen bei Behörden einzusehen – sogar unabhängig von ihrem Interesse, das dahinter steht. Doch ist das immer so? Oder haben Mitgliedsstaaten Rechte, das einzuschränken – also den Zugang zu Informationen in bestimmten Fällen zu verweigern? Der EuGH hatte dazu eine Grundsatzentscheidung zu treffen.

Flachglas Torgau wollte Umweltinformationen von Ministerium

Konkret wollte die Flachglas Torgau GmbH, die Glas herstellt, Umweltinformationen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Flachglas Torgau handelt mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Daher wollte das Unternehmen Informationen über die Umsetzung des Zuteilungsgesetzes 2007 erhalten. Das Zuteilungsgesetz beinhaltet, welche Ziele die Nationalstaaten bezüglich der Verringerung des Kohlendioxidaustoßes haben und wie die Berechtigungen für Emissionsausgabe zugeteilt sind. Das Ministerium lehnte den Zugang aber ab. Als Grund nannte es, an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligt zu sein.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Darf Ministerium Zugang zu Informationen eines Gesetzgebungsverfahren verweigern? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

EuGH: Vertraulichkeit der Beratungen der Behörden geht vor

Der EuGH entschied, dass der Zugang zu Umweltinformationen während eines Gesetzgebungsverfahrens verweigert werden darf. Es sei in dieser Phase wichtiger, die Vertraulichkeit der Beratungen der Behörden zu schützen. Nachdem das Gesetz verkündet ist, muss der Zugang aber möglich sein. Der EuGH weist außerdem daraufhin, dass auch während des Gesetzgebungsverfahren die Bürger hinreichend informiert werden.

  • Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. Februar 2012, Az.: C-204/09

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€